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   BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95   

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https://dejure.org/1996,268
BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95 (https://dejure.org/1996,268)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1996 - 7 C 8.95 (https://dejure.org/1996,268)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 (https://dejure.org/1996,268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bodenreformwirtschaft - Entziehung - Bewirtschaftungspflicht - Gesetzmäßigkeit - Zwangskollektivierung - Zielgerichteter Eigentumszugriff - Restitutionsausschluß - Unmöglichkeit der Rückübertragung - Nießbrauch - Volleigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Entziehung der Bodenreformwirtschaft eines Neubauern wegen Verweigerung des LPG-Eintritts; Rückübertragung von Bodenreformeigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Vorspiegelung eines gesetzlichen Entziehungsgrundes als unlautere Machenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 287
  • NJW 1997, 270 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1633
  • NVwZ 1997, 281 (Ls.)
  • NJ 1996, 659
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Rüpckübertragung entzogener Neubauernstelle

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Wie der Senat bereits entschieden hat, hatte das Bodenreformeigentum trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen für den Inhaber der Bodenreformwirtschaft einen vermögenswerten Inhalt (Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 [84] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 -).

    Der hierauf gestützte Eigentumsentzug fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, da er nur die dem Bodenreformeigentum eigene Bindung an die Bewirtschaftung durch den betreffenden Neubauern konkretisierte (stRspr des Senats, vgl. BVerwGE 95, 170 [172 ff.]; 99, 82 [86 f.]; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - m.w.N.).

    b) Der Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG betrifft demgegenüber solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, also ein qualifiziertes Einzelfallunrecht (vgl. BVerwGE 99, 82 [84 f.] m.w.N.).

    Der Eigentumsentzug ging damit über den allgemeinen Kollektivierungsdruck hinaus, der auf den LPG-Eintritt der Neubauern unter formeller Aufrechterhaltung ihres Bodenreformeigentums abzielte und sich aus diesem Grund typischerweise gerade nicht als Zugriff auf das Eigentum darstellte (vgl. BVerwGE 99, 82 [85 f.]).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Das Bodenreformeigentum war in dieser Weise durch eine Rückgabepflicht belastet, denn es unterlag entsprechend dem Ziel der Bodenreform, den "feudal-junkerlichen Großgrundbesitz" zu beseitigen und durch Schaffung neuer Bauernwirtschaften den Übergang zu einer sozialistischen Bodenwirtschaft einzuleiten, vielfältigen Verfügungsbeschränkungen und personenbezogenen Bindungen, die sich aus den Bodenreformverordnungen vom September 1945 sowie den Besitzwechselverordnungen der Jahre 1951/56 und 1975/88 ergaben (s. hierzu näher Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 [172 f.]).

    Zu den spezifischen Beschränkungen des Bodenreformeigentums gehörte namentlich die Pflicht des Neubauern, es entsprechend den Grundsätzen der sozialistischen Bodenpolitik zu nutzen, weshalb es der Senat auch als "persönliches Arbeitseigentum" bezeichnet hat (BVerwGE 95, 170 [174]).

    Der hierauf gestützte Eigentumsentzug fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, da er nur die dem Bodenreformeigentum eigene Bindung an die Bewirtschaftung durch den betreffenden Neubauern konkretisierte (stRspr des Senats, vgl. BVerwGE 95, 170 [172 ff.]; 99, 82 [86 f.]; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - m.w.N.).

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Diese durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz (2. VermRÄndG) vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257) eingefügte Vorschrift betrifft zwar nach ihrem systematischen Zusammenhang und ihrer Entstehungsgeschichte unmittelbar nur die Rückübertragung beschränkter dinglicher Rechte an einem Grundstück oder Gebäude (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 12/2480, S. 40 f.).

    In entsprechender Weise wurde in den im Rahmen des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes erlassenen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform (Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB) das Eigentum an Bodenreformgrundstücken kraft Gesetzes dinglich dem Inhaber der formellen Rechtsposition zugeordnet (vgl. hierzu BTDrucks 12/2480, S. 83 ff.).

  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95

    Offene Vermögensfragen: Bodenreformeigentum als Vermögenswert nach Einbringung in

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Wie der Senat bereits entschieden hat, hatte das Bodenreformeigentum trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen für den Inhaber der Bodenreformwirtschaft einen vermögenswerten Inhalt (Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 [84] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 -).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Dieser Schädigungstatbestand ist nach der Rechtsprechung des Senats dadurch gekennzeichnet, daß der diskriminierende Zugriff auf das Eigentum im Einklang mit dem maßgebenden DDR-Recht erfolgt ist, sich mit ihm also - gemessen an den einschlägigen Vorschriften und der zugehörigen Rechtspraxis - kein einzelfallbezogener Manipulationsvorwurf verbindet, sondern der besondere Unrechtsgehalt gerade in dem generellen Ausschluß der Entschädigung für bestimmte Enteignungsmaßnahmen liegt (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286 f.]).
  • VG Greifswald, 22.11.1994 - 4 (3) A 687/93

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage im wesentlichen stattgegeben und den Beklagten durch Urteil vom 22. November 1994 (VIZ 1995, 467) verpflichtet, dem Kläger an den Bodenreformgrundstücken einen Nießbrauch einzuräumen.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Der hierauf gestützte Eigentumsentzug fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG, da er nur die dem Bodenreformeigentum eigene Bindung an die Bewirtschaftung durch den betreffenden Neubauern konkretisierte (stRspr des Senats, vgl. BVerwGE 95, 170 [172 ff.]; 99, 82 [86 f.]; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Gesetz zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften (Zweites

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95
    Hiernach ist zwar davon auszugehen, daß das entzogene Unternehmen nicht mehr als solches zurückgegeben werden kann, da es mit der Eingliederung in die LPG als organisatorische Einheit zerschlagen und damit im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VermG auf Dauer stillgelegt wurde (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 -).
  • VG Cottbus, 29.07.2010 - 1 K 665/06

    Rückübertragung von Bodenreformgrundstücken; Fehlen eines rechtsstaatswidrigen

    Denn das Bodenreformeigentum ist als persönliches Arbeitseigentum des Neubauern ein besonders ausgestaltetes Nutzungsrecht an einem Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 7 C 52.93 -, juris [Rn. 14]; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 8]) und stellt deshalb einen restituierbaren Vermögenswert dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - 7 C 12.94 -, juris [Rn. 11]).

    Sie beruht jedoch auf dem verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedanken, die Rückgabe eines Vermögenswertes nicht daran scheitern zu lassen, dass das früher begründete Recht infolge des Systemwechsels erloschen oder rechtlich umgestaltet worden ist, wenn für die Restitution ein vergleichbares Rechtsinstitut - hier Volleigentum - zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 16]; BVerwG, Urt. v 12. Dezember 1996 - 7 C 13.96 -, juris [Rn. 9]).

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 lit. a) VermG ist dadurch gekennzeichnet, dass der diskriminierende Zugriff auf das Eigentum im Einklang mit dem maßgebenden DDR-Recht erfolgt ist, sich mit ihm also - gemessen an den einschlägigen Vorschriften und der zugehörigen Rechtspraxis - kein einzelfallbezogener Manipulationsvorwurf verbindet, sondern der besondere Unrechtsgehalt gerade in dem generellen Ausschluss der Entschädigung für bestimmte Enteignungsmaßnahmen liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 1994 - 7 C 16.93 -, juris [Rn. 7]; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 9]).

    Denn mit der Rückführung der Bodenreformflächen in den Bodenfonds konkretisierte sich eine dem Bodenreformeigentum von vornherein innewohnende Verpflichtung zur Rückgabe an den Bodenfonds (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Februar 1994 - 7 C 32.92 - juris [Rn. 14 f.]; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 9 f.]).

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 11]; BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - 7 C 12.94 -, juris [Rn. 12]).

    Ein solcher zielgerichteter Zugriff auf Bodenreformeigentum kann etwa dann vorliegen, wenn staatliche Stellen unter manipulativem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dem Landwirt die Neubauernwirtschaft oder einzelne Bodenreformflächen entzogen haben, um diese dem Staat oder einer LPG als Volkseigentum oder einem anderen Landwirt als Bodenreformeigentum zu verschaffen (BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - 7 C 12.94 -, juris [Rn. 13 f.]; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 11 f.]).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Er betrifft nur solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muß zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt haben (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, BVerwGE 99, 82 [84 f.] m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 -, zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 11], BVerwGE 101, 287; BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - 7 C 12.94 -, juris [Rn. 12], BVerwGE 99, 82).

    Entscheidend ist, ob bei objektiver Betrachtung der gesamten Umstände die unlautere Machenschaft das Ziel verfolgte, den betroffenen Rechtsinhaber um seinen Vermögenswert zu bringen (BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - 7 C 12.94 -, juris [Rn. 13 f.], BVerwGE 99, 82; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 11 f.], BVerwGE 101, 287).

    Voraussetzung ist, dass die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswerts bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 1996 - 7 C 61.94 -, juris [Rn. 8], BVerwGE 102, 89; BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 -, juris [Rn. 11], BVerwGE 101, 287; BVerwG, Urt. v. 27. Juli 1995 - 7 C 12.94 -, juris [Rn. 12], BVerwGE 99, 82).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 3 B 22.12

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Antragsberechtigung; Bodenreformeigentum;

    Es ist auch mit Blick auf die abgeschlossenen Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz möglich, dass die streitigen Grundstücke der Neusiedlerstelle auf der Grundlage einer Bescheinigung nach § 7 VwRehaG nach § 1 Abs. 7 VermG im Wege des Wiederaufgreifens von Verfahren durchgesetzt werden können (zur Rückübertragung der enteigneten Bodenreformwirtschaft eines Neubauern vgl. auch Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ).

    Schon nach den Bodenreformverordnungen vom September 1945 wie später in den Besitzwechselverordnungen der Jahre 1951/56 und 1975/88 war das Bodenreformeigentum als persönliches Arbeitseigentum des Neubauern ausgestaltet und unterlag entsprechend dem Ziel der Bodenreform, den "feudal-junkerlichen Großgrundbesitz" zu beseitigen und durch Schaffung neuer Bauernwirtschaften den Übergang zu einer sozialistischen Bodenwirtschaft einzuleiten, vielfältigen Verfügungsbeschränkungen und personenbezogenen Bindungen (s. hierzu näher Urteile vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 und vom 28. Juni 1996 a.a.O. S. 289 f.).

    Die Gründe dafür, warum das Bodenreformeigentum nicht bewirtschaftet wurde, waren unerheblich (§ 9 der Besitzwechselverordnung, vgl. Urteile vom 28. Juni 1996 a.a.O. S. 290 und vom 19. Mai 2005 - BVerwG 7 C 18.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 15 S. 59).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Diese Vorschrift will vermeiden, daß ein Berechtigter deswegen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Restitution ausgeschlossen ist, weil das ihm entzogene dingliche Recht nach Vorschriften begründet worden ist, die seit der Wiedervereinigung keine Geltung mehr haben (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 41 sowie Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - ZOV 1996 S. 385 ).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Dies ist in dem Urteil des Senats vom 28. Juni 1996 in der Sache BVerwG 7 C 8.95 im einzelnen ausgeführt; auf diese Ausführungen wird verwiesen.
  • BVerwG, 10.01.2000 - 8 B 334.99

    Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen hierzu Stellung genommen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 und vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ); die Beschwerde hat nicht dargetan, daß der vorliegende Fall zu einer generellen und über den konkreten Einzelfall hinausreichenden weiteren Klärung Anlaß bieten würde.

    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine unlautere Machenschaft in bezug auf die Entziehung von Bodenreformland voraussetzt, daß der manipulative Zugriff zielgerichtet gerade auf die Verschaffung des Eigentums an den fraglichen Grundstücken - und nicht etwa nur auf den Beitritt zur LPG unter Einbringung der Grundflächen - gerichtet sein muß (vgl. Urteile vom 28. Juni 1996, a.a.O., S. 289, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 67 S. 188 und vom 27. Juli 1995, a.a.O., S. 85).

    Auch in diesem Zusammenhang bezeichnet die Beschwerde nicht - wie geboten - die konkrete, davon angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und dessen vermeintlich divergierenden abstrakten Rechtssatz; das angegebene Urteil vom 28. Juni 1996 (a.a.O.) geht in tatsächlicher Hinsicht von der Vorspiegelung eines gesetzlichen Entziehungsgrundes aus und bejaht auf dieser, auf einer abweichenden Sachverhaltswürdigung und nicht auf einem abweichenden rechtlichen Ansatz beruhenden Grundlage eine unlautere Machenschaft.

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Diese Vorschrift greift nicht ein, wenn eine Entziehung lediglich eine Bindung konkretisierte, die dem Vermögenswert von vornherein innewohnte (vgl. BVerwGE 101, 287 für Bodenreformeigentum).
  • VG Potsdam, 27.01.2000 - 1 K 2386/98

    Ablehnung der Rückübertragung von Vermögenswerten; Begriff der schädigenden

    Zwar kann auch Bodenreformeigentum grundsätzlich zurückübertragen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ff).

    Daran fehlt es, wenn die entschädigungslose Entziehung lediglich eine Bindung konkretisiert, die dem Vermögenswert nach seiner Ausgestaltung durch das einschlägige Recht von vornherein innwohnte und damit der Verlust nicht aufgrund einer einzelfallbezogenen Manipulation, sondern vielmehr aufgrund einer generellen Zweckbestimmung erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 a.a.O.).

    Auch bei einer derart als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme ist der Schädigungstatbestand nur dann erfüllt, wenn sie zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 10. Januar 2000 - 8 B 334.99 - BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2015 - 8 C 9.14

    Erlösauskehr; Vermögensgegenstand; Vermögenswert; Unternehmensresterestitution;

    Zum anderen setzt auch der aus § 3 Abs. 1a Satz 4 VermG abzuleitende Rechtsgedanke voraus, dass der zu restituierende Vermögenswert selbst Gegenstand der rechtlichen Umgestaltung war und ihretwegen nicht mehr in seiner ursprünglichen Rechtsform zurückgegeben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 - 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 ).
  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 13.96

    Offene Vermögensfragen - Rückübertragung aufgrund unlauterer Machenschaften

  • BVerwG, 19.05.2005 - 7 C 18.04

    Bodenreform; Grundstücksrestitution; Rehabilitierungsbescheid; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

  • BVerwG, 29.10.1999 - 7 B 185.99
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96

    Eigenheim - Nutzungsrecht am volkseigenen Grundstück - Selbständiges

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04

    Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung;

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96

    Nichtigkeitsklage - Vertretungsmangel - Beiladung - Unterlassung -

  • BVerwG, 24.02.2004 - 8 B 150.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 151.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 146.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 23.02.2004 - 8 B 147.03

    Zulassungsgrund der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 24.02.2000 - 8 B 306.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutnung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.11.2009 - 8 B 84.09

    Zulässigkeit einer Divergenzrevision trotz Fehlens eines Rechtssatzwiderspruches

  • BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97

    Offene Vermögensfragen - Bodenreformeigentum als Vermögenswert

  • BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 52.00

    Rechtsnachfolge bei Bodenreformeigentum - Auswirkungen des Eintritts des

  • BVerwG, 07.02.2000 - 8 B 24.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ansprüche

  • BVerwG, 18.07.2000 - 7 B 101.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 PKH 72.99

    Rechtsmittel

  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

  • BVerwG, 07.06.2000 - 8 B 118.00

    Bodenreformeigentum als Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes - Verlust

  • BVerwG, 04.07.1997 - 7 B 221.97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 24.04.1997 - 7 B 116.97

    Rückübertragung ehemaligen Bodenreformlandes nach den Vorschriften des Gesetzes

  • BVerwG, 28.11.1996 - 7 B 355.96

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 09.10.1996 - 7 B 295.96

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 14.08.1998 - 7 B 254.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.07.1998 - 7 PKH 7.98

    Rückübertragung des Eigentums an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nach

  • BVerwG, 20.09.1996 - 7 B 275.96

    Darlegung eines Verfahrensmangels als Zulassungsgrund der Revision - Ablehnung

  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 B 252.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.08.1996 - 7 B 234.96

    Rechtsnatur des Bodenreformeigentums aus vermögensrechtlicher Sicht

  • VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
  • BVerwG, 21.07.1998 - 7 B 159.98

    Rückübertragung des Eigentums an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nach

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 281.96

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Greifswald, 22.11.1994 - 4 (3) A 687/93
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