Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2153
BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94 (https://dejure.org/1995,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 C 3.94 (https://dejure.org/1995,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 C 3.94 (https://dejure.org/1995,2153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Insoweit ähnelt die Rechtsstellung des Verfügungsberechtigten derjenigen des Investors; auch dieser erlangt mit dem Investitionsvorrangbescheid lediglich eine Erwerbschance, die unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Bescheids in einem vom Restitutionsberechtigten eingeleiteten Widerspruchs- oder Klageverfahren steht (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 3).

    Der erkennende Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - (a.a.O. S. 5) für den Investor ausgesprochen; für den gleichfalls durch den Investitionsvorrangbescheid nur mittelbar begünstigten Verfügungsberechtigten gilt nichts anderes.

    Auch in dieser Hinsicht lassen sich die auf den Investor bezogenen Ausführungen in dem genannten Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - (a.a.O. S. 5 f.) auf den Verfügungsberechtigten übertragen.

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Insoweit mag zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß die Gemeinde G. mit der Veräußerung des Flurstücks 171/7 an die Beigeladenen zu 3 und 4 von ihrem Selbstverwaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. dazu Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - DVBl 1995, 238 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93]).
  • BVerwG, 07.12.1993 - 7 B 208.93

    Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Landesbehörden durch die Landratsämter oder

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Infolgedessen sind die Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (§§ 24, 28 Abs. 1 und 2 VermG) beim Vollzug dieses Gesetzes im übertragenen Wirkungskreis tätig (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 1; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 208.93 - Buchholz 112 § 28 Nr. 2).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Im übertragenen Wirkungskreis kann die Gemeinde durch eine Entscheidung der nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zuständigen staatlichen Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in eigenen Rechten verletzt sein (vgl. Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13; Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Im übertragenen Wirkungskreis kann die Gemeinde durch eine Entscheidung der nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zuständigen staatlichen Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in eigenen Rechten verletzt sein (vgl. Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13; Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    Infolgedessen sind die Landratsämter und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte (§§ 24, 28 Abs. 1 und 2 VermG) beim Vollzug dieses Gesetzes im übertragenen Wirkungskreis tätig (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 1; Beschluß vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 208.93 - Buchholz 112 § 28 Nr. 2).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 5/91

    Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94
    In diesen Fällen ist gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 InVorG der investive Vertrag rückabzuwickeln; ferner kann der Verfügungsberechtigte dem Investor oder - bei einer Weiterveräußerung des Vermögenswerts - dem Restitutionsberechtigten zum Schadensersatz verpflichtet sein (§ 12 Abs. 3 Satz 2 InVorG i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 5 GVO; zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Investitionsvorranggesetzes s. Uechtritz, BB 1992, 581 [BAG 13.11.1991 - 7 ABR 5/91]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Handelt die Gemeinde im Wirkungskreis der Pflichtaufgaben nach Weisung, kommt ihr in Bezug auf den Inhalt der Entscheidung eine eigene wehrfähige Rechtsstellung grundsätzlich nicht zu; hier gilt im Wesentlichen nichts anderes als bei einer Zuordnung von Aufgaben zum sogenannten übertragenen Wirkungskreis (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Urteil vom 29.5.2002 - 8 C 15.01 -, BVerwGE 116, 273 ; vom 18.5.1995 - 7 C 3.94 -, Buchholz 112 § 3a VermG Nr. 3; vom 20.4.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ; vom 11.11.1988 - 8 C 9.87 -, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32).
  • BGH, 14.12.2006 - III ZR 74/06

    Haftpflichtige Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1995 (7 C 3/94 = VIZ 1995, 527, 528), aus dem das Berufungsgericht einen Hinweis auf diese Rechtsnormen entnimmt, betrifft insoweit nicht das Investitionsvorranggesetz, sondern §§ 1, 2 des Gesetzes über besondere Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik (InvG) in der Ursprungsfassung der Anlage II zum Einigungsvertrag Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt I Nr. 4 (BGBl. 1990 II S. 885, 1157).

    Immerhin war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon zuvor anerkannt, dass die zuständigen Landratsämter und Stadtverwaltungen bei der Wahrnehmung der ihnen durch das seinerzeitige Investitionsgesetz (s. oben) und das Vermögensgesetz zugewiesenen Aufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises der jeweiligen kommunalen Körperschaft handelten (BVerwG VIZ 1995, 527, 528 und 654, 655; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 143, 18, 26).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Der im Investitionsvorranggesetz verwendete Begriff des Verfügungsberechtigten nimmt auf den gleichlautenden Begriff in § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG Bezug (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - (Buchholz 428 § 3 a VermG Nr. 3) die Revision des Amtes M. gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zurückgewiesen, mit dem dieses die Klage des Amtes gegen die Aufhebung des für den Verkauf des Flurstücks 171/7 erteilten Investitionsvorrangbescheides abgewiesen hatte.
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Wenn die Zeugin feststellt, eine Bezugnahme auf das Selbstverwaltungsrecht unter Nennung des Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV sei ihr nicht ausreichend gewesen, weil die Klägerin "noch eine wehrfähige Position" hätte nennen müssen, übersieht sie, dass gerade das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde - neben Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO - eine derartige wehrfähige Rechtsposition ist, die die Gemeinde u.U. einer fachaufsichtlichen Weisung entgegenhalten kann (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2018, Art. 116 Erl.

  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Der im Investitionsvorranggesetz verwendete Begriff des Verfügungsberechtigten nimmt auf den gleichlautenden Begriff in § 2 Abs. 3 S. 1 VermG Bezug (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Das erklärt sich aus dem Umstand, daß die "investive Zurückweisung" nicht unumstößlich ist, sondern vom Anmelder mit dem Widerspruch oder der Klage angefochten werden kann; aus diesem Grund bleiben das den Anmelder schützende gesetzliche Verfügungsverbot des § 3 Abs. 3 VermG ebenso wie die der Durchbrechung dieses Verbots dienenden Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527) solange anwendbar, bis die "investive Zurückweisung" unanfechtbar geworden ist.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

    Die kreisfreien Städte und Landkreise haben die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz jedoch nicht als Selbstverwaltungsangelegenheit zugewiesen erhalten, sondern sie nehmen eine staatliche Aufgabe wahr, handeln also im übertragenen Wirkungskreis (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 -).
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen zu Recht die Klage im Hinblick auf § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG als unzulässig abgewiesen, weil die mit der Anfechtungsklage angestrebte Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids den Klägern im Hinblick auf den Untergang ihres vermögensrechtlichen Restitutionsanspruchs nichts mehr nützen könnte (vgl. hierzu Urteile vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 und vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 5 S. 2 = VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 7 C 71.94

    Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids

    Denn der Investitionsvorrangbescheid dient dazu, das vom Gesetzgeber in § 3 Abs. 3 VermG zum Schutz des Anmelders verhängte Verfügungsverbot zu durchbrechen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 - VIZ 1995, 527).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 71.98

    Investitionsvorrangbescheid; Investor; Klagebefugnis; erfolgreiches Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 17.94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines anmeldebelasteten Vermögenswerts -

  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

  • VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93

    Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht