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   BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02   

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BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02 (https://dejure.org/2003,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2003 - 7 C 62.02 (https://dejure.org/2003,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 (https://dejure.org/2003,1108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 3, § 1 Abs. 6, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1 b; AnmVO § 4 Abs. 1 Satz 1
    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Anmeldungen Dritter; Verweisung auf Akten und Unterlagen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    Stichworte
    Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Anmeldungen Dritter; Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Verweisung auf Akten und Unterlagen

  • Wolters Kluwer

    Globalanmeldungen für die Rückübertragung jüdischen Vermögens; Conference on Jewish Material Claims ; Mindestanforderungen einer fristwahrenden Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Gesetzliche Ausschlußfrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 Vermögensgesetz (VermG); Beschreibung ...

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 31 Abs. 1 b; ; AnmVO § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Anmeldungen Dritter; Verweisung auf Akten und Unterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Wiedergutmachungsansprüche durch die JCC können wirksam sein

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Wiedergutmachungsansprüche durch die JCC können wirksam sein

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 9.10.2003)

    Gericht prüft Ansprüche für jüdische Enteignung zu DDR-Zeiten // Jewish Claims Conference nahm bislang rund eine Milliarde ein

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 2, 30, 30a, 31 VermG; § 4 AnmVO
    Teilweise Wirksamkeit von Globalanmeldungen der JCC (Prof. Dr. Joachim Gruber; Neue Justiz 4/2004, S. 184-185)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 145
  • NJ 2004, 184
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Diese Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung ist mit dem Zweck der Ausschlussfrist begründet worden, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse sobald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte auf Grund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 m.w.N.).

    Anderenfalls würde es an einer Grundlage für weitere Ermittlungen der Behörde und damit auch für eine Aufforderung zu näheren Angaben über den Vermögensgegenstand fehlen, da ein nicht wirksam angemeldeter Restitutionsanspruch mit Ablauf der Ausschlussfrist erloschen ist (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 113.00

    Gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Sie befand sich als Rechtsnachfolgerin einer Vielzahl unbekannter jüdischer Berechtigter in Bezug auf die fristwahrende Anmeldung in einer anderen Situation als sonstige Anmelder, die in aller Regel ihre Rechtsvorgänger und deren von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffenen Vermögenswerte kennen oder jedenfalls mit überschaubarem Aufwand relativ kurzfristig ermitteln können (Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 113.00 -).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Ein genereller Verzicht auf Angaben zum Restitutionsobjekt bei Anmeldungen der Beigeladenen würde dagegen das gesetzgeberische Ziel des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG in einem wesentlichen Punkt verfehlen und damit die Grenzen einer Auslegung - auch einer entsprechenden Anwendung nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG - überschreiten (zu den Grenzen vgl. BVerfGE 78, 20 ; BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44 S. 117).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Ein genereller Verzicht auf Angaben zum Restitutionsobjekt bei Anmeldungen der Beigeladenen würde dagegen das gesetzgeberische Ziel des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG in einem wesentlichen Punkt verfehlen und damit die Grenzen einer Auslegung - auch einer entsprechenden Anwendung nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG - überschreiten (zu den Grenzen vgl. BVerfGE 78, 20 ; BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44 S. 117).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Der Restitutionsantrag muss danach in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände zumindest individualisierbar sein (zusammenfassend Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 B 129.02

    Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines Grundstücks; Geltung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Nach § 31 Abs. 1 b VermG soll die Präzisierung der Anträge im Interesse der Beschleunigung der Restitutionsverfahren nicht durch unter Umständen aufwändige und langwierige Ermittlungen der Behörde, sondern durch denjenigen erfolgen, von dem regelmäßig erwartet werden kann, dass er als Antragsteller über nähere Informationen zu dem beanspruchten Vermögenswert verfügt (Beschluss vom 11. November 2002 - BVerwG 7 B 129.02 -).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Dies folgt aus dem Zweck der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, dass neben den bis zum Fristablauf angemeldeten keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden dürfen, da jede zusätzliche Anmeldung dazu beitragen kann, die Klärung der vermögensrechtlichen Situation zu verzögern (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
    Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (BTDrucks 12/2480, S. 11) sah eine Regelung vor, dass auch nach Ablauf der Ausschlussfrist von denjenigen, die gemäß § 31 Abs. 2 VermG an dem Verfahren des rechtzeitigen Anmelders zu beteiligen sind, Restitutionsansprüche in Bezug auf diesen Vermögensgegenstand hätten geltend gemacht werden können.
  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Der Restitutionsantrag muss danach in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände zumindest individualisierbar sein (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 m.w.N.; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30).

    Zudem lässt diese Erklärung das Risiko des Verfügungsberechtigten unberührt, dass Investitionen auf dem eigenen Grundstück, die über den Rahmen des § 3 Abs. 3 VermG hinausgehen, verloren sein können (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

    Mit dem Urteil des 7. Senats vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (a.a.O.) ist ferner davon auszugehen, dass der Restitutionsantrag auch bei Anmeldung der Beigeladenen in Bezug auf den begehrten Vermögenswert zumindest individualisierbar sein muss; denn weder aus § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG noch aus § 1 Abs. 6 VermG lässt sich eine Ausnahme begründen.

    Ein genereller Verzicht auf Angaben zum Restitutionsobjekt bei Anmeldung durch die Beigeladene verfehlt gerade das gesetzgeberische Ziel des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG in einem wesentlichen Punkt und würde die Grenzen einer Auslegung - auch einer nur entsprechenden Anwendung des § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG - überschreiten (vgl. hierzu Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

    Einer solchen Auslegung stünde zudem entgegen, dass der Gesetzgeber die Besonderheiten, insbesondere die Nachweisschwierigkeiten bei der Verfolgung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG an verschiedenen Stellen des VermG berücksichtigt hat (z.B. in § 1 Abs. 6 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 4 ff., § 31 Abs. 1 c VermG), hiervon aber bewusst die Ausschlussfrist für die Anmeldung unbeweglichen Vermögens ausgenommen hat (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 151).

    Mit der Einführung der materiellen Ausschlussfrist in § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG hat der Gesetzgeber jedoch von diesem weiten Rahmen Abstand genommen und gerade die Bestimmbarkeit des Restitutionsobjekts verlangt (Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 152).

    Dies folgt aus dem Zweck der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, dass neben den bis zum Fristablauf angemeldeten keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden dürfen, da jede zusätzliche Anmeldung dazu beitragen kann, die Klärung der vermögensrechtlichen Situation zu verzögern (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

    Die pauschale Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete, der "Claims Conference zur Zeit noch nicht zugänglichen Akten und Unterlagen von Behörden, Archiven, Institutionen, Unternehmen etc." stellt eine Blankoanmeldung dar, die der Beigeladenen eine spätere Substantiierung durch jeden beliebigen Vermögenswert ermöglichen würde (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 153).

    Mit dem Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (a.a.O.) ist aber davon auszugehen, dass diese gegenüber dem Bundesministerium der Justiz ausgesprochene Globalanmeldung nicht fristwahrend war.

    Der 7. Senat des BVerwG hat zu Recht den Gesetzesmaterialien entnommen, dass der im Entwurf eines Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vorgesehene Ausnahmetatbestand bezüglich der Ausschlussfrist bewusst gestrichen worden ist, um ein wirksames Greifen der Ausschlussfrist zu gewährleisten (BTDrucks 12/2944 S. 55; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 154).

    Einer solchen Anmeldung ist dann die Anerkennung nicht zu versagen, wenn die Anmeldung selbst und die dazugehörigen Anlagen zu bestimmten Vermögensgegenständen führen und damit die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06

    Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung

    In Anlehnung an das Urteil des 7. Senats vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 = BVerwGE 119, 145, 150 f.), das sich zum ersten Mal mit der Globalanmeldung auf der Grundlage der Anmeldung 3 befasste, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219 ) folgende Anforderungen für eine wirksame Globalanmeldung aufgestellt:.

    Vermögenswerte, sofern diese aus den nachfolgend aufgezählten Archiven, deren Bestände und Akten (siehe Anlage) feststellbar sind" (vgl. Abdruck der Globalanmeldungen im Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 f.).

  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

    Die Beteiligten durften auch nach dem Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich nach dem Urteil vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 62.02 (BVerwGE 119, 145), davon ausgehen, dass die Globalanmeldung der Klägerin die Anforderungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllt hat.
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 104/06

    Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung von

    Es werden auch keine Rügen gegen die Feststellung des Berufungsgerichts erhoben, dass im Hinblick auf das unbestritten gebliebene Vorbringen der Streithelferin das streitgegenständliche Grundstück im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend durch die Globalanmeldung vom 22. Dezember 1992 individualisiert worden ist (vgl. BVerwGE 119, 145, 152 f, 154 f), so dass die Präzisierung vom 3. Februar 1994 nicht als neue - verspätete - Anmeldung anzusehen ist.

    Dass die Streithelferin sich dabei zumindest den Anspruch auf den Veräußerungserlös (§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG) vorbehalten hat, hat bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 119, 145, 150) entschieden.

  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 C 13.18

    Rückgabe beweglicher Sachen aus früherem Familieneigentum; Anforderungen an einen

    Er muss nicht nur hinsichtlich der Person des Berechtigten, sondern auch in Bezug auf den betreffenden Vermögenswert individualisierbar sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 2000 - 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 S. 17, vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 und vom 3. November 2005 - 7 C 24.04 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 34 S. 62).

    Von dieser weiten Regelung hat der Gesetzgeber mit der Einführung der materiellen Ausschlussfrist in § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG Abstand genommen und die Bestimmbarkeit des Restitutionsobjekts verlangt (BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 und vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 ).

    Das angegriffene Teilurteil übersieht, dass eine Verpflichtung der Behörde, den Berechtigten zur Präzisierung seiner Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, einen wirksamen und damit einen individualisierbaren Restitutionsantrag voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 und vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 ).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Die Voraussetzungen, unter denen die Globalanmeldung - Anmeldung 3 - der JCC die Anforderungen einer fristgemäßen Anmeldung nach § 30a VermG wahrt, sind nach den grundlegenden Urteilen vom 23. Oktober 2003 (BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145) und - dieses konkretisierend - vom 24. November 2004 (BVerwG 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
  • BVerwG, 08.02.2017 - 8 C 11.16

    Anteilsschädigung; Benennung; Globalanmeldung; Konkretisierung; Präzisierung;

    Schon der Wortlaut der Vorschrift gibt damit klar zu erkennen, dass es nicht wie bei der Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG genügt, wenn der Vermögenswert aufgrund der Antragsunterlagen "bestimmbar" ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 41 ff.).

    Die Vorschrift soll angesichts einer vom Gesetzgeber als zu eng empfundenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an eine Globalanmeldung (vgl. Urteile vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 und vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 34) bewirken, dass einem auf Entschädigung begrenzten Anspruch der Klägerin keine Versäumung der Antragsfrist des § 30a Abs. 1 VermG mehr entgegengehalten werden kann.

  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

    Denn sie setzten sich damit in Widerspruch zu dem Ziel des Vermögensgesetzes, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 62.02 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 41 f.m.w.N.= BVerwGE 119, 145).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

    Zwar war die von ihm angeführte Globalanmeldung 1 unwirksam, weil sie keine zu den zurückverlangten Vermögenswerten hinführenden Angaben enthielt (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = juris Rn. 35, 38 ff.).
  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn sie setzten sich damit in Widerspruch zu dem Ziel des Vermögensgesetzes, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 41 f. m.w.N. = BVerwGE 119, 145).".
  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 23.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 343.18

    NS-Verfolgungsentschädigung: Globalanmeldung ANM-3 unter Bezugnahme auf

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 24.04

    Der Kläger wendet sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung einer

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung

  • BVerwG, 12.02.2010 - 8 B 96.09

    Fristwahrung für Rückübertragungsansprüche

  • VG Frankfurt/Oder, 15.01.2007 - 4 K 2104/03

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Restitutionsantrags aufgrund

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
  • BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 37.06

    Anspruch auf Verpflichtung zur Feststellung einer Erlösauskehrberechtigung

  • BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21

    Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid

  • VG Berlin, 19.03.2004 - 31 A 542.03

    Claims Conference unterliegt im Restitutionsverfahren

  • BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05

    Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion

  • BVerwG, 01.06.2006 - 7 B 45.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärung der Grundsatzfrage der

  • BVerwG, 21.01.2004 - 7 B 79.03

    Sog. Globalanmeldungen i.S.d. Gesetzes zu Regelung offener Vermögensfragen

  • BVerwG, 13.02.2006 - 7 B 15.06

    Ordnungsgemäße Darlegung der Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen

  • BVerwG, 07.10.2004 - 7 B 138.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Betroffenheit eines Grundstücks

  • BVerwG, 29.06.2023 - 8 B 50.22

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung für den verfolgungsbedingten Verlust

  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 U 1/22

    Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage wegen der Erteilung einer

  • OLG Brandenburg, 14.08.2018 - 2 U 13/17

    Amtshaftung wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für

  • VG Berlin, 22.08.2013 - 29 K 67.11

    Anfechtung der Erlösauskehrverpflichtung; Ansprüche aus einer Anteilsschädigung

  • BVerwG, 24.02.2006 - 7 B 16.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auskehr des Erlöses aus der

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
  • BVerwG, 29.11.2004 - 7 B 92.04
  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 3133/03
  • VG Berlin, 20.05.2015 - 29 K 169.13

    Vermögensrechtliche Ansprüche für den Verlust von Aktienbeteiligungen und

  • VG Augsburg, 11.01.2008 - Au 3 K 07.563

    Antragsfrist; unwirksamer Antrag; fehlende Angaben

  • VG Berlin, 28.02.2013 - 29 K 48.11

    Vermögensrechtliche Ansprüche auf "Betriebsvermögen" eines Unternehmens

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