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   AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17   

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https://dejure.org/2017,48613
AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17 (https://dejure.org/2017,48613)
AG Starnberg, Entscheidung vom 16.11.2017 - 7 C 609/17 (https://dejure.org/2017,48613)
AG Starnberg, Entscheidung vom 16. November 2017 - 7 C 609/17 (https://dejure.org/2017,48613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG, § 1 PflVG, §§ 366, 823 BGB

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Aktivlegitimation / RDG; Schadenminderungspflicht; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke; sonstiges; ...

  • minderwert.de PDF

    Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2106; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679) stellt einerseits der Schwacke-Mietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage dar.

    Die spezifischen Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte rechtfertigen im Allgemeinen einen Mehrpreis, der pauschal mit 15 % zu bewerten ist (in Anlehnung an BGH NJW-RR 2010, 679).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Der Tatrichter ist weder gehindert, seiner Schadensschätzung die Schwacke-Liste, noch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zu Grunde zu legen (BGH, VersR 2013, 330).

    Nach der Rechtsprechung des BGH begegnet die Anwendung der Fraunhofer- und Schwackeliste durch den Tatrichter daher auch nur dann rechtlichen Bedenken, wenn darin günstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufgezeigt werden (BGH Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11 Anm. 11).

  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    (OLG München, Urteil vom 21.06.2013, Az.: 10 U 1206/13).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2106; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679) stellt einerseits der Schwacke-Mietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage dar.
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Nach der Rechtsprechung des OLG München (DAR 2009, 36) stellt andererseits der Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts eine geeignete Schätzgrundlage dar.
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    So muss sich der Minderwert auch nicht konkretisiert haben; er ist beispielsweise auch dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte die Sache behält und weiter benutzt, der Minderwert sich also nicht in einem Verkauf konkretisiert (BGH NJW 2005, 277, Palandt, a.a.O., 8 251, Rn. 14).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2106; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679) stellt einerseits der Schwacke-Mietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage dar.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Allerdings kann der Geschädigte bei fiktiver Schadensberechnung Mietwagenkosten nur für die im Gutachten veranschlagte Zeit verlangen, nicht für die längere Dauer der tatsächlich durchgeführten Repararatur (BGH, Urteil vom 15.07.2003, Az. VI ZR 361/02, Palandt, a.a.O., 8 249 Rn. 37).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16

    Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung

    Auszug aus AG Starnberg, 16.11.2017 - 7 C 609/17
    Auch in der von den Parteien diskutierten Entscheidung des BGH vom 24.01.2017 (VI ZR 146/16) lag eine unzulässige Kombination beider Schadensabrechnungsarten vor, weil der fiktiv abrechnende Geschädigte die Kosten einer Reparaturbestätigung, welche im Rahmen der tatsächlich erfolgten Reparatur angefallen war, erstattet verlangte.
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