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   BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95   

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BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95 (https://dejure.org/1996,2215)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 7 C 49.95 (https://dejure.org/1996,2215)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 (https://dejure.org/1996,2215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschuldung; Instandsetzungsmaßnahmen; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverlust; Zeitwert des Grundstücks; Jahresreinertrag; Erbschaftsteuer; Hausgrundstück; Nachlass; Rückübertragung; Erbausschlagung; Restitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1568
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95
    »Überschuldung gemäß § 1 Abs. 2 VermG bei Verbindlichkeiten, die den Einheitswert erheblich übersteigen (Einzelfall im Anschluß an BVerwGE 98, 87 [99]).«.

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären, aber vom Eigentümer aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (vgl. BVerwGE 98, 87 [90] m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 98, 87 [99]) ist in Fällen einer dauerhaften Überschuldung eines Grundstücks im Regelfall davon auszugehen, daß diese auf die Kosten nicht deckenden Mieten aus dem Zeitraum vor dem Eigentumsverzicht bzw. vor der Enteignung beruht; anders kann es sich ausnahmsweise dann verhalten, wenn in der Vergangenheit erforderliche Instandsetzungsarbeiten trotz vorhandener finanzieller Deckung nicht durchgeführt wurden und eine solche Unterlassung größere Schäden oder einen Reparaturstau verursacht hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf in Fällen der Eigentumsaufgabe vermutet werden, daß eine dauerhafte Überschuldung des Grundstücks bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für das Handeln des Eigentümers war (vgl. BVerwGE 98, 87 [99 f.]).

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Eine vereinfachte Berechnung der Überschuldung ist aber dann zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Zeitwert abweicht (vgl. Urteil vom 31. August 1995, a.a.O. [S. 141]).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher die Frage, ob auch im Falle einer Enteignung von einer vermuteten Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung auszugehen ist, offen gelassen (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 S. 231 ; Beschlüsse vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - und vom 13. August 2003 - BVerwG 7 B 24.03 - juris).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 8 C 12.07

    Restitution von Mietwohngrundstücken; Kausalität zwischen Überschuldung und

    In seinen Entscheidungen vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79) und vom 26. April 2006 - BVerwG 8 C 17.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 34) hat das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob diese Vermutungsregel auch in Fällen der Enteignung eingreift.
  • VG Schwerin, 07.11.2001 - 3 A 339/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Feststellung der

    Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären, aber vom Eigentümer aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 48.94 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, a.a.O., S. 515; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 -, VIZ 1996, 516).

    Der insofern zugrundezulegende Zeitwert der Immobilie bestimmt sich, weil es in der DDR einen freien Grundstücksverkehr, aufgrund dessen sich marktgerechte Verkehrswerte hätten herausbilden können, nicht gab, nach dem Wert des Grundstücks, mit welchem es im Wege der Beleihung hätte eingesetzt werden können (BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 39.93 -, a.a.O., S. 346; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03

    Klage auf vermögensrechtliche Rückübertragung des hälftigen Miteigentumsanteils

    Ob eine solche Vermutung auch in Fällen der Enteignung eingreift, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 30. Mai 1996 BVerwG 7 C 49.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79).
  • VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94

    Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf

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  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus

    b) Zugunsten des Alteigentümers streitet bei Mietwohngrundstücken in allen Punkten jeweils die Vermutung der erforderlichen kausalen Verknüpfung; ob die ursächliche Beziehung zwischen Überschuldung und Eigentumsverlust nicht nur bei "freiwilliger" Eigentumsaufgabe, sondern auch bei Enteignungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG vermutet werden kann, ist bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 S. 231 und Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - RÜ BARoV 1998 Nr. 18 S. 13 f.).
  • BVerwG, 16.01.2006 - 8 B 81.05

    Überschuldung eines Grundstücks als Grund für eine Inanspruchnahme; Missachtung

    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht bisher offen gelassen (vgl. Beschluss vom 13. August 2003 - BVerwG 7 B 24.03 - juris, unter Hinweis auf das Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96

    Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht

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  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 38.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen des

    Vor der Heranziehung eines allgemeinen Erfahrungssatzes, den das Verwaltungsgericht zudem in keiner Weise belegt hat (vgl. hierzu auch Urteil vom 30. Mai 1996 BVerwG 7 C 49.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79), hätte sich dem Gericht die Vernehmung der Zeugin aufdrängen müssen, die nach den Angaben der Klägerin bereits seit Anfang der 50er Jahre in dem Haus wohnt und von der damit zu dem damaligen Zustand des Hauses Angaben zu erwarten waren.
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten

    Kredite wurden daher üblicher-weise höchstens bis zum Einheitswert bewilligt (vgl. BVerwG, a.a.o. VIZ 1995, S. 348; BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, VIZ 1996, S. 516).
  • BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
  • VG Leipzig, 14.05.1998 - 2 K 1649/94

    Anforderungen an ein Schädigungstatbestand nach Vermögensgesetz; Voraussetzungen

  • VG Leipzig, 22.01.1998 - 2 K 1737/95

    Anforderungen für ein Überschulden eines Grundstücks; Entziehung des Eigentums

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