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   BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97   

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BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97 (https://dejure.org/1998,2108)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 7 C 28.97 (https://dejure.org/1998,2108)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 7 C 28.97 (https://dejure.org/1998,2108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Reserveursache im Vermögensrecht - Hypothetischer Kausalverlauf - Verzicht auf Eigentum - Eigentumsverzicht - Nötigung - Drohung - Androhung einer Enteignung als unlautere Machenschaft - Unlautere Machenschaft - Androhung einer Enteignung - Bergrecht der DDR ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; Drohung; Eigentumsverzicht; Verwahrkosten für Transportstollen für Braunkohletagebau; Reserveursache

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht, Kausalverlauf, hypothetischer, Verzicht auf Eigentum, Eigentumsverzicht, Nötigung, Drohung, Enteignung, Androhung einer - als unlautere Machenschaft, unlautere Machenschaft, Androhung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 494
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Ob § 1 Abs. 3 VermG in solchen Fällen erfüllt ist, bemißt sich dann lediglich noch danach, ob die angedrohte Enteignung manipulativ gewesen wäre oder nicht (vgl. einerseits BVerwGE 99, 82 ; andererseits BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 1 = VIZ 1993, 450 ).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Aus demselben Grund handelt es sich nicht um die Berücksichtigung sogenannter Reserveursachen, wenn die Frage, ob die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllt, danach zu beurteilen ist, ob mit dem Verkauf der sonst unausweichlichen Alternative einer Enteignung begegnet werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - ZOV 1998, 67 = VIZ 1998, 147).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Aus demselben Grund handelt es sich nicht um die Berücksichtigung sogenannter Reserveursachen, wenn die Frage, ob die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllt, danach zu beurteilen ist, ob mit dem Verkauf der sonst unausweichlichen Alternative einer Enteignung begegnet werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - ZOV 1998, 67 = VIZ 1998, 147).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Ob § 1 Abs. 3 VermG in solchen Fällen erfüllt ist, bemißt sich dann lediglich noch danach, ob die angedrohte Enteignung manipulativ gewesen wäre oder nicht (vgl. einerseits BVerwGE 99, 82 ; andererseits BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 1 = VIZ 1993, 450 ).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 11.95

    Offene Vermögensfragen: Ausschluß der Einbeziehung sogenannter Reserveursachen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Demgemäß hat der Senat die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) weder zu Lasten eines Geschädigten (vgl. BVerwGE 98, 137 ) noch zu seinen Gunsten (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19; vgl. auch Beschluß vom 4. November 1997 - BVerwG 7 B 206.97 -) für zulässig gehalten.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Das angedrohte Übel ist empfindlich, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil bei objektiver Betrachtung geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem damit erstrebten Verhalten zu bestimmen (vgl. BVerwGE 100, 310 ).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 7 B 206.97
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Demgemäß hat der Senat die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) weder zu Lasten eines Geschädigten (vgl. BVerwGE 98, 137 ) noch zu seinen Gunsten (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19; vgl. auch Beschluß vom 4. November 1997 - BVerwG 7 B 206.97 -) für zulässig gehalten.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97
    Demgemäß hat der Senat die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) weder zu Lasten eines Geschädigten (vgl. BVerwGE 98, 137 ) noch zu seinen Gunsten (vgl. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19; vgl. auch Beschluß vom 4. November 1997 - BVerwG 7 B 206.97 -) für zulässig gehalten.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97

    Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung;

    Von einer solchen, dem Vermögensrecht grundsätzlich fremden (vgl. BVerwGE 98, 137 sowie zuletzt Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 -) Prüfung des hypothetischen Geschehensablaufs hängt indes die Entscheidung über die Anwendung oder Nichtanwendung des § 1 Abs. 3 VermG nicht ab.
  • BVerwG, 23.09.2015 - 8 C 9.14

    Erlösauskehr; Vermögensgegenstand; Vermögenswert; Unternehmensresterestitution;

    In dem auf Rückübertragung eines konkret entzogenen Vermögenswertes gerichteten Vermögensrecht finden sich - anders als im Schadensersatzrecht - keine Regelungen, die einen Restitutionsanspruch ausschlössen, weil der Vermögensverlust auch ohne diese Unrechtsmaßnahme eingetreten wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; vom 28. April 1998 - 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 465 und vom 5. Juli 2012 - 8 C 15.11 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 8 C 2.01

    Strafrechtliche Rehabilitierung, Rückgabeanspruch, Berechtigter, Vermögenswert,

    Die vom Verwaltungsgericht angestellten Überlegungen über die weitere Entwicklung der Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück ohne die Vermögenseinziehung verbieten sich, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs oder einer Reserveursache weder zulasten noch zugunsten eines Geschädigten zulässig ist (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - a.a.O. S. 142 f. bzw. S. 107, vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19 S. 21 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 463 und vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O. S. 22).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 8 B 138.02

    Annahme einer unlauteren Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 des

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) weder zu Lasten eines Geschädigten noch zu seinen Gunsten für zulässig gehalten (vgl. Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 463 m.w.N.).

    Dies stellt aber keine Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs dar (vgl. Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Überführung eines Vermögenswerts in Volkseigentum auch auf rechtmäßige Weise hätte herbeigeführt werden können (Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02

    Rechtsmittel

    11 a) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das Verwaltungsgericht nicht von dem in dem Urteil des Senats vom 28. April 1998 BVerwG 7 C 28.97 (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 465) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG sei nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Überführung des Vermögenswertes in Volkseigentum auch auf rechtmäßige Weise hätte herbeigeführt werden können.
  • BVerwG, 27.09.2002 - 7 B 107.02

    Klärungsbedürftigkeit bzgl. des Vorliegens einer entschädigungslosen Enteignung

    Auch die an anderer Stelle behauptete Abweichung von dem Urteil des Senats vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt; die Beschwerde bezeichnet keinen vom Verwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz, der der Divergenzentscheidung widerspricht.
  • BVerwG, 13.02.2003 - 7 B 95.02

    Anforderungen an die Erfüllung des Schädigungstatbestandes unlauterer

    Es hat auch keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, dass die Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG ausgeschlossen sei, wenn die Überführung eines Vermögenswerts in Volkseigentum auch auf rechtmäßige Weise hätte herbeigeführt werden können, Reserveursachen also entgegen der Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen seien (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152).
  • BVerwG, 06.11.2002 - 7 B 74.02

    Begründungsanforderungen an eine Beschwerde wegen Divergenz zu früheren Urteilen

    An der Annahme einer nachträglichen Legalisierung dieses Zugriffs hat es sich durch das Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 gehindert gesehen.
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 PKH 72.99

    Rechtsmittel

    Ebensowenig besteht eine Divergenz zum Urteil des beschließenden Senats vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 7 B 293.98

    Voraussetzungen einer Abweichungsrüge - Anwendung des Aufbaugesetztes als

  • BVerwG, 21.01.2000 - 7 B 174.99
  • VG Dresden, 24.05.2000 - 12 K 3034/98
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