Rechtsprechung
BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Übergangsregelung; Stichtagsregelung für Ausschluss redlichen Erwerb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 3 Abs. 1, 14, 19 Abs. 4; EV Art. 9 Abs. 2 und 3, 41, 45 Abs. 1; VermG § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, §§ 20, 37 Abs. 2; 2. VermRÄndG Art. 14 Abs. 4 Satz 1; VwVfG §§ 21, 51 Abs. 1 Nr. 1
Änderungen durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz: Anwendung auf noch nicht abgeschlossene Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.06.1992 - 9 A 48.92
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
- BVerfG, 22.12.1995 - 1 BvR 176/94
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 176/94
Papierfundstellen
- BVerwGE 94, 279
- NJW 1994, 876
- ZIP 1994, 72
- NVwZ 1994, 486 (Ls.)
- NJ 1994, 134
- DB 1994, 626
- DÖV 1994, 528
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Wesensmerkmal der Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinn ist der staatliche Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen; sie zielt auf eine vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind (vgl. BVerfGE 79, 174 (191) [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84] m. w. N.). - BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Diese Vorschrift gewährleistet nicht einen bestimmten Instanzenzug, sondern verlangt nur, daß die angegriffene Maßnahme der öffentlichen Gewalt durch wenigstens eine gerichtliche Instanz tatsächlich und rechtlich umfassend kontrolliert werden kann (BVerfGE 78, 88 (99) [BVerfG 17.03.1988 - 2 BvR 233/84], st. Rspr.). - BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 (275) [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77] m. w. N.). - Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 28. April 1992 (BT-Drucks. 12/2480, S. 31; ebenso Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/2695) enthielt in Art. 13 Abs. 4 die Überleitungsregelung: "... sind auch auf Verfahren anzuwenden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen, aber noch nicht durch eine Entscheidung der Behörde abgeschlossen worden sind". - BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Er muß allerdings im Rahmen des ihm zukommenden Gestaltungsspielraums die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Tatsachen hinreichend würdigen und prüfen, ob sich die gewählte Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung rechtfertigen läßt und nicht willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 80, 297 (311) m. w. N.).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Der 7. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts teilt die Rechtsauffassung der Bundesregierung und betont unter Bezugnahme auf seine bisherigen Entscheidungen (BVerwGE 94, 279;… BVerwG, NJW 1995, S. 2738) insbesondere:.Die Neuregelung fand nach Art. 14 Abs. 4 des 2. VermRÄndG nur Anwendung auf Restitutionsverfahren, die bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren (vgl. BVerwGE 94, 279 ).
- BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 176/94
Zur Stichtagsregelung des VermG § 4 Abs 2 S 2 und zum Ausschluss der Berufung in …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Frank Lansnicker und Thomas Schwirtzek, Kurfürstenstraße 33, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Juni 1992 - VG 9 A 48.92 -, c) die Rückübertragungsanordnung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 13. August 1991 i. d. F. des Widerspruchsbescheids der Senatsverwaltung für Finanzen vom 4. Dezember 1991 - LAROV A 1-WA-WV 111/91 -, 2. mittelbar gegen § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen - VermG - vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885, 1159) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. April 1991 (BGBl I S. 957) sowie § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. August 1992 (BGBl I S. 1446) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zurückweisung der Revision im wesentlichen wie folgt begründet (vgl. BVerwGE 94, 279):.
Sein Vorbringen beschränkt sich insoweit auf die pauschale Behauptung einer Ungleichbehandlung und unterläßt es dabei, sich mit den Argumenten des Bundesverwaltungsgerichts auseinanderzusetzen, mit denen dieses auf die entsprechenden Rügen im Revisionsverfahren eingegangen ist (vgl. BVerwGE 94, 279 [285 f., 287]).
bb) Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist weiter nicht darin zu sehen, daß das Bundesverwaltungsgericht Art. 14 Abs. 4 Satz 1 des 2. VermRÄndG, wonach unter anderem Art. 1 dieses Gesetzes und mit ihm die Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG auch auf Verfahren anzuwenden ist, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begonnen, aber noch nicht durch eine abschließende Entscheidung abgeschlossen worden sind, dahin interpretiert hat, daß es für die Annahme des Verfahrensabschlusses auf die abschließende Verwaltungsentscheidung, hier also auf den am 4. Dezember 1991 erlassenen Widerspruchsbescheid, und nicht auf die ein anhängiges Gerichtsverfahren abschließende gerichtliche Entscheidung ankomme (vgl. BVerwGE 94, 279 [280 ff.]).
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auffassung eingehend mit der Entstehungsgeschichte der Überleitungsregelung sowie mit deren Sinn und Zweck begründet, die gesetzlichen Regelungen über die offenen Vermögensfragen möglichst rasch umzusetzen und damit alsbald die gewünschte Rechtssicherheit und Rechtseindeutigkeit zu schaffen (im einzelnen vgl. BVerwGE 94, 279 [281 f.]).
Wie dieses zutreffend ausgeführt hat, sind die unterschiedlichen Folgen einer einerseits zügigen, andererseits weniger zügigen Sachbehandlung durch Verwaltungsbehörden oder Gerichte bei einer Rechtsänderung, die an den jeweiligen Verfahrensstand anknüpft, unvermeidbar (vgl. BVerwGE 94, 279 [282 f.]).
Das ist hier der Fall, weil der Gesetzeszweck, möglichst rasch zu Rechtssicherheit und Rechtseindeutigkeit zu gelangen und deshalb Verfahrensverzögerungen infolge neuer Sachverhaltsermittlungen zu vermeiden (vgl. BVerwGE 94, 279 [282]), seiner Art und seinem Gewicht nach hinreichend geeignet ist, die gerügte Ungleichbehandlung zu legitimieren.
- BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95
Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts
»Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG ist auch mit Blick auf die Grundsätze über die Zulässigkeit rückwirkender Gesetze verfassungsrechtlich unbedenklich (im Anschluß an BVerwGE 94, 279 ).Damit soll der besonderen Bedeutung dinglicher Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken Rechnung getragen werden, weil diese Rechte jedenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht dem Eigentum nahekamen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [287]).
Die Stichtagsregelung will verhindern, daß Restitutionsansprüche durch Erwerbsvorgänge zunichte gemacht werden können, die nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 und damit nach Beginn der staatlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen in der DDR stattgefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 285 f.; Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 7 B 8.94 - VIZ 1994, 186 ; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - VIZ 1995, 291 ).
Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung, mit der die Möglichkeit eines redlichen Erwerbs restitutionsbelasteter Grundstücke nach dem Stichtag ausgeschlossen wird, keine Enteignung bewirkt, sondern eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG ist (vgl. Urteil vom 12. November 1993 aaO. S. 283).
c) Ein Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich schließlich nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der beschließende Senat habe in dem Urteil vom 12. November 1993 aaO. zwar die Vereinbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG mit Art. 14 GG geprüft und bejaht, nicht aber die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG in Gestalt des Rückwirkungsverbots, wie es vom Bundesverfassungsgericht (z.B. BVerfGE 11, 139 ; 72, 200) entwickelt worden sei.
Deshalb folgt aus der im Urteil des beschließenden Senats vom 12. November 1993 aaO. festgestellten Vereinbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG mit Art. 14 GG zugleich, daß gegen die Übernahme dieser Vorschrift in die gesamtdeutsche Rechtsordnung auch unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1993 aaO. ausgeführt hat, ist mithin entscheidend, ob die Aufrechterhaltung der Regelung als Bundesrecht nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrages mit dem Grundgesetz , insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist.
- BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96
Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung …
»Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 S. 2 VermG ist auch insoweit verfassungsgemäß, als sie durch die gesetzliche Rückausnahme der aktenkundigen Anbahnung eines Erwerbs vor dem 19. Oktober 1989 zu Lasten der Restitutionsberechtigten abgemildert worden ist (im Anschluß an BVerwGE 94, 279).«.Danach finden die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz für solche Verfahren Anwendung, die am 22. Juli 1992 noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren (Art. 14 Abs. 4 S. 1 des 2. VermRÄndG; vgl. BVerwGE 94, 279 [280 ff.]).
Mit dieser Bewertung hält er sich innerhalb des ihm zukommenden Gestaltungsraums (vgl. BVerwGE 94, 279 [286 f.]).
Für diese weithin durch die Eigenart eines legislatorischen "Pilotversuchs" gekennzeichnete Situation ist gerade der in Rede stehende Interessenkonflikt typisch (vgl. zu den von Erwerberseite gegen die Stichtagsregelung erhobenen Einwänden nur BVerwGE 94, 279 [284 ff.]).
Wenn die Kläger im Vergleich zu solchen Restitutionsberechtigten, über deren Ansprüche die Behörden bei Inkrafttreten der Neuregelung bereits abschließend und stattgebend entschieden hatten, benachteiligt sind, ist dies eine unvermeidbare Folge der gesetzlichen Übergangsregelung (Art. 14 Abs. 4 S. 1 des 2. VermRÄndG), die ihrerseits auf sachgerechten Erwägungen beruht (vgl. BVerwGE 94, 279 [280 ff.]) und diese Ungleichbehandlung daher rechtfertigt.
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95
Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …
Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 [275] m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 [286 f.]). - BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Im Falle des Klägers ist zwar nach Art. 14 Abs. 4 Satz 1 des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes noch die ursprüngliche Gesetzesfassung einschlägig, weil das Verwaltungsverfahren bei Inkrafttreten dieses Gesetzes am 22. Juli 1992 bereits beendet war (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (280 ff.) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]). - BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Wie der Senat in BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] ausgeführt hat, rechtfertigt sich der Vorrang des redlichen Erwerbs vor allem durch den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes. - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
Der Rückübertragungsanspruch der Kläger kann aber durch redlichen Erwerb schon deswegen nicht ausgeschlossen sein, weil die Beigeladenen das Grundstück erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erworben haben, so daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb mangels fortbestehender Vertrauensgrundlage nicht mehr möglich war (vgl. Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 (292 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99
Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe; …
Allerdings betrifft Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG nur Abtretungen in Verfahren, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. VermRÄndG noch keine das Verwaltungsverfahren abschließende Entscheidung - vgl. zu diesem Begriff BVerwG, Beschluss vom 12. November 1993 - 7 C 7.93 - Zeitschrift für Vermögens- und Investitionsrecht, FIZ, 1994, 125 - ergangen ist.Diese Begrenzung lässt sich der in Art. 14 Abs. 4 2. VermRÄndG deutlich werdenden Intention des Gesetzgebers, dass sämtliche durch das 2. VermRÄndG bewirkte Änderung des Vermögensgesetzes nur für solche Verfahren Anwendung finden sollen, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. November 1993 - 7 C 7.93 - a.a.O., entnehmen.
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Daß § 1 a VZOG im vorliegenden Verfahren nicht unmittelbar anzuwenden ist (vgl. BVerwGE 94, 279 (280 ff.) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]), führt zu keiner abweichenden Beurteilung. - BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …
- VG Mainz, 24.06.2020 - 3 K 896/19
Bestandskräftiger Gebührenbescheid gilt trotz verfassungswidriger Rechtsgrundlage …
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95
Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen …
- BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94
Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2686/99
Ersatz der Kosten einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt eines Verstorbenen …
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94
Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung …
- VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21
Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig
- BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Unmöglichkeit der Rückübertragung aufgrund Weiterveräußerung an einen Dritten; …
- BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99
Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische …
- BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …
- BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93
Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit
- BVerwG, 14.12.1998 - 8 B 125.98
Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das …
- BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94
Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR
- BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95
Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von …
- BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99
Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht; …
- BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98
Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder …
- BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97
Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"
- VG Potsdam, 30.01.2007 - 11 K 773/05
Redlicher Erwerb von Nutzungsrechten nach der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 …
- BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß - …
- BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96
Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem …
- BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94
Anspruch auf Rückübertragung eines Wohngrundstücks nach den Vorschriften des …
- BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00
Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR; …
- BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98
Recht der offenen Vermögensfragen
- BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
Lastenausgleichsrecht; Vertriebener; Vertreibungsschaden; Aufenthaltsstichtag; …
- BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 7.95
Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb in bezug auf dingliche Nutzungsrechte …
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 21.94
Investitionsvorrangbescheid - Klage des Anmelders - Rechtsschutzbedürfnis - …
- BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95
Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung
- BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94
Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb - Wiedergutmachung - …
- VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21
Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig
- VG Düsseldorf, 31.03.2022 - 17 K 673/19
- BVerwG, 29.06.2006 - 8 B 43.06
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Revisionszulassungsgrund; …
- BVerwG, 10.01.1994 - 7 B 204.93
Stichtagsregelung in § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG
- BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96
Offene Vermögensfragen - Anscheinsbeweis für rassische Verfolgung von Juden bei …
- BVerwG, 30.05.2001 - 8 C 17.00
Restitutionsausschluss wegen redlichen Erwerbs; dingliches Nutzungsrecht; …
- VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21
Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig
- BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
Rückgängigmachung einer Enteignung, Ausschluß der -, redlicher Erwerb, …
- VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
- VG Düsseldorf, 04.11.2013 - 17 K 8594/12
Durchbrechung der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils; Änderung …
- BVerwG, 17.09.2002 - 3 B 1.02
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagregelung des HIV-Hilfegesetzes - Infizierung …
- BVerwG, 11.08.1994 - 7 B 44.94
Rechtmäßigkeit einer Investitionsbescheinigung nach den Bestimmungen des …
- BVerwG, 17.09.2002 - 3 B 2.02
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagregelung des HIV-Hilfegesetzes; Infizierung …
- BVerwG, 06.12.1994 - 7 B 132.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Niedersachsen, 10.01.1999 - 4 L 5047/98
Besitzstandsleistung; Pflegegeld
- OVG Brandenburg, 06.07.1998 - 4 B 131/97
Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines vermögensrechtlichen …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 118.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VG Leipzig, 19.10.1995 - 1 K 641/95
- BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 336.99
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
- VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12
Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die …
- BVerwG, 27.05.2008 - 8 B 22.08
- OVG Saarland, 11.07.2003 - 1 Q 41/03
Kinderbezogener Familienzuschlag; anspruchsberechtigter Personenkreis
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 127.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 125.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.12.1997 - 7 B 420.97
Genehmigung einer Grundstücksveräußerung nach der Grundstücksverkehrsverordnung …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 126.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 121.97
Nachgeholte förmliche Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts als Erwerb im …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 200.97
Rückübertragung von Eigentum aus ehemals volkseigenem Vermögen der DDR - …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 119.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 120.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 201.97
Rückübertragung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz …
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 145.97
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 19.06.1995 - 7 B 243.95
Klage gegen einen Bescheid mit dem den Beigeladenen das Eigentum an einem …
- VG Chemnitz, 16.03.1995 - 2 K 1413/93
Nießbrauch anstelle des Bodenreformeigentums
- BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener …
- BVerwG, 16.08.1999 - 8 B 199.99
Erfolg eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens bei Bestehen eines …
- BVerwG, 31.10.1996 - 7 B 326.96
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung von Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Potsdam, 12.07.1995 - 6 K 517/94
Ausschluss des Rückübertragungsanspruches bei Nichteinhaltung der …
- VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 322.06
Zuteilung von Emissionsberechtigungen zur Regulierung der Kohlendioxidemissionen …
- VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 323.06
Zuteilung einer Emissionsberechtigung für ein Konsortium mehrerer Raffinerien
- VG Berlin, 20.10.1994 - 29 A 731.93
Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens bei offensichtlicher Unbegründetheit …