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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85   

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BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1987,108)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1987 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1987,108)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1987,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 7 Abs. 2; AtG § 7a
    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung atomrechtlicher Teilgenehmigungen; Verbot der Herbeiführung von "Spruchreife"; Funktion und Inhalt einer sogenannten Standortgenehmigung im Rahmen einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Atomrecht - Genehmigung - Teilgenehmigung - Anfechtungsklage - Spruchreife - Risikobewertung - Beweisaufnahme - Standortgenehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 177
  • NVwZ 1988, 536
  • DVBl 1988, 148
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
    a) Mit dem von der Revision besonders herausgestellten Vorbringen, daß die bestehende Energiebedarfssituation für die Rechtmäßigkeit einer atomrechtlichen Genehmigung von entscheidender Bedeutung sei, hat sich der erkennende Senat bereits mehrfach, zuletzt in BVerwGE 72, 300 (318), auseinandergesetzt und ausgeführt, daß die Genehmigungsbehörde Vorbringen dieser und ähnlicher Art - wenn überhaupt - allenfalls im Rahmen des ihr zustehenden, nicht drittschützenden Ermessens zu berücksichtigen brauche.

    Ein Standortvorbescheid ist ebensowenig notwendiger Gegenstand einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung wie ein Konzeptvorbescheid (vgl. dazu BVerwGE 72, 300 [303 ff]); daraus folgt, daß die für einen Standortvorbescheid wesentliche Aussage, nämlich eine endgültige, nur durch ausdrücklich beigefügte Vorbehalte einschränkbare Billigung des Standorts, lediglich dann zum Inhalt einer Ersten Teilgenehmigung gehört, wenn sie in deren Entscheidungsteil ausdrücklich aufgenommen worden ist.

    Sie betraf thematisch einen Bereich, der nicht dem gestattenden Teil der angefochtenen ersten Teilgenehmigung zugeordnet war, sondern den nachfolgenden Teilgenehmigungen vorbehalten blieb, und war damit eine dem vorläufigen positiven Gesamturteil zuzuordnende Aussage, die als solche unter den Vorbehalten einer späteren Detailprüfung sowie gleichbleibender Sach- und Rechtslage (vgl. dazu BVerwGE 72, 300 [309 ff]) stand.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1985 (BVerwGE 72, 300 [316]) ausgeführt, daß nach der Normstruktur des § 7 Abs. 2 AtG die Exekutive die Verantwortung für die Risikoermittlung und Risikobewertung trägt.

  • BVerwG, 23.01.1985 - 7 ER 214.84

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
    Diese Erwägungen, mit denen sich die Revision nicht weiter auseinandergesetzt hat, lassen einen Rechtsfehler nicht erkennen; der erkennende Senat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Ausführungen in seinem Prozeßkostenhilfebeschluß vom 23. Januar 1985 - BVerwG 7 ER 214.84 -.
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Da das Reaktorgebäude gegen Hochwasser sicher abgedichtet werden muß, das Bauwerk als solches aber noch nicht Gegenstand der Ersten Teilgenehmigung war (vgl. Entscheidungsteil A VI), brauchte sich die Genehmigungsbehörde nur ein vorläufiges positives Gesamturteil darüber zu bilden, ob einer hochwassersicheren Ausführung des Reaktorgebäudes "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DÖV 1982, 820 [822]), und hatte sodann in bezug auf die genehmigten Anlageteile abschließend zu entscheiden, ob diese ausreichend dimensioniert waren, um den Anforderungen zu genügen, die an sie im Hinblick auf das Postulat der Hochwassersicherheit aufgrund der insoweit gemachten vorläufigen Annahmen gestellt werden mußten.
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Ein der Genehmigungsbehörde anzulastendes Ermittlungsdefizit würde nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts die Aufhebung der angefochtenen Genehmigung nach sich ziehen (vgl. BVerwGE 78, 177 [BVerwG 22.10.1987 - 7 C 4/85]; 80, 207 [BVerwG 09.09.1988 - 4 B 37/88]).

    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist aber gerechtfertigt, wenn ein zwischenzeitlich fortgeschrittener Erkenntnisstand ein vordem für möglich erachtetes Risiko nachträglich entfallen läßt (vgl. dazu BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]; für den Fall eines Ermittlungsdefizits offengelassen von BVerwGE 78, 177 [BVerwG 22.10.1987 - 7 C 4/85]).

    Das Oberverwaltungsgericht wird gegebenenfalls prüfen müssen, ob die heutige Einschätzung des Beklagten, ein Störfall scheide als Ursache der Leukämiefälle aus, auf ausreichenden Ermittlungen und Bewertungen beruht (vgl. BVerwGE 78, 177 [BVerwG 22.10.1987 - 7 C 4/85]; 80, 207 [BVerwG 09.09.1988 - 4 B 37/88]).

  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Die Gerichte seien darauf beschränkt, zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruhe und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trage, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (vgl. grundlegend BVerwGE 72, 300 ; 78, 177 ; 80, 207 ; 81, 185 ; 101, 347 ; 106, 115 ; auch zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 7 C 39.07 -, NVwZ 2008, S. 1012 ; instruktiv zu der Entwicklung der Rechtsprechung Sellner, in: Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 2003, S. 741).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Deshalb dürfen die Verwaltungsgerichte nur prüfen, ob die Genehmigungsbehörde im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens von Rechts wegen die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG erforderliche Überzeugung haben durfte, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist (BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177, 180).

    Das macht die Prüfung erforderlich, ob die Behörde in Wahrnehmung der ihr obliegenden Aufgabe ausreichende Daten ermittelt und ihren Bewertungen zugrunde gelegt hat und ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind (BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177, 181; Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55 u. 56.99 -, BVerwGE 85, 368, 379).

    Stellt das Gericht bei der gebotenen rechtlichen Kontrolle anhand dieses Maßstabs Defizite im Bereich der von der Genehmigungsbehörde zu verantwortenden Ermittlung und Bewertung von Risiken fest, etwa weil die Behörde angesichts eines bestimmten Standes von Wissenschaft und Technik notwendige Untersuchungen nicht vorgenommen oder erforderliche Überlegungen nicht angestellt hat, so kann es solche Defizite nicht durch weitere gerichtliche Aufklärung und Bewertung anhand seiner eigenen Überzeugung heilen, sondern es muss die angefochtene Genehmigung aufheben, wenn dieser Mangel auch die rechtlich geschützte Sphäre des jeweiligen Klägers betrifft (BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, BVerwGE 78, 177, 180 f.; Urt. v. 9.9.1988 - 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207, 217).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1988 - 7 C 4.85   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen die Festsetzung des Streitwerts - Drittbetroffenen-Klage gegen die Genehmigung eines Kernkraftwerks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1988 - 7 C 4.85
    Bei der Anfechtung atomrechtlicher (Teil-)Genehmigungen setzt der Senat im Regelfall einen Streitwert von 20.000 DM fest (vgl. auch Beschluß vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 12).
  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen

    c) Darüber hinaus ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung eine weitgehende Schematisierung der Wertbemessung für gleichartige Streitigkeiten geboten (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 7 C 4.85 - juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - II E 3/05 - BFHE 211, 422 ; OVG Münster, Beschluss vom 5. November 2009 - 8 B 1342/09.AK - NVwZ-RR 2010, 291).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 8 B 1342/09

    Erhebung einer Anfechtungsklage Dritter gegen immissionsschutzrechtliche

    etwa BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 -, juris Rn. 2.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstandes zu schätzen; eine weitgehende Schematisierung und Typisierung vergleichbarer Streitigkeiten ist dabei zulässig und im Interesse der Rechtssicherheit geboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1988 - 7 C 4.85 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 8 S 1149/16

    Streitwert im Verfahren um Baugenehmigung bei fehlendem Eigentum am Grundstück

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstandes zu schätzen; eine weitgehende Schematisierung und Typisierung vergleichbarer Streitigkeiten ist dabei im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung zulässig und geboten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.9.2015 - 9 A 8.14 - JurBüro 2016, 23; Beschl. v. 22.1.1988 - 7 C 4.85 - JurBüro 1989, 809; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris).
  • VGH Bayern, 05.12.2014 - 15 C 14.1293

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Nachbarklage; Klage gegen Baugenehmigung und

    Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4/85 - JurBüro 1989, 809; BFH, B.v. vom 11.1.2006 - II E 3/05 - BFHE 211, 422; OVG RhPf, B.v. 4.11.2011 - 1 E 11244/11 - NVwZ-RR 2012, 255).
  • OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22

    Streitwertbeschwerde eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten bei

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 - zitiert nach juris] Allerdings ist das Gericht aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu einer sachlich begründeten, gleichförmigen Auslegung des § 52 Abs. 1 GKG entsprechend seiner bisherigen oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte verpflichtet.
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 8 C 21.2337

    Streitwert für Klage betreffend die Unterhaltungslast an oberirdischen Gewässern

    Bei der Ausübung des Ermessens ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung eine weitgehende Schematisierung für gleichartige Streitigkeiten zulässig und geboten (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4.85 - JurBüro 1989, 809 = juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.09.2020 - 8 C 20.1888

    Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung

    Bei der Ausübung des Ermessens ist im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung eine weitgehende Schematisierung für gleichartige Streitigkeiten zulässig und geboten (BVerfG, B.v. 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 22.1.1988 - 7 C 4.85 - JurBüro 1989, 809 = juris Rn. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2022 - 7 E 10456/22

    Streitwert im Waffenrecht

    Hierbei orientiert sich der Senat - ebenso wie offensichtlich das Verwaltungsgericht - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013" (abgedruckt in LKRZ 2014, 169; vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 7 C 4/85 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 1 E 7/23

    Streitwertbeschwerde; Baunachbarklage; Garage

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung ist eine weitgehende Schematisierung der Wertbemessung für gleichartige Streitigkeiten geboten (BVerwG, Beschl. v. 22. Januar 1988 - 7 C 4.85 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 8 C 21.3181

    Erfolglose Streitwertbeschwerde bei objektiver Klagehäufung

  • VGH Bayern, 26.06.2013 - 8 C 13.519

    Unzulässige Streitwertbeschwerde; Nichterreichen des Beschwerdewerts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2001 - 13 E 686/00

    Ausgestaltung der Systematik für Streitwertfestsetzungen in

  • VGH Bayern, 05.05.2023 - 8 C 23.641

    Streitwertbeschwerde

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40027

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40031

    Bestimmen und Festsetzung des Streitwerts für die Änderung eines

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40033

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2001 - 13 E 898/00

    Ausgestaltung der Überprüfung der Streitwertfestsetzungen in

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3648
BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1985,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1985 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1985,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1985,3648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der Revisionsfrist - Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85
    Diese Argumentation verkennt, daß sich für den Kläger die Frage, ob er die Revision auf eigene Kosten durchführen will, erst nach Ablehnung seines Prozeßkostenhilfeantrages stellte; daraus folgt, daß das Hindernis, was ihn an einer rechtzeitigen Einlegung der Revision hinderte, jedenfalls nicht vor der Entscheidung des beschließenden Senats über den Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers fortgefallen war (vgl. auch BGHZ 26, 99 [100] und BGH, Beschluß vom 30. April 1982 - V ZB 6.82 - VersR 1982, 757).
  • BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82

    Prozeßkostenhilfe - Versagung - Überlegungsfrist - Fristbeginn

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85
    Diese Argumentation verkennt, daß sich für den Kläger die Frage, ob er die Revision auf eigene Kosten durchführen will, erst nach Ablehnung seines Prozeßkostenhilfeantrages stellte; daraus folgt, daß das Hindernis, was ihn an einer rechtzeitigen Einlegung der Revision hinderte, jedenfalls nicht vor der Entscheidung des beschließenden Senats über den Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers fortgefallen war (vgl. auch BGHZ 26, 99 [100] und BGH, Beschluß vom 30. April 1982 - V ZB 6.82 - VersR 1982, 757).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden ist (vgl. Beschluss vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; BSG, MDR 1974, 965; BGH, MDR 1989, 720; ferner: Meyer, NJW 1995, 2139; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. § 60 Rn. 9; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rn. 17, 35).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des

    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Klägerin, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag - auch wenn er abgelehnt wird - ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit ohne Verzögerung über seinen Antrag entschieden werden konnte (Beschluss vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 18. Auflage 2009, § 60 Rn. 35).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 8 B 5.12

    Anforderungen an die Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Nur wenn der Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hätte, hätte er alles getan, was von ihm zur Wahrung der Frist erwartet werden kann, so dass es gerechtfertigt wäre, die Fristversäumung als unverschuldet anzusehen (vgl. Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147 und vom 4. Juni 2010 - BVerwG 3 B 42.10 - m.w.N.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - 4 A 1250/16

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozesskostenhilfe aufgrund

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.5.1985 - 7 C 4.85 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Bier, in: Schoch/ Schneider/Bier (Hrsg.), VwGO, Stand: Febr. 2016, § 60 Rn. 35, 52.
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 10 ZB 18.354

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

    Es braucht hier nicht entscheiden zu werden, ob es an einem Verschulden nur dann fehlt, wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2011 - 1 B 23/11 - juris Rn. 6), oder auch dann, wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird (so BVerwG, B.v. 23.5.1985 - 7 C 4/85 - juris; Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 81; Brink in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.1.2018, § 60 Rn. 13).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 8 PKH 3.12

    Versäumung der Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach

    Das setzt aber voraus, dass der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit allen nach § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt worden ist und dass der Antragsteller nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit ohne Verzögerung über seinen Antrag entschieden werden konnte (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147 und vom 4. Juni 2010 - BVerwG 3 B 42.10 - juris m.w.N.).
  • VG Hannover, 02.05.2007 - 5 A 4889/05

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten einer Partei kraft Amtes bzw.

    Grundsätzlich kann im Falle eines innerhalb der Klagefrist gestellten Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO gewährt werden, wenn nach Ergehen des Beschlusses hierüber -unabhängig vom Ausgang des Prozesskostenhilfeverfahrens Klage erhoben wird (BVerwG, B. v. 23.05.1985 - 7 C 4.85 -, Buchholz 310 § 60 VwGO, Nr. 147).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 6 B 107.96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der

    Eine solche Wiedereinsetzung wäre nach der Rechtsprechung allenfalls zu gewähren, wenn innerhalb der Beschwerdefrist ein vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden wäre; nur unter dieser Voraussetzung ließe sich annehmen, daß der Kläger ohne Verschulden gehindert gewesen wäre, die Frist zu wahren (vgl. Beschluß vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; BSG MDR 1974, 965; BGH MDR 1989, 720; ferner: Meyer NJW 1995, 2139; Redeker/v.Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 60 Rn. 9; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rn. 17, 35).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 6 PKH 9.96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der

    Eine solche Wiedereinsetzung wäre nach der Rechtsprechung allenfalls zu gewähren, wenn innerhalb der Beschwerdefrist ein vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden wäre; nur unter dieser Voraussetzung ließe sich annehmen, daß der Kläger ohne Verschulden gehindert gewesen wäre, die Frist zu wahren (vgl. Beschluß vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; BSG MDR 1974, 965; BGH MDR 1989, 720; ferner: Meyer NJW 1995, 2139; Redeker/v.Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 60 Rn. 9; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rn. 17, 35).
  • VG Saarlouis, 16.11.2011 - 10 K 488/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

    dazu auch BVerwG, Beschluss vom 23.05.1985, 7 C 4.85, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147.
  • VG Saarlouis, 04.08.2011 - 10 L 489/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • VG Göttingen, 05.09.2007 - 3 A 351/04

    Serbien, Kosovo, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1987 - 7 C 4.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11080
BVerwG, 11.12.1987 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1987,11080)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1987,11080)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 7 C 4.85 (https://dejure.org/1987,11080)
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