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   BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81   

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BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81 (https://dejure.org/1982,49)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 7 C 69.81 (https://dejure.org/1982,49)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 (https://dejure.org/1982,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - Verkehrsverstoß - Begutachtung - Kenntnisse - Prüfung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 11 Abs. 2, § 15b Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 157
  • NJW 1982, 2885
  • NJW 1983, 603
  • MDR 1983, 79
  • DVBl 1982, 1047
  • DÖV 1982, 853
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat der Bewerber seine Befähigung - nämlich die erlernbaren und zu erlernenden Regelkenntnisse und praktischen Fertigkeiten - durch eine Prüfung nachzuweisen, von seiner Eignung im übrigen geht § 2 StVG aus; nur wenn Tatsachen vorliegen, die die gegenteilige Annahme rechtfertigen, darf die Fahrerlaubnis verweigert werden, wobei die Beweislast die Behörde trägt (Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 103.62 - in Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 1).

    Seine Tätigkeit ist ein Hilfsmittel zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhalts; das in dem Gutachten festgestellte Ergebnis der Kenntnisprüfung hat allein die Bedeutung eines Vorschlags (BVerwGE 17, 342 [BVerwG 20.12.1963 - VII C 103/62] [343]).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Das hat der Senat für den Fall der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO ausgesprochen (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [276]).

    Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1979 - XII A 816/79
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen theoretischen Kenntnisse schließen somit das Wissen um die Notwendigkeit der Beachtung der Verkehrsvorschriften sowie die Fähigkeit ein, dieses Wissen richtig anzuwenden (ebenso OVG Münster in VRS 58, 300 [301]; Bouska, Verkehrsdienst 1979, 77 [81, 82]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1979 - X 223/79
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Dieser Regelungszweck, der auch dem § 4 Abs. 1 StVG zugrunde liegt, macht eine Kenntnisprüfung erforderlich, die im Schwerpunkt auf das sicherheitserhebliche Verkehrswissen abstellt (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22. Februar 1979 in NJW 1979, 1472 = VRS 57, 229; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 1981, Rdnr. 3 zu § 4 StVG).
  • OVG Bremen, 09.01.1979 - II BA 54/78

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Theoretische Prüfung; Bestehen; Durchfallen;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, auf die es sein Urteil in erster Linie stützt und die vom Oberverwaltungsgericht Bremen (Urteil vom 9. Januar 1979 in VRS 56, 219 = DAR 1979, 338 f.) geteilt wird, macht das Fehlen der erforderlichen theoretischen Kenntnisse den Kraftfahrer "ungeeignet" im Sinne von § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) - StVG - und führt gemäß dieser Vorschrift zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Zudem hat der Senat wiederholt (zuletzt in BVerwGE 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] [376]) ausgesprochen, daß der Begriff der Eignung im Sinne des § 4 Abs. 1 StVG nach dem Sinngehalt und Zweck dieser Vorschrift zu bestimmen ist.
  • OVG Bremen, 18.09.1978 - II T 15/78
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Damit ist der (vom OVG Bremen, Beschluß vom 18. September 1978 in NJW 1979, 74 [75] hervorgehobenen) Vermutung Rechnung getragen, die dahin geht, daß der Fahrerlaubnisinhaber die einmal erworbenen theoretischen Kenntnisse aufgrund seiner Fahrpraxis weiterhin besitzt, wenn und solange er ohne wesentliche Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Die Berechtigung der Prüfungsanordnung ist nur rechtserheblich, wenn der Betroffene die Prüfung verweigert hat und gemäß der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59] [275]; 34, 248 [250]) die Bedeutung dieser Weigerung als Kennzeichen der Ungeeignetheit des Kraftfahrers zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
    Diese Verwaltungsvorschrift bindet zwar als interne, normauslegende Anweisung für die Verkehrsbehörden das Gericht nicht, sie kann aber einen Anhalt und demgemäß eine Entscheidungshilfe bieten (BVerwGE 51, 353 [BVerwG 15.12.1976 - VIII C 56/76] [376]).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 6 K 4574/18

    Medizinal-Cannabis und Fahrerlaubnis

    vgl. zur Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens, das auf einer rechtswidrigen Gutachtenanordnung beruht, zum Nachteil des Betroffenen BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, BVerwGE 65, 157-167 = juris, Rn. 20 und Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. November 2010 - 16 B 1299/10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 14 L 2328/12 -, juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Für die Entscheidung der Behörde nach § 4 Abs. 1 StVG gilt dasselbe; dabei trägt diese für das Vorliegen eines Eignungsmangels die materielle Beweislast (vgl. BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]).
  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    (2.5) Zu einem anderen Ergebnis führt schließlich nicht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, nach der im Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis auch das Ergebnis einer ohne zureichenden Anlass angeordneten oder mit unzulässigen Mitteln herbeigeführten Begutachtung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, BVerwGE 65 S. 157, 162 f. = NJW 1982 S. 2885, 2887; Beschl. v. 19.3.1996, VRS Bd. 92 (1997) S. 157, 158; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, NJW 2001 S. 459).

    Das sich daraus ergebende Gutachten bzw. Prüfungsergebnis wiederum stellt eine neue Tatsache dar, die selbständige Bedeutung hat, so dass die daran anknüpfende Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung nicht auf einer unmittelbaren Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse beruht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; Beschl. v. 19.3.1996, a. a. O.; zum Gesichtspunkt der Unmittelbarkeit der Verwertung rechtswidrig erlangter Erkenntnisse vgl. auch die nachstehenden Ausführungen unter "ccc").

    Schließlich stehen - anders als im vorliegenden Fall - in derartigen Situationen mit dem Leben und der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer hochwertige Rechtsgüter Dritter auf dem Spiel, die durch die Teilnahme nicht fahrgeeigneter Personen gefährdet würden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2000, a. a. O.).

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