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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 28.00   

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https://dejure.org/2001,3289
BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 28.00 (https://dejure.org/2001,3289)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 7 C 28.00 (https://dejure.org/2001,3289)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 7 C 28.00 (https://dejure.org/2001,3289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigter - Rechtsnachfolge - Nachfolgeorganisation - Funktionsnachfolge - Organisationsstatuten - Dachorganisation - Landeskirche - Kirchliche Einrichtung - Verfolgung - Gleichschaltung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigter; Landeskirche als Nachfolgeorganisation

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6 § 2 Abs. 1 Satz 5
    Berechtigter; Rechtsnachfolge; Nachfolgeorganisation; Funktionsnachfolge; Organisationsstatuten; Dachorganisation; Landeskirche; kirchliche Einrichtung; Verfolgung; Gleichschaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2 VermG
    Vermögensrecht - Rückübertragung von Grundstücken - Landeskirche als Nachfolgeorganisation der Anstalt »Haus Bethanien«

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.02.1994 - 7 B 4.94

    Qualifizierung des Rechtsnachfolgers einer aufgelösten Schützengesellschaft im

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 28.00
    Sie ist weder kraft Gesetzes noch kraft Rechtsgeschäfts oder Hoheitsakts an die Stelle der aufgelösten Anstalt getreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1994 - BVerwG 7 B 4.94 -, RGV C I 30).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 28.00
    Von einer kirchlichen Einrichtung ist dann auszugehen, wenn die Einrichtung nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen ist, ein Stück Auftrag der Kirche in dieser Welt wahrzunehmen und zu erfüllen und die Einrichtung der Kirche organisatorisch und institutionell verbunden ist (vgl. beispielsweise BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 209/76 - BVerfGE 46, 73, 85 ff.).
  • VG Greifswald, 14.09.1999 - 6 A 1143/96
    Auszug aus BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 28.00
    BVerwG 7 C 28.00 VG 6 A 1143/96.
  • VG Potsdam, 23.10.2019 - 2 K 132/15
    BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2001 - 7 C 12.00 -, juris Rn. 11, und vom 2. August 2001 - 7 C 28.00 -, juris Rn. 34, sowie der im vorliegenden Verfahren ergangene Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 55.14 -, juris Rn. 15.

    BVerwG, Urteil vom 2. August 2001 - 7 C 28.00 -, juris Rn. 34.

    die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 2. August 2001 - 7 C 28.00 -, juris Rn. 34.

  • BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 7.06

    Schädigung; Verfolgung; politische Verfolgung; Gegnerschaft; Vermögensverlust;

    Gleichschaltung kann aber auch durch Zugriff von außen erzwungen werden, um einen als politischen Gegner wahrgenommenen Verband als solchen zu treffen und "auszuschalten" (Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 28.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 60; vgl. auch CoRA Nürnberg, RzW 1952, 325 f.).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 7.02

    Rückübertragungsantrag; Rechtsnachfolge; Konsumgenossenschaft; Zwangsauflösung;

    Diese Rechtsauffassung liegt bereits dem Urteil des Senats vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 28.00 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 60) zugrunde.
  • VG Berlin, 08.12.2022 - 29 K 131.20

    Hotel Adlon: Kein neues Verfahren

    Es kann auch offenbleiben, ob sich aus den vorgelegten Erklärungen der Margarete von Hase und der Einspruchsbegründung aus dem Jahr 1950 eine Zugehörigkeit Louis Adlons zum militärischen Widerstand ergibt und ob es sich hierbei um einen Personenkreis handelt, der nach dem Scheitern des Attentatsversuchs in seiner Gesamtheit als Hindernis für die NS-Herrschaft angesehen und im obigen Sinne kollektiv verfolgt wurde (zu den Voraussetzungen einer Kollektivverfolgung BVerwG, Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 28.00 -, juris Rn. 29), oder ob es sich bei diesen Maßnahmen nach dem Scheitern des Attentatsversuchs und damit verbundenen Bekenntnis der Widerständler zu ihrer politischen Einstellung um Individualverfolgung handelt (so wohl Neuhaus, in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, 42. EL September 2020, § 1 Rn. 139).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 B 75.02

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verfolgung von

    Dabei mag dahingestellt bleiben, ob und inwieweit es sich überhaupt um eine klärungsfähige Rechtsfrage oder um eine der Revisionsinstanz nicht zugängliche Tatsachenfrage handelt; denn es liegt auf der Hand, dass nicht alle Altherrenverbände von Studentenverbindungen als politisch von den Nationalsozialisten verfolgt angesehen werden müssen, sondern dies sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles richtet, die anhand der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (zuletzt Urteile des Senats vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 m.w.N., sowie vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 28.00 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 60) beurteilt werden müssen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 67.00, 7 C 28.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17789
BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 67.00, 7 C 28.00 (https://dejure.org/2000,17789)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2000 - 7 B 67.00, 7 C 28.00 (https://dejure.org/2000,17789)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2000 - 7 B 67.00, 7 C 28.00 (https://dejure.org/2000,17789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Einstufung der evangelischen Landeskirche als Nachfolgeorganisation i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 5 Vermögensgesetz (VermG) für aufgelöste kirchliche Vereinigungen als Gegenstand der Revision

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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