Rechtsprechung
BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 87, 241
- NJW 1991, 3297 (Ls.)
- NVwZ 1991, 987
- DVBl 1991, 393
- DÖV 1992, 80
Wird zitiert von ... (113) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71
Gondelbahn
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Richtig ist, daß im Beschluß über die Grundabtretung, die eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG ist, nämlich staatlicher Zugriff auf das Eigentum des einzelnen durch vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen (BVerfGE 45, 297 ; 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; 56, 249 [BVerfG 04.03.1981 - 2 BvR 195/81]; 72, 66 [BVerfG 12.03.1986 - 1 BvL 81/79]; 74, 264 [BVerfG 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85]; 79, 174 [BVerfG 24.11.1988 - 2 BvC 6/88]), der konkrete Zweck der Inanspruchnahme fremden Eigentums bezeichnet werden muß; denn nur anhand des konkreten Zwecks laßt sich beurteilen, ob das Allgemeinwohl im Einzelfall die Enteignung rechtfertigt.Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG fordert auch, daß das Gesetz selbst den Zweck (die "öffentliche Aufgabe") bestimmt, zu dessen Verwirklichung enteignet werden darf (Gesetzmäßigkeit der Enteignung, BVerfGE 56, 249 ).
Dem parlamentarisch-demokratischen Gesetzgeber steht es zu, die eine Enteignung legitimierenden Gemeinwohlaufgaben zu bestimmen (BVerfGE 56, 249 ).
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Diese Bestimmung ist übrigens weit genauer getroffen, als sie der Gesetzgeber für andere Enteignungszwecke in anderen Enteignungsgesetzen trifft, wie z.B. in § 28 LuftVG ("für Zwecke der Zivilluftfahrt"; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 9. Juni 1987, DVBl. 1987, 895) oder in § 11 Abs. 1 EnWiG ("für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung"; vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 20. März 1984, BVerfGE 66, 248).Mit dem Vorhaben muß ein "im öffentlichen Nutzen" liegendes, "zum Nutzen der Allgemeinheit" führendes Anliegen verfolgt werden (BVerfGE 66, 248 [BVerfG 20.03.1984 - 1 BvL 28/82]).
- BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Dieses vom Gesetzgeber bestimmte öffentliche Interesse u.a. an der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen kommt auch in der sog. Rohstoffsicherungsklausel des § 48 Abs. 1 Satz 1 BBergG zum Ausdruck; danach ist bei der Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die Grundstücke einem öffentlichen Zweck widmen oder im Interesse eines öffentlichen Zwecks schützen, dafür Sorge zu tragen, daß die Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden (vgl. dazu auch BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84]).Auch soweit gemäß § 46 Abs. 2 BBergG die Aufsuchung oder Gewinnung aus entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Interessen beschränkt oder untersagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84] sowie Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 7 C 18.90), ist damit nicht eine umfassende Prüfung des Vorhabens am Maßstab aller einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nicht eine Entscheidung gewährleistet, die die Gewichtigkeit des Enteignungszwecks im konkreten Fall abwägt mit der Schwere des Eingriffs in das Oberflächeneigentum und darüber hinaus mit etwa entgegenstehenden öffentlichen Belangen.
- BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89
Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Auch in diesen Fällen ist indes nicht kraft Gesetzes festgestellt, daß jedes der vom Staat in Erfüllung der bezeichneten öffentlichen Aufgabe zu verwirklichende Vorhaben dem Allgemeinwohl dient; ob dies konkret der Fall ist, bedarf der Prüfung und Entscheidung im Enteignungsverfahren oder einem dem Enteignungsverfahren vorgeschalteten (Planfeststellungs-)Verfahren und unterliegt im Streitfall der gerichtlichen Kontrolle (vgl. das Urteil des Senats vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 21.89 - BVerwGE 85, 44 [BVerwG 09.03.1990 - 7 C 21/89]).Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung kann auch der Private verlangen, dessen Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl, so daß dafür eine Enteignung nicht zulässig ist (vgl. BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ).
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Die Klage ist nach dem mit Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage abgeschlossenen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 18.90 erfolglos geblieben.Auch soweit gemäß § 46 Abs. 2 BBergG die Aufsuchung oder Gewinnung aus entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Interessen beschränkt oder untersagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84] sowie Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 7 C 18.90), ist damit nicht eine umfassende Prüfung des Vorhabens am Maßstab aller einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nicht eine Entscheidung gewährleistet, die die Gewichtigkeit des Enteignungszwecks im konkreten Fall abwägt mit der Schwere des Eingriffs in das Oberflächeneigentum und darüber hinaus mit etwa entgegenstehenden öffentlichen Belangen.
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Richtig ist, daß im Beschluß über die Grundabtretung, die eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG ist, nämlich staatlicher Zugriff auf das Eigentum des einzelnen durch vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen (BVerfGE 45, 297 ; 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; 56, 249 [BVerfG 04.03.1981 - 2 BvR 195/81]; 72, 66 [BVerfG 12.03.1986 - 1 BvL 81/79]; 74, 264 [BVerfG 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85]; 79, 174 [BVerfG 24.11.1988 - 2 BvC 6/88]), der konkrete Zweck der Inanspruchnahme fremden Eigentums bezeichnet werden muß; denn nur anhand des konkreten Zwecks laßt sich beurteilen, ob das Allgemeinwohl im Einzelfall die Enteignung rechtfertigt.Die Kläger messen zu Unrecht die bergrechtliche Grundabtretung an den Maßstäben, an denen das Bundesverfassungsgericht die Enteignung zugunsten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die Errichtung einer Kraftfahrzeugversuchsstrecke hat scheitern lassen (BVerfGE 74, 264 [BVerfG 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85]; Boxberg-Urteil).
- BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83
Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung kann auch der Private verlangen, dessen Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl, so daß dafür eine Enteignung nicht zulässig ist (vgl. BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung kann auch der Private verlangen, dessen Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl, so daß dafür eine Enteignung nicht zulässig ist (vgl. BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ). - BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung kann auch der Private verlangen, dessen Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl, so daß dafür eine Enteignung nicht zulässig ist (vgl. BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ). - BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83
BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
Die Errichtung des Tagebaus selbst wird in der Tat eine vorausgehende Prüfung am Maßstab zahlreicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfordern, wie z.B. des Baurechts (vgl. §§ 29 Satz 3, 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB), des Wasserrechts (vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 1 WHG) und des Naturschutzrechts (vgl. § 8 BNatSchG); eine Grundabtretung für diesen Zweck wird nicht angeordnet werden dürfen, wenn die Errichtung des Tagebaus an einer dieser Vorschriften scheitern muß (vgl. BVerwGE 77, 86 [BVerwG 06.03.1987 - 4 C 11/83], keine Enteignung für ein bebauungsrechtlich unzulässiges Vorhaben). - BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87
Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79
Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
- BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68
Öffentliche Last
- BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …
- BVerfG, 04.03.1981 - 2 BvR 195/81
Umfang des Wahlprüfungsverfahrens
- BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 6/88
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
bb) Mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar ist § 79 Abs. 1 BBergG danach, soweit er Enteignungen zulässt, die der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen dienen (ebenso BVerwGE 87, 241 ; 132, 261 ).Nach der Vorstellung des Gesetzgebers kommt diesem Versorgungszweck für die Lebensfähigkeit einer modernen Industriegesellschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland ein besonders hoher Stellenwert zu (…vgl. BTDrucks 8/1315, S. 67 und 74;… 8/3965, S. 130 f.; ferner BVerwGE 87, 241 ).
dd) Da die hier in Streit stehende Enteignung für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II dem Grunde nach auf die Ermächtigung zur Enteignung für die Sicherstellung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen gestützt werden kann, bedarf es keiner Entscheidung, ob die beiden übrigen, in § 79 Abs. 1 BBergG für eine Enteignung genannten Tatbestandsvarianten, "die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau" und "der Bestand oder die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur", den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG an eine hinreichend bestimmte Gemeinwohlpräzisierung genügen (vgl. bereits BVerfGE 74, 264 ; BVerwGE 87, 241 ).
In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Leitentscheidung vom 14. Dezember 1990 zur Enteignung im Bergrecht ausgeführt, wenn ein Bergbauunternehmer zur Sicherung der Rohstoffversorgung Bodenschätze aufsuche und gewinne, erfülle er damit - wenn auch mit dem Motiv des Erwirtschaftens eines Gewinns - unmittelbar den Zweck, den das Bundesberggesetz als dem öffentlichen Nutzen dienend bestimme (vgl. BVerwGE 87, 241 ).
Zu prüfen ist auch, ob andere, gewichtigere Allgemeinwohlinteressen, beispielsweise solche des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, der Raumordnung oder des Städtebaus, der Gewinnung des Bodenschatzes an dieser Stelle entgegenstehen (vgl. BVerwGE 87, 241 zur Braunkohle; BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 7 C 16.09 -, juris Rn. 29).
Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung können nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung auch Private verlangen, deren Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl; dafür ist eine Enteignung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 87, 241 unter Verweisung auf BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ).
Es hat sie in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise dahin umschrieben, dass nicht nur zu prüfen sei, ob das öffentliche Interesse an der Gewinnung gerade des bestimmten Bodenschatzes, hier von Braunkohle, zur Versorgung des Marktes so gewichtig sei, dass es den Zugriff auf privates Oberflächeneigentum erfordere, sondern auch, ob andere, gewichtigere Allgemeinwohlinteressen, zum Beispiel solche des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, der Raumordnung oder des Städtebaus, der Gewinnung des Bodenschatzes an der in Rede stehenden Stelle entgegenstünden (S. 16 und 19 = juris Rn. 40 und 51, jeweils unter Verweisung auf BVerwGE 87, 241).
Denn die Grundabtretung ist gesetzlich nicht als eine planerische Entscheidung mit Gestaltungsfreiheit der Behörde, sondern als eine gebundene Entscheidung ausgestaltet, die deshalb durch nachvollziehendes Abwägen auch von den Gerichten vorgenommen werden kann (vgl. S. 49 = juris Rn. 193 unter Verweisung auf BVerwGE 87, 241 sowie den angegriffenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2008 - BVerwG 7 B 21.08 -, juris Rn. 22).
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Nur ein im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen (und auch privaten) Interessen überwiegendes öffentliches Interesse ist als besonders und als dringend zu qualifizierendes Interesse geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1984 - 1 BvL 28/82 - BVerfGE 66, 248, 257; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 252 und vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 S. 16 ff.).Nur ein im Verhältnis zu anderen Interessen überwiegendes qualifiziertes öffentliches Interesse ist geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264, 293 ff.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 251 f. und vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 S. 17).
- BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung - …
Dass dies im Bescheid vom 14.3.2013 noch nicht der Fall war, ist unschädlich, weil Bestimmtheitsmängel auch im Rechtsbehelfsverfahren noch beseitigt werden können (…vgl für das Klageverfahren BSG vom 31.1.1989 - 2 RU 16/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 54 = juris RdNr 18;… vgl für das Widerspruchsverfahren BSG vom 29.1.1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 49 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 - juris RdNr 14;… BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 13; vgl auch BVerwG vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 244 f = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1 - juris RdNr 26 f; BVerwG vom 21.6.2006 - 4 B 32.06 - juris RdNr 1) .
- BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08
Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit …
Die Vorschriften der bergrechtlichen Grundabtretung entsprechen den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG jedenfalls insoweit, als die Enteignung für die Errichtung und Führung eines Gewinnungsbetriebs zum Zwecke der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen unter Berücksichtigung eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte zugelassen wird (Bestätigung von Urteil vom 14. Dezember 1990 BVerwG 7 C 5.90 BVerwGE 87, 241 = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1).Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die gesetzliche Regelung der bergrechtlichen Grundabtretung (§§ 77 ff. BBergG) entspreche den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG jedenfalls insoweit, als die Enteignung für die Errichtung und die Führung eines Gewinnungsbetriebs zum Zwecke der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen unter Berücksichtigung eines sinnvollen und planmäßigen Lagerstättenabbaus zugelassen ist (Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241 = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1).
Im Rahmen dieser Abwägung ist nicht nur zu prüfen, ob das öffentliche Interesse an der Gewinnung gerade des bestimmten Bodenschatzes zur Versorgung des Marktes mit Rohstoffen so gewichtig ist, dass es den Zugriff auf privates Grundeigentum erfordert, sondern auch, ob andere, gewichtigere Allgemeinwohlinteressen der Gewinnung des Bodenschatzes an dieser Stelle entgegenstehen (Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - a.a.O. ).
Der Gesetzgeber darf sich darauf beschränken, das Allgemeinwohl, hier die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, nur generell zu benennen, um die Verwaltung zu ermächtigen, in einem geordneten Verfahren, hier im Grundabtretungsverfahren, im Einzelfall zu bestimmen, welche konkret verfolgten Zwecke innerhalb des gesetzlichen Rahmens dem Allgemeinwohl in einer Weise dienen, dass zu ihrer Verwirklichung der hoheitliche Zugriff auf das Eigentum Einzelner gerechtfertigt ist (Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - a.a.O. ).
Es kann deshalb auch hier offenbleiben, ob das Bundesberggesetz eine Grundabtretung allein zu dem Zweck zulässt, die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Bergbau oder den Bestand oder die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur zu sichern (§ 79 Abs. 1 BBergG), und ob dies den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG standhielte (so bereits Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - a.a.O. ).
a) Der Kläger entnimmt zwar zutreffend den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - (BVerwGE 87, 241 = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1) und - BVerwG 7 C 18.90 - (Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3) zusammengefasst den abstrakten Rechtssatz, dass die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans keine Behördenentscheidung ist, die im Sinne einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung in der für die Zulässigkeit einer Enteignung gebotenen Weise die Allgemeinwohldienlichkeit des Vorhabens für ein nachfolgendes Grundabtretungsverfahren feststellt, dass vielmehr im Grundabtretungsverfahren selbst die Zulässigkeit des Vorhabens umfassend am Maßstab aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der Allgemeinwohlerforderlichkeit zu prüfen ist.
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04
Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …
Nur ein im Verhältnis zu entgegenstehenden öffentlichen (und auch privaten) Interessen überwiegendes öffentliches Interesse ist als besonders und als dringend zu qualifizierendes Interesse geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1984 - 1 BvL 28/82 - BVerfGE 66, 248, 257; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 252 und vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 S. 16 ff.).Nur ein im Verhältnis zu anderen Interessen überwiegendes qualifiziertes öffentliches Interesse ist geeignet, den Zugriff auf privates Eigentum zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264, 293 ff.; BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 251 f. und vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 4 S. 17).
- VG Aachen, 07.10.2021 - 6 L 418/21
Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige …
vgl. für eine beschränkte Bindungswirkung im Rahmen des § 77 Abs. 2 BBergG BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 7 C 11/05 -, juris, Rn. 26; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29. September 2008 - 7 B 20/08 -, juris, Rn. 18; auf diese Rechtsprechung verweist - ohne Erwähnung der dortigen Beschränkungen - auch BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 276; die Frage offen lassen bspw. VG Cottbus, Urteil vom 11. März 2021 - 3 K 1022/12 -, juris, Rn. 33 f VG Köln, Urteil vom 12. März 2019 - 14 K 4496/18 -, juris, Rn. 47 m.w.N.; für die Grundabtretung wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris, Rn. 24 ff.; lediglich für eine faktische Indizwirkung demgegenüber VG Gera, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 5 E 1228/20 Ge -, juris, Rn. 63 sowie noch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris, Rn. 41; aus der Literatur Rehs, in: Frenz, BBergG, 2019, § 77, Rn. 19; Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, § 77, Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. -, juris, Rn. 216 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 16/09 -, juris.
vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 16/09 -, juris, Rn. 24; Beschluss vom 29. September 2008 - 7 B 20/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 7 B 21/08 -, juris, Rn. 15 ff.; anders wohl noch Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, juris, Rn. 40 f.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1194/02
Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg
Im Grundabtretungsverfahren (§§ 77 ff. BBergG) kann der vom Abbau betroffene Oberflächeneigentümer die Rechtmäßigkeit der bergbaulichen Maßnahme, für die sein Grundstück in Anspruch genommen werden soll, uneingeschränkt überprüfen lassen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 993, und - 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241 (251 ff.).In seinem weiteren Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - hat sich das BVerwG mit dem Grundabtretungsverfahren für die genannte Untersuchungsbohrung befasst.
BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 -, BVerwGE 87, 241 (251 ff.) = NVwZ 1991, 987 (988 ff.).
Zudem sprechen die Erwägungen in der Grundabtretungsentscheidung - 7 C 5.90 - dafür, dass das BVerwG mit seinem o.a. Hinweis lediglich die unterschiedliche Eingriffsintensität der beiden Maßnahmen und die hierdurch bedingte unterschiedliche Prüfungstiefe im Rahmen des Grundabtretungsverfahrens verdeutlichen, nicht aber auf einen zwingend vorzuverlagernden Rechtschutz aufmerksam machen wollte.
Das BVerwG hat in seinem zuvor mehrfach erwähnten Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - ausführlich dargelegt, dass die §§ 77 ff. BBergG den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG an ein Gesetz, das eine Administrativ-Enteignung zulässt, entsprechen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06
Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos
- 7 C 5.90 -, BVerwGE 87, 241 (246 ff., 252).vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 -, BVerwGE 81, 241 (257); OVG Thüringen, Urteil vom 15. Mai 2003.
- 7 C 5.90 -, BVerwGE 81, 247 (257), daran scheitern muss.
Unbeschadet der Prüfung der dem Vorhaben nicht entgegenstehenden Vorschriften, insbesondere nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BBergG, ist die, rechtlich ohnehin gebundene, d. h. auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5.90 - nachvollziehende, nicht planerisch gestaltende Abwägung, vgl. dazu OVG, Urteil vom 11. Juli 1997.
- VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Enteignung einer Obstwiese zugunsten des …
Die §§ 77 ff. BBergG seien vor dem Hintergrund von Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsmäßig, was das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 - festgestellt habe.vgl. BVerfG, Urteil vom 21.0ktober 1987 - 1 BvR 1048/87 -, u.a. BVerfGE 77, 130 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u.a. BVerwGE 87, 241 ff. (sog. Administrativenteignung für Zwecke, die generell im Allgemeinwohlinteresse liegen); Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 18/90 -, Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3; Urteil vom 11. Juli 2002 - 4 C 9/90 - (wonach es dem Gesetzgeber unter Beachtung des Eigentumsgrundrechts und des Gemeinwohlinteresses grundsätzlich frei steht, zur planerischen Bewältigung komplexer raumgreifender und konfliktträchtiger Infrastrukturvorhaben gesetzliche Systeme mit mehreren Planungsstufen und mehrstufigen Entscheidungsverfahren einzuführen); auch Beschluss vom 22. Februar 1993 - 7 B 17/93 -, ZfB 134, 202 f.; OVG NRW, Urteile vom 11. Juli 1997 - 21 A 651/93 - vom 7. Juni 2005 - 11 A 1193/02 - und - 11 A 1194/02 - vom 28. April 1988 - 12 A 903/86 - (die drei letztgenannten Urteile jeweils ausdrücklich den Abbau von Braunkohle betreffend); Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Mai 2003 - 1 KO 710/00 -, NuR 2004, 404 ff.
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u. a. BVerwGE 87, 241 ff.; Urteil vom 11. Juli 2002 - 4 C 9/00 -, u.a. BVerwGE 116, 365 ff.
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u.a. BVerwGE 87, 241 ff.
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u.a. BVerwGE 87, 241 ff.
BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u. a. BVerwGE 87, 241 ff. und - 7 C 18/90 -, Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3.
vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 5/90 -, u. a. BVerwGE 87, 241, 251f.
- OVG Thüringen, 15.05.2003 - 1 KO 710/00
Folgen der Rechtswidrigkeit der Bestätigung eines zur Zeit der DDR erteilten …
Im Hinblick auf das Fehlen einer der Grundabtretung vorausgehenden umfassenden Prüfung der Zulässigkeit bergbaulicher Maßnahmen am Maßstab aller öffentlich-rechtlicher Vorschriften hat diese im Grundabtretungsverfahren selbst stattzufinden (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 -, BVerwGE 87, 241).Zur Begründung hat es u. a. ausgeführt, der Grundabtretungsbeschluss erweise sich bei der nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - gebotenen umfassenden Prüfung am Maßstab der Allgemeinwohlerforderlichkeit deswegen als rechtswidrig, weil der Beigeladene nicht im Besitz einer rechtmäßigen Bewilligung für die Grundstücke der Kläger sei.
Das Verwaltungsgericht ziehe aus der von ihm als maßgeblich angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 -) die falschen Schlüsse.
Die Grundabtretung, deren möglicher Inhalt sich aus § 78 BBergG ergibt, stellt nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 -, BVerwGE 87, 241 = NVwZ 1991, 987 = DVBl. 1991, 393 = ZfB 132 [1991], 129) eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG dar, die nur im überwiegenden Allgemeinwohlinteresse zulässig ist.
Dass die Vorschrift einzelne für das Bergbauvorhaben sprechende öffentliche Belange nennt und die gebotene Prüfung und Abwägung nicht erwähnt, schließt im Hinblick auf die nur beispielhafte Aufzählung eine (verfassungskonforme) Auslegung im Sinne einer umfassenden Prüfung und Abwägung der betroffenen Belange nicht aus (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 14.12.1990, a. a. O.).
Für die Erteilung oder Bestätigung einer Bewilligung gilt mithin Entsprechendes wie für die nach der Bewilligung auf der zweiten Stufe für den tatsächlichen Abbau erforderliche Betriebsplanzulassung, die ebenfalls keine Behördenentscheidung ist, die in der für die Zulässigkeit einer Enteignung gebotenen Weise die Allgemeinwohldienlichkeit des Vorhabens feststellt (vgl. dazu das bereits erwähnte Grundsatzurteil des BVerwG vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - ebenso auch der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 24.4.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 144 [2003], 68, 75).
- OVG Thüringen, 28.05.2003 - 1 KO 710/00
Grundabtretung; Grundabtretungsverfahren; Enteignung; Allgemeinwohl; …
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03
Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse
- BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08
Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung; …
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03
Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
- VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19
Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die …
- VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
- BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06
Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines …
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04
Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …
- VG Aachen, 07.10.2021 - 6 L 433/21
Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige …
- VG München, 18.10.2018 - M 22 K 16.1473
Bayernweites Betretungsverbot für Badeanstalten und Kontaktverbot mit Kindern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1675/21
Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath
- BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05
Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für …
- BVerwG, 24.06.2010 - 7 C 16.09
Goldbergbau; Bewilligung; Mitgewinnung; Mitgewinnungsentscheidung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 - 2 L 96/16
Verlängerung einer bergrechtlichen Bewilligung
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10
Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung
- BVerwG, 18.12.2014 - 7 C 22.12
Rechtsschutzbedürfnis; Bergwerk; Einstellung; Abschlussbetriebsplan; …
- BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides - …
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19
Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen …
- VGH Bayern, 27.03.2012 - 8 B 12.112
Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses; Zwangsbelastung eines Grundstücks zum …
- VG Neustadt, 17.12.2007 - 5 K 409/07
Privates Grundstück darf für den Abbau von "Rheingold" in Anspruch genommen …
- BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98
Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes …
- OVG Brandenburg, 16.05.1995 - 4 B 20/95
Voraussetzung einer Anordnung einer Grundabtretung für ein bergbauliches …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2008 - 1 A 10231/08
Berufung gegen Inanspruchnahme eines Grundstücks für Goldabbau zurückgewiesen
- OVG Sachsen, 26.09.2008 - 4 B 773/06
Planfeststellungsbeschluss für Steinbruch am Mühlauer Windberg ist weitgehend …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10211/07
Bergrecht - grenzüberschreitender Abbau von grundeigenen Bodenschätzen
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher …
- VG Cottbus, 23.10.2012 - 4 K 321/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89
Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ; …
- VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
Informationszugang: Zugang zu amtlichen Akten - Ausschlussgründe - Rechte einer …
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2018 - 4 L 139/18
Zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs an eine öffentliche …
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2800/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
- VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 940/04
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umfang der Bechlagnahmefreiheit bei …
- VG Düsseldorf, 24.04.2018 - 17 K 15533/16
Anforderungen an eine bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung
- VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen die Inanspruchnahme des Gebietes der …
- BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20
Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig
- VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 4496/18
Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen
- VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 44/00
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur …
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 684/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09
Der Partner eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen muss sich dessen Verschulden …
- VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1545/03
Naturschutzrechtliche Belange im Planfeststellungsverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 335/14
Erstattung der Gewährung des Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 795/14
Soldat auf Zeit; Sanitätsoffizier; Ernennung zum Beamten; Erstattung; …
- VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95
Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des …
- VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 277/19
Informationsrechtlicher Zugang zu amtlichen Informationen über eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 10/14
Erstattung des gewährten Ausbildungsgeldes und der Kosten der Fachausbildung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2013 - 11 S 12.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord auch in …
- VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1112
Planfeststellungsergänzungsbeschluss; Bestimmtheit; Hochwasserrückhaltebecken
- VG Augsburg, 24.07.2012 - Au 3 K 11.1032
Planfeststellung; Hochwasserrückhaltebecken; Nichtigkeitsfeststellung; …
- VG Halle, 19.04.2010 - 3 B 39/10
Bergrecht: Vorzeitige Besitzeinweisung hinsichtlich verpachteter …
- VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss …
- VG Frankfurt/Oder, 07.11.2013 - 5 K 607/10
Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz
- VG Cottbus, 11.05.2005 - 3 K 983/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 9/14
Erstattung von Ausbildungsgeld und der im Rahmen der Aus- und Weiterbildung …
- VG Köln, 24.07.2018 - 14 L 1315/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 829/14
Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines …
- VG Freiburg, 03.05.2010 - DL 10 K 210/10
Disziplinarrecht - hinreichende Bestimmtheit einer Disziplinarverfügung bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 1 A 1991/14
Pflicht zur Erstattung des während der Beurlaubung zum Studium bezogenem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2104/14
Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach …
- VG Cottbus, 27.02.2013 - 3 L 20/13
Verwaltungsgericht zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord
- VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 6352/21
Nebengeschäftsverbot für Wettvermittlungsstellen in § 13 Abs. 3 Satz 2 AG GlüStV …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 2105/14
Pflicht eines Soldaten auf Zeit zur Erstattung der Kosten des Studiums wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 20 A 6471/95
Josefine Mutzenbacher
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 2 L 104/08
Bergrechtliche Grundabtretung
- VG Düsseldorf, 05.09.2023 - 3 K 8551/22
- VG Cottbus, 05.02.2007 - 3 L 3/07
Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Eilverfahren
- VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 1460/23
Keine Wettvermittlung im Nebengeschäft!
- VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 8164/21
- VG Trier, 10.01.2007 - 5 K 770/06
Lavasandabbau auf Grundstücken der Stadt Gerolstein zulässig
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 34.02
Eröffnung von Beurteilungsfreiräumen und Gestaltungsfreiräumen durch Vorschriften …
- BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 115.95
Grundeigene Bodenschätze - Grundeigentum - Gewinnungsberechtigung - Zulegung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 1 A 315/15
Rückforderung des einem Sanitätsoffizier-Anwärter aus Anlass eines während seines …
- VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.839
Nachbarklage Windenergieanlagen; Abweichung von Abstandsflächen; …
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 33.02
Eröffnung von Beurteilungsfreiräumen und Gestaltungsfreiräumen durch Vorschriften …
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 35.02
Eröffnung von Beurteilungsfreiräumen und Gestaltungsfreiräumen durch Vorschriften …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 301/15
Erstattung gewährten Ausbildungdgeldes durch einen Sanitätsoffizier-Anwärter nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2004 - 18 B 38/03
D (A), Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 1 A 2420/14
Erstattung des einem Soldaten gewährten Ausbildungsgeldes und der weiteren Kosten …
- VG Potsdam, 23.11.2022 - 4 K 101/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2021 - 10 B 1542/21
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Untersagung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - 11 B 1374/21
Nachweis der Unbestimmtheit eines Besitzeinweisungsbeschlusses
- VG Gera, 18.12.2020 - 5 E 1228/20
Bergrecht -vorzeitige Besitzeinweisung
- VG Cottbus, 20.06.2017 - 3 L 255/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
- LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 41/09
- OVG Thüringen, 09.06.1999 - 2 EO 977/98
Bergrecht; Bergrecht; vorzeitige Besitzeinweisung; Reichweite des …
- VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
- SG Würzburg, 08.11.2007 - S 15 AS 677/06
Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) als …
- VG Freiburg, 15.12.2004 - 1 K 899/01
Hauptbetriebsplan für einen bergrechtlichen Probebetrieb (hier: Phonolitabbau); …
- VG Gelsenkirchen, 03.09.2021 - 6 L 809/21
Ordnungsverfügung, Nutzungsuntersagung, Bestimmtheit, Abänderung
- VG Aachen, 30.11.2018 - 6 K 1959/18
Immissionsschutzrecht; Nebenbestimmung; Fernüberwachung; Lesezugriff; …
- VG Koblenz, 08.07.2013 - 3 K 897/12
Schematisierte Betrachtungsweise im Fall der Ist-Ausweisung; (keine) Ermessens- …
- BVerwG, 14.05.1998 - 4 VR 1.98
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlußes hinsichtlich des Trassenverlaufs …
- BVerwG, 22.02.1993 - 7 B 17.93
Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
- VG Gelsenkirchen, 03.05.2013 - 9 L 1622/12
Abfallbeseitigungsrecht; Altkleider; Altkleidersammlung; Untersagung
- VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.1283
Erkennungsdienstliche Behandlung; ursprünglich fehlende Bestimmtheit in …
- VG Cottbus, 11.07.2000 - 3 L 448/00
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine vorzeitige …
- VG Gelsenkirchen, 03.09.2021 - 6 L 810/21
Ordnungsverfügung Nutzungsuntersagung Abänderung Bestimmtheit
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 KR 3485/10
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2003 - 10 L 790/03
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Rechtsprechung
BVerwG, 15.04.1991 - 7 C 5.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ergänzung eines Urteils bezüglich der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten von Beigeladenen