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   BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96   

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BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96 (https://dejure.org/1996,322)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 7 C 3.96 (https://dejure.org/1996,322)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 7 C 3.96 (https://dejure.org/1996,322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Enteignung - Besatzungshoheitliche Grundlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignungsverbot; ausländisches Bodenreformland; Zurechnung von Enteignungen unter Verstoß gegen ein Enteignungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. a, Abs. 8 lit. a
    Offene Vermögensfragen: Restitutionsanspruch bei von deutschen Stellen vorgenommene Enteignung ausländischen Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem besatzungshoheitlichen Verbot

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausländerenteignung

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem besatzungshoheitlichen Verbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 282
  • ZIP 1996, 1529
  • NVwZ 1997, 282 (Ls.)
  • NJ 1996, 606
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96
    Die Vorschrift verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286 f.]) eine Enteignung, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den angewendeten einschlägigen Vorschriften für bestimmte Enteignungsmaßnahmen eine Entschädigung generell ausgeschlossen war.
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - (BVerwGE 98, 1 [10]) näher ausgeführt, daß der Zugriff deutscher Stellen auf Vermögenswerte deutscher juristischer Personen, an denen ausländische Staatsangehörige beteiligt waren, der sowjetischen Besatzungsmacht unbeschadet ihres auch für mittelbares ausländisches Eigentum abgegebenen Schutzversprechens im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG zuzurechnen sein kann.
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Enteignungen unter Verstoß gegen ein Enteignungsverbot können der sowjetischen Besatzungsmacht nicht schon bei stillschweigender Hinnahme, sondern erst dann zugerechnet werden, wenn sie die Enteignungen im Einzelfall oder in bestimmten Fallgruppen nach außen erkennbar bestätigt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - ZOV 1996, 382 = VIZ 1996, 644).

    Ein solcher das zuvor ausgesprochene Enteignungsverbot außer Kraft setzender Wille kann aber nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot mißachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur aus einer nach außen erkennbaren Willensäußerung oder einem sonstigen aktiven Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - ZOV 1996, 382 = VIZ 1996, 644).

  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Für sog. mittelbar ausländisches Eigentum bestand kein generelles Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht (Bestätigung von BVerwGE 96, 183 (187 f.) [BVerwG 30.06.1994 - 7 C 58/93] "B. Sprudel", BVerwGE 98, 1 (11) [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94] "Liste 3" undUrteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - dies betrifft gleichermaßen die Enteignungen von Kapital- wie Personengesellschaften.

    Der erkennende Senat hat in drei neueren Urteilenvom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (VIZ 1996, 451) "Nacherfassung" undvom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - (VIZ 1996, 577) "Sportverein" sowie - BVerwG 7 C 3.96 - (ZOV 1996, 382) zu den beiden für das vorliegende Verfahren bedeutsamen Rechtsfragen Stellung genommen und dabei seine bisherige Rechtsprechung zusammengefaßt und in Einzelpunkten weitergeführt.

    Die beiden erstgenannten Urteile betreffen die Frage, unter welchen Voraussetzungen Enteignungen nach dem 7. Oktober 1949 den Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG unterfallen können; in demUrteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - hat sich der Senat erneut mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die Enteignung von mittelbar ausländischem Vermögen auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhen kann.

    ImUrteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - hat der Senat - ebenfalls in Fortführung der Entscheidung BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94] - ausgeführt, daß eine besatzungshoheitliche Grundlage für Zugriffe deutscher Stellen auf Vermögenswerte deutscher juristischer Personen nicht schon mit der Erwägung verneint werden kann, die sowjetische Besatzungsmacht habe auch für mittelbar ausländisches Eigentum ein Schutzversprechen abgegeben.

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Hiervon ausgehend kann nicht bereits aus der bloßen Untätigkeit der Besatzungsmacht gegenüber einer Enteignung ein Enteignungsverbot hergeleitet werden, sondern nur durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder aber ein sonstiges aktives Handeln im Sinne eines "actus contrarius", aus dem sich die ausdrückliche Missbilligung und Korrektur der Enteignung ergibt (BVerwG, Beschl. v. 10. Juni 2009 - BVerwG 3 B 127.08 - juris Rn. 8; Urt. v. 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - juris Rn. 29; Urt. v. 26. Juli 2005 - BVerwG 8 B 43.05 - juris Rn. 6 ff.; Urt. v. 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - juris Rn. 14; Urt. v. 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - juris Rn. 8; vgl. auch Urt. v. 24. September 2003 - BVerwG 8 C 27.02 - juris Rn. 30).

    Entsprechend lassen sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2009 (BVerwG 8 B 93.08 - juris) und den Urteilen vom 24. September 2003 (BVerwG 8 C 27.02 - juris) und vom 27. Juni 1996 (BVerwG 7 C 3.96 - juris) keine Rechtssatzwidersprüche ableiten.

    Das von Seiten des Beigeladenen schließlich in Bezug genommene Urteil vom 27. Juni 1996 (BVerwG 7 C 3.96 - juris Rn. 11) betrifft einen abweichenden Sachverhalt - zu klären war, unter welchen Voraussetzungen ein Enteignungsverbot, dass sich aus der "Konzernverordnung" in Verbindung mit der von der Besatzungsmacht gebilligten "Liste C" ergab, wiederum außer Kraft gesetzt werden konnte - und enthält keine Rechtsgrundsätze, die hier entscheidungserheblich sein könnten.

  • BVerwG, 19.03.2009 - 5 B 106.08

    Zurückweisung einer Revision wegen Nichterfasstsein der Klägerin von den

    4 b) Der Sache nach ist die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen weitgehend schon in der vermögensrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgt, namentlich im vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 27. Juni 1996 BVerwG 7 C 3.96 (BVerwGE 101, 282).

    5 aa) Wie das Bundesverwaltungsgericht im vorbezeichneten Urteil vom 27. Juni 1996 (a.a.O.) auch und gerade für von der Konzernverordnung erfasste Enteignungsfälle entschieden hat, ist zwar kein Anhaltspunkt dafür auszumachen, dass die sowjetische Besatzungsmacht für mittelbar ausländisches Vermögen (sogar bei ausschließlich ausländischer Anteilseignerschaft) ein generelles Schutzversprechen gegenüber deutschen Enteignungen ausgesprochen hatte, aber gleichwohl die Umstände des Einzelfalls ergeben können, dass durch konkrete Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein konkretes Enteignungsverbot verlautbart worden ist, welches für eine gleichwohl durchgeführte Enteignung den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang unterbrochen hat (Urteil vom 27. Juni 1996 a.a.O. S. 284).

    6 Dies bedeutet aber, dass auch und gerade für vorbehaltlich einer einzigen sichtbaren, im Folgenden zu erörternden Gruppe von für das Streitverfahren nicht bedeutsamen Ausnahmen alle Fälle, die von der Konzernverordnung erfasst worden sind, bereits vor dem Inkrafttreten des DDR Entschädigungserfüllungsgesetzes eine hinreichende vermögensrechtliche Folgenbewältigung vorgelegen hat: Entweder war durch ein generelles oder konkretes Enteignungsverbot der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang unterbrochen, was zur Folge hat, dass eine gleichwohl erfolgte Enteignung zu einer vermögensrechtlichen Restitution führen konnte (etwa nach § 1 Abs. 3 VermG, vgl. das Urteil vom 27. Juni 1996 a.a.O. S. 287), oder der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang muss als gewahrt angesehen werden, was zur Folge hat, dass Restitutionen ausgeschlossen sind und die Geschädigten (indessen nur die natürlichen Personen) auf die Geltendmachung der Ansprüche auf Ausgleichsleistung beschränkt sind.

    Denn unbeschadet der Frage, ob § 4 der Konzernverordnung bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens von vornherein als bloßes Scheinversprechen anzusehen war oder nicht (vgl. hierzu das Urteil vom 27. Juni 1996 a.a.O. S. 286 f.), ist weder von der Beschwerde dargelegt noch ansonsten ersichtlich, dass dieses äußerst unbestimmte, "ruhende" und auch nach dem Beschwerdevorbringen nicht nach dem Inkrafttreten bereits konkret ins Werk gesetzte Entschädigungsversprechen später (bis zum Beitritt der DDR) normativ oder in der geübten Verwaltungspraxis in der Weise umgesetzt worden wäre, dass auch Entschädigungsbegehren nicht ausländischer bzw. ansonsten besonders geschützter Anteilseigner bzw. Betroffener als bescheidungsfähige Begehren entgegengenommen oder gar positiv beschieden worden wären.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Sie ging vielmehr davon aus, dass sich die deutschen Stellen an den ihnen vorgegebenen rechtlichen und politischen Rahmen halten würden (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83 = BVerwGE 101, 282).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Die schlichte Untätigkeit reicht dafür nicht aus (Urteile vom 27. Juni 1996 BVerwG 7 C 3.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83 S. 245 und vom 13. Februar 1997 BVerwG 7 C 50.95 Buchholz a.a.O. Nr. 104 S. 311 ).
  • BVerwG, 08.10.2003 - 8 C 28.02

    Bodenreform; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat dabei den Rechtssatz aufgestellt, dass der entsprechende Wille der Besatzungsmacht nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder ein sonstiges aktives Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden muss (Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 ; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 ).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00

    Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft;

    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 besteht nicht.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (vgl. BVerwGE 101, 282 ; Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).

    Eine besondere Fallgestaltung nach Art des Sachverhalts, der der Divergenzentscheidung zugrunde lag (BVerwGE 101, 282 ), ist entgegen der Behauptung der Beschwerde nicht gegeben.

  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot;

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat dabei den Rechtssatz aufgestellt, dass der entsprechende Wille der Besatzungsmacht nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung oder ein sonstiges aktives Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden muss (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1996 BVerwG 7 C 3.96 BVerwGE 101, 282 ; Urteil vom 13. Februar 1997 BVerwG 7 C 50.95 BVerwGE 104, 84 ).
  • BVerwG, 19.02.2010 - 8 B 72.09

    Sequestrierungsaufhebung als Voraussetzung eines Enteignungsverbots

    Davon geht auch das angegriffene Urteil unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - BVerwGE 101, 282 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83 und vom 8. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - ZOV 2004, 38 ; Beschluss vom 22. Januar 2009 - BVerwG 8 B 93.08 - ZOV 2009, 135 f. = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 40).

    Eine Divergenz zum Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - (a.a.O.) ist ebenfalls nicht dargelegt.

  • VG Berlin, 18.04.2012 - 29 K 526.10

    Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

  • BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 44.05

    Bestehen eines individuellen Enteignungsverbotes auf Grund englischer

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

  • BVerwG, 26.07.2005 - 8 B 43.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05

    Verfahrensdauer, lange -.

  • BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98

    Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch

  • BVerwG, 26.06.2006 - 7 B 48.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 26.04

    Vereinbarkeit einer Streichung eines Eigentümers aus der "31er Gruppe" mit dem

  • BVerwG, 05.02.2004 - 7 B 115.03

    Enteignung eines Grundstücks einer Aktiengesellschaft auf besatzungsrechtlicher

  • BVerwG, 13.07.2000 - 7 B 211.99
  • VG Berlin, 11.02.2010 - 29 A 232.08

    DDR-Entschädigungserfüllung - normative Entschädigungsregelung jenseits der

  • BVerwG, 28.09.1999 - 7 C 44.98

    Offene Vermögensfragen - Enteignung Unternehmen; Restitutionsausschluß;

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99

    Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem

  • BVerwG, 19.12.2008 - 8 B 69.08

    Voraussetzungen der Durchbrechung eines zuvor ausgesprochenen generellen

  • BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98

    Sequestration von Kaufhäusern - Enteigung zuvor beschlagnahmter Vermögenswerte

  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 75.07

    Anforderungen an die Begründetheit des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. §

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 6.99

    Entschädigungslose Enteignung eines landwirtschaftlichen Unternehmens - Entzug

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 43.98

    Restitutionsantrag; entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 12.99

    Restitutionsantrag; entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a

  • BVerwG, 05.11.1998 - 7 B 199.98

    Verletzung der Aufklärungspflicht infolge Ablehnung von Beweisanträgen -

  • VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07

    Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a; Enteignung von Unternehmen mit

  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluss wegen Enteignungen von

  • VG Cottbus, 12.09.2001 - 1 K 2290/00

    Auskehr des Veräußerungserlöses aus Verkauf eines Flurstückes; Schädigende

  • BVerwG, 12.09.2001 - 8 B 151.01

    Möglichkeit einer Divergenzrüge bei Entscheidungsunerheblichkeit

  • BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 88.00

    Vorliegen einer "entschädigungslosen Enteignung" eines Grundstücks -

  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 131.96

    Mittelbare Ausländerenteignung

  • BVerwG, 21.02.2000 - 8 B 364.99

    Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der

  • BVerwG, 05.01.2000 - 7 B 179.99
  • BVerwG, 21.04.1998 - 8 B 3.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, wie sich

  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der

  • BVerwG, 22.01.1998 - 7 B 352.97

    Beanspruchung der Rückübertragung von früher im Eigentum seines verstorbenen

  • BVerwG, 13.03.1997 - 7 B 381.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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