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   BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89   

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BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89 (https://dejure.org/1989,889)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 7 C 25.89 (https://dejure.org/1989,889)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25.89 (https://dejure.org/1989,889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beendigungsgründe eines Beamtenverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 772
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89
    Es ist daran festzuhalten, daß die erleichterte Abwahl nach hessischem Kommunalrecht in Einklang mit Bundesrecht steht (im Anschluß an BVerwGE 81, 318 = NVwZ 1989, 972).

    Die umstrittene hessische Abwahlregelung werde in dem Berufungsurteil ebenso wie in demUrteil des erkennenden Senats vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 7.88 - (BVerwGE 81, 318) zu Unrecht für grundgesetzmäßig und für vereinbar mit dem Beamtenrechtsrahmengesetz gehalten.

    Der erkennende Senat hat dies durchUrteil vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 7.88 - (BVerwGE 81, 318) entschieden; daran hält er nach erneuter Überprüfung fest.

    Dies hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 15. März 1989 (a.a.O.) in Auseinandersetzung mit kritischen Stimmen des Schrifttums näher ausgeführt.

    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 15. März 1989 (a.a.O.) auf den in Praxis und Schrifttum anzutreffenden Streit darüber Bezug genommen, wie weit zwischen der Amtsführung des hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten und kommunalpolitischen Parteiinteressen ein legitimer Zusammenhang besteht.

    Von daher ist es auch unbedenklich, zur Bestätigung der nach Wortlaut und Sinnzusammenhang zu erkennenden Gesetzeszwecke auf die Äußerungen zurückzugreifen, die im Landtagsplenum abgegeben worden sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. März 1989 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89
    Die Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 1 HKO, nach der Landräte und hauptamtliche Kreisbeigeordnete innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wahlzeit des Kreistags mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder vorzeitig abberufen werden können, wahrt die das Dienstrecht herkömmlich prägenden Prinzipien, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch bei der Abwahl - als einer "Fortentwicklung des Hergebrachten ..., wie sie Art. 33 Abs. 5 GG zuläßt" (BVerfGE 7, 155 [BVerfG 17.10.1957 - 1 BvL 1/57]) - gewährleistet sind.

    Danach ... "ähnelt seine (d.h. des Wahlbeamten) Stellung in der Gemeinde der der Regierung im parlamentarischen System; wie sie bedarf er der Vertrauensgrundlage in der Volksvertretung" (BVerfGE 7, 155 , vgl. weiter S. 168: "Die Stellung des Bürgermeisters ist also im Sinne der Stellung eines politischen Beamten geregelt, der stets vom Vertrauen der maßgebenden politischen Macht abhängt oder im Sinne der Stellung eines Regierungschefs, der durch Mißtrauensvotum des Parlaments abberufen werden kann").

    Der Gesetzgeber hat sicherzustellen, daß der Beamte nicht nach freiem Ermessen politischer Gremien aus seinem Amt entfernt werden kann (BVerfGE 7, 155 [BVerfG 17.10.1957 - 1 BvL 1/57]).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76

    Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89
    Was das Vorbringen der Revision zur Vereinbarkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 HKO mit dem numerus clausus der im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgesehenen Beendigungsgründe des Beamtenverhältnisses betrifft, so kann auf die Ausführungen der Senatsenscheidung in BVerwGE 56, 163 (168 ff.) [BVerwG 14.07.1978 - 7 C 45/76] verwiesen werden, nach der die Analogie zu § 31 Abs. 1 Satz 1 BRRG die Abwahl trägt.
  • VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 387/87

    WAHLBEAMTER; ABBERUFUNG

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89
    Die Abberufungsregelung der Landkreisordnung sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (ESVGH 38, 10 = DÖV 1988, 305) auf den Kläger anwendbar und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Vorschriften des Kommunalwahlrechts, die die Wahl kommunaler Wahlbeamter regeln, gehören nicht dem nach § 127 Nr. 2 BRRG revisiblen Landesbeamtenrecht, sondern dem irrevisiblen Kommunalverfassungsrecht des Landes an (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 25.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68 S. 16 f.; Beschlüsse vom 4. Februar 1993 - BVerwG 7 B 93.92 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 122 S. 117 und vom 18. Juli 1996 - BVerwG 8 B 85.96 - SächsVBl 1996, 281).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Insbesondere ist die vorzeitige Beendigung der Amtsausübung bei Wahlbeamten auf Zeit als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (grundlegend BVerfG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1957 a.a.O. und vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87 u.a. - NVwZ 1994, 473 ; BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 45.76 - a.a.O. S. 168, vom 15. März 1989 a.a.O. S. 327, vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 25.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68 und vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 57.77 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 40).
  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Zum anderen ergibt sich die Einschränkung aus der Stellung und Funktion des Wahlbeamten, dessen Tätigkeit durch eine enge Verzahnung mit dem kommunalen politischen Raum gekennzeichnet ist, ferner durch das Agieren auf der Grundlage eines Vertrauensvorschusses, durch das Überzeugen und Gewinnen von Mehrheiten (vgl. bereits grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25.89 -, Juris Rz. 8).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes, die die Wahl kommunaler Wahlbeamter regeln, gehören nicht dem nach § 127 Nr. 2 BRRG revisiblen Landesbeamtenrecht, sondern dem irrevisiblen (§ 137 Abs. 1 VwGO) Kommunalverfassungsrecht des Landes an (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 25.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68 S. 16 f.; Beschluß vom 4. Februar 1993 - BVerwG 7 B 93.92 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 122 S. 117 (118)).
  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 25.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68 m.w.N.) steht weder Art. 33 Abs. 5 GG noch sonstiges Bundesrecht einer kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmung entgegen, die - wie die hier einschlägige Vorschrift des § 61 Abs. 2 der niedersächsischen Gemeindeordnung - dem Gemeinderat die Möglichkeit einräumt, einen kommunalen Wahlbeamten vorzeitig aus seinem Amt abzuberufen, wenn er das Vertrauen in dessen Amtsführung verloren hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2006 - 1 L 379/05

    Zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Bürgermeistern durch die

    So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht - trotz unveränderten Sachverhaltes - das Vorliegen einer Klageänderung angenommen, weil ein bestimmtes Begehren nicht mehr (allein) auf kommunalverfassungsrechtlicher, sondern auf auch beamtenrechtlicher Rechtsgrundlage verfolgt wurde (vgl.: BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - Az.: 7 C 25.89 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10

    Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

    Ferner erfordert das Agieren auf der Grundlage eines Vertrauensvorschusses, durch das Überzeugen und Gewinnen von Mehrheiten, dass dem Wahlbeamten durch den (qualifizierten) Wahlvorgang selbst bereits seine Akzeptanz und damit die für künftige Entscheidungen notwendige Unterstützung des Wahlgremiums signalisiert wird ( vgl. auch: BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 1957 - Az.: 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - Az.: 7 C 25.89 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68 ).
  • OVG Thüringen, 22.04.2010 - 2 KO 568/09

    Abberufung des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden einer

    Folglich wird in der Spruchpraxis die grundsätzlich gegebene Abberufungsmöglichkeit von Wahlbeamten in Kommunalvertretungen einhellig gebilligt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - BVerfGE 7, 155; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87, 2 BvR 420/90, 2 BvR 1544/90 - NVwZ 1994, 473; BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 1985 - 2 B 102/84 - Buchholz 230 § 95 BBRG Nr. 1, vom 28. November 1989 - 7 B 161/89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 67 und vom 22. September 1992 - 7 B 49/92 - DVBl 2003, 209; Urteile vom 15. März 1989 - 7 C 7/88 - BVerwGE 81, 318 und vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25/89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68; vgl. auch zur Abberufung der Inhaber von Spitzenämtern einer Körperschaft oder einer rechtsfähigen Anstalt im Rahmen funktionaler Selbstverwaltung: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LC 58/08 - GewArch 2010, 74).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Hinzu kommt, dass die Beklagte ohne Beteiligung ihres Senats für die Zwecke der Kapazitätsberechnung den Wert von g = 180 für Vorlesungen unter Verstoß gegen das Gebot der Systemgerechtigkeit herangezogen hat (zur Systemgerechtigkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 25.89 - mit Bezug zum Kapazitätsrecht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.1979 - IX 910/78 - Beschluss vom 17.12.1979 - IX 1236/78 -, KMK-HSchR 1980, 531, 542f.; Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 - Beschluss vom 04.03.1994 - NC 9 S 70/93 - Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 - Beschluss vom 25.06.1998 - NC 9 S 1/98 - OVG Berlin, Beschluss vom 09.10.1992 - 7 S 198.92 -).
  • VG Meiningen, 24.07.2006 - 1 E 401/06

    Recht der Landesbeamten; Zum vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz gegen die

    Ergänzend dazu bestimmt § 110 Abs. 5 Satz 1 ThürKO dass hauptamtliche Beigeordnete vom Kreistag vorzeitig abberufen werden können (zu diesem so genannten Grundsatz politischer Gleichgestimmtheit vgl. grundlegend: BVerwG, U. v. 15.12.1989, - 7 C 25/89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12

    Oberverwaltungsgericht weist erneut Beschwerde eines Mitbewerbers um das Amt des

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92

    Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12

    Oberverwaltungsgericht weist auch die letzte Beschwerde eines Mitbewerbers um das

  • VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21

    Kommunalrecht; Bewerbungsverfahrensanspruch; Auswahlverfahren; Wahl; Ernennung;

  • VG Meiningen, 16.12.2008 - 1 E 613/08

    Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte

  • BVerwG, 25.10.1990 - 7 B 149.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2007 - 14 A 3359/06

    Anspruch auf Neubewertung von Leistungsnachweisen; Verstoß gegen die Gesetze der

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 125.92

    Vorschriften über Wahlen im Gemeinderat als Teil des Rechts der Landesbeamten -

  • BVerwG, 15.10.1997 - 8 B 212.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

  • VG Dessau, 25.10.2004 - 4 B 545/04
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