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   BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85   

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BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85 (https://dejure.org/1987,1513)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1987 - 7 C 71.85 (https://dejure.org/1987,1513)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - 7 C 71.85 (https://dejure.org/1987,1513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1042
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Zur Zulässigkeit einer Begutachtung der theoretischen Kenntnisse gem. § 15 b Abs. 2 Satz 2 StVZO bei Mehrfachtätern (Bestätigung von BVerwGE 65, 157).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 65, 157/161) die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen theoretischen Kenntnisse auch die Fähigkeit einschlössen, dieses Wissen richtig anzuwenden, d.h. in verkehrsgerechtes Verhalten umzusetzen, sei dem nicht zu folgen.

    Das ist der Fall, wenn hinreichender Anlaß besteht, an der Fahreignung zu zweifeln, und wenn sich der Gegenstand der Begutachtung "je nach den Umständen" (§ 15 b Abs. 2 Satz 1 StVZO) richtet, d.h. wenn die Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, gerade die konkret aufgetauchten Zweifel an der Fahreignung aufzuklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157/162; Urteil vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 33.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 72 S 49/53).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157/161 f. (vgl. ferner Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 106.81 - und Beschluß vom 1. Juni 1983 - BVerwG 7 B 76.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 66 und 69) im einzelnen dargelegt hat, sind derartige Eignungsbedenken dann gegeben, wenn ein Kraftfahrer innerhalb eines begrenzten Zeitraums mit erheblichen Verkehrsverstößen aufgefallen ist und dadurch Zweifel daran geweckt hat, ob er die wesentlichen Verkehrsregeln insgesamt noch ausreichend beherrscht.

    Der Bemerkung im Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157/161, die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen theoretischen Kenntnisse schlössen auch die Fähigkeit zur richtigen Anwendung ein, wird eine zu weit gehende Bedeutung unterstellt.

    Zwar wertet das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1982 a.a.O. S. 162 die vom Kläger begangenen Verkehrszuwiderhandlungen in der Weise, daß diese Verstöße wegen besonderer Umstände ausnahmsweise keine Rückschlüsse auf mangelnde Kenntnisse der Verkehrsvorschriften einschließlich der Gefahrenlehre zuließen.

  • BVerwG, 01.06.1983 - 7 B 76.83

    Offenbarung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Verstoß des

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157/161 f. (vgl. ferner Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 106.81 - und Beschluß vom 1. Juni 1983 - BVerwG 7 B 76.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 66 und 69) im einzelnen dargelegt hat, sind derartige Eignungsbedenken dann gegeben, wenn ein Kraftfahrer innerhalb eines begrenzten Zeitraums mit erheblichen Verkehrsverstößen aufgefallen ist und dadurch Zweifel daran geweckt hat, ob er die wesentlichen Verkehrsregeln insgesamt noch ausreichend beherrscht.
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Die Fahreignung ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers zu beurteilen, und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den Straßenverkehr (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 87.84 - DVBl. 1987, 529 m. weit. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1985 - 19 A 2632/84

    Anordnung; Gutachten; Theoretische Kenntnisse; Fahrprüfung; Fahrzeugführer;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Das Berufungsgericht gab der Klage statt (VRS 70 S. 74).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Zutreffend geht das angefochtene Urteil weiter davon aus, daß die Straßenverkehrsbehörde auch dann die Eignung verneinen kann, wenn sich der Kraftfahrer weigert, sich einer gemäß § 15 b Abs. 2 StVZO zur Klärung von Eignungszweifeln angeforderten Begutachtung zu unterziehen (st. Rspr. des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG 7 C 43.59 - BVerwGE 11, 274).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83

    Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Das ist der Fall, wenn hinreichender Anlaß besteht, an der Fahreignung zu zweifeln, und wenn sich der Gegenstand der Begutachtung "je nach den Umständen" (§ 15 b Abs. 2 Satz 1 StVZO) richtet, d.h. wenn die Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, gerade die konkret aufgetauchten Zweifel an der Fahreignung aufzuklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157/162; Urteil vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 33.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 72 S 49/53).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 106.81
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157/161 f. (vgl. ferner Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 106.81 - und Beschluß vom 1. Juni 1983 - BVerwG 7 B 76.83 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 66 und 69) im einzelnen dargelegt hat, sind derartige Eignungsbedenken dann gegeben, wenn ein Kraftfahrer innerhalb eines begrenzten Zeitraums mit erheblichen Verkehrsverstößen aufgefallen ist und dadurch Zweifel daran geweckt hat, ob er die wesentlichen Verkehrsregeln insgesamt noch ausreichend beherrscht.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Der Betroffene kann die Rechtswidrigkeit der Anordnung vielmehr im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens (vgl. z.B. Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - ) oder einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 - ) geltend machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - VII C 28.74 -, BVerwGE 51, 359 (376), Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, BVerwGE 65, 157, 162 sowie Urteil vom 17. Juli 1987 - 7 C 71.85 -, NJW 1988, 1042; von Paetow, Reform des Punktsystems, 28. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1990, 80 (82 f.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Die Maßnahme ist berechtigt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu die Urteile des Senats BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]; BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]; ferner Urteil vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 33.83 - NJW 1986, 1562 und Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 75): Erstens müssen aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte Bedenken gegen die Kraftfahreignung des Betroffenen bestehen, und zweitens muß die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel sein, um gerade die konkret aufgetauchten Eignungszweifel aufzuklären.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ausräumen von Eignungsbedenken

    Einen im Sinne des § 4 Abs. 1 StVG relevanten Charaktermangel darf die Verkehrsbehörde nicht zuletzt dann annehmen, wenn der Kraftfahrer sich dadurch als uneinsichtig erweist, daß er es ablehnt, sich zur Klärung von Eignungszweifeln einer angeordneten Begutachtung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 2.12.1960, a.a.O.; vgl. aus neuester Zeit Urt. v. 17.7.1987, NJW 1988, 1042).

    Die Klägerin bot der Beklagten in dieser Hinsicht bereits deshalb berechtigten Grund zu Eignungsbedenken, weil sie innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mehrfach durch Verstöße gegen verkehrssicherheitsrelevante Vorschriften aufgefallen war und deshalb beim Verkehrszentralregister einen Punktestand von 18 erreicht hatte (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 17.7.1987, a.a.O., und Beschl. v. 13.6.1989, DAR 1989, 396).

    Dieses Gefahrenbewußtsein und die Einsicht, in der Praxis danach handeln zu müssen, ist erlern- und durch Abfragen überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.7.1987, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Der Betroffene kann die Rechtswidrigkeit der Anordnung vielmehr im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens oder einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.7.1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 75; Urteil vom 15.12.1989, a.a.O.; Beschluss vom 17.5.1994, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
    Zwar weist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 75), auf die das Berufungsurteil Bezug nimmt, mit Recht darauf hin, daß die Gefahrenlehre Bestandteil auch einer Fahrerlaubnisprüfung ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StVG), doch unterscheiden sich - worauf es im hier zu entscheidenden Fall ankommt - Befähigungsprüfung und Nachschulung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94

    Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Verwaltungsgericht zugrunde gelegt, daß sich nach ständiger Rechtsprechung als im Sinne der §§ 4 Straßenverkehrsgesetz - StVG -, 15b Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung - StVZO - ungeeignet erweist, wer sich weigert, einer zu Recht von der Verkehrsbehörde zur Klärung von Eignungszweifeln angeordneten Begutachtung zu unterziehen (vgl. BVerwG, NJW 1988, 1042).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 12 U 59/03

    Verkauf sanierter Altbauten: Werkvertragsrecht anwendbar!

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt ein nach den §§ 631ff. BGB zu beurteilender Erwerbsvertrag auch dann vor, wenn ein Altbau in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und mit dem "Verkauf" der Wohnungen eine Herstellungsverpflichtung des Veräußerers verbunden ist (BGHZ 100, 391, 396f.;BGH NJW 1988, 1042; BGHZ 108, 164, 167).
  • OVG Hamburg, 24.02.1998 - Bs VI 114/97

    Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens;

    Die Nichtbeibringung eines nach § 15 b Abs. 2 StVZO angeordneten Gutachtens rechtfertigt nur dann den Schluß auf eine mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn diese Anordnung rechtmäßig war (vgl BVerwG, Urt. v. 17.7. 1987, NJW 1988 S 1042; Urt. v. 27.9. 1995, BVerwGE 99 S 249, 251 ? st. Rspr.).
  • OVG Hamburg, 24.10.1997 - Bs VI 55/97

    Zu Eignungszweifeln wegen Drogenkonsums und zur Mitwirkung des

    Die Weigerung, ein gemäß § 15b Abs. 2 StVZO angeordnetes Gutachten beizubringen, rechtfertigt den Schluss auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.7.1987, NJW 1988 S. 1042; Urt. v. 27.9.1995, BVerwGE 99 S. 249, 251 - st.Rspr.).
  • BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87

    Fahrerlaubnis - Eignung - Verkehrszentralregister - Psychologisches Gutachten -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95

    Ausländischer Führerschein; Deutsche Fahrerlaubnis; Umtausch; Erlöschen der

  • BVerwG, 13.06.1989 - 7 B 85.89

    Verkehrszwiderhandlungen - Begehungszeitraum - Verkehrszentralregister -

  • BVerwG, 16.08.1994 - 11 B 26.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Frankfurt/Oder, 26.01.2011 - 2 L 411/10

    Straßenverkehrsrecht; Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für die

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - 10 S 854/93

    Überwindung der Prüfungsangst als allgemeines Eignungskriterium bei der

  • BVerwG, 21.07.1993 - 11 B 87.93

    Darlegungserfordernis der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" - Mangelnde

  • VG Frankfurt/Oder, 25.06.2009 - 2 L 91/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsum von

  • VG Aachen, 31.01.1990 - 3 K 890/89

    Betäubungsmittelhandel; Kraftfahrzeug; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung;

  • VG Frankfurt/Oder, 15.10.2007 - 2 L 259/07

    Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

  • VG Karlsruhe, 22.03.1999 - 6 K 284/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ermächtigungsgrundlage

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