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   BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 9.08   

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BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 9.08 (https://dejure.org/2008,1969)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2008 - 7 C 9.08 (https://dejure.org/2008,1969)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 (https://dejure.org/2008,1969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    TierSchG § 2, § 11Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 11 Abs. 2; Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (EÜH)
    Tierheim; einem Tierheim ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen an -; Erlaubnis für Tierheim und ähnliche Einrichtung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TierSchG § 2, § 11Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 11 Abs. 2
    Erlaubnis für Tierheim und ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen; Tierheim; an -; einem Tierheim ähnliche Einrichtung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG); Tierheimähnlichkeit der Betreuung von Fundtieren und Pflegetieren durch Dritte in deren Wohnungen i.R. eines entsprechenden eingetragenen gemeinnützigen ...

  • Judicialis

    TierSchG § 2; ; TierSchG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; TierSchG § 11 Abs. 2; ; Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (EÜH)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutzrecht - Tierheim; einem Tierheim ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen an -; Erlaubnis für Tierheim und ähnliche Einrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Teleologische Auslegung vom feinsten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Pflegestellen für Tiere

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Heimtiere - Hunde, Katzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 102
  • DVBl 2009, 132 (Ls.)
  • DÖV 2009, 176
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 20 A 1897/15

    Erlaubnispflicht der Tätigkeit des gewerbsmäßigen Haltens von Wirbeltieren;

    - BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 -, NVwZ-RR 2009, 102 - noch zuträfen, nicht als entscheidungstragend herangezogen.

    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht in der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung - vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 -, a. a. O. - nicht entgegengetreten.

  • VG Lüneburg, 05.04.2018 - 6 A 22/17

    Tierärztin; Tierheim; Tierheimähnliche Einrichtung; Untersagung

    25 Tierheimähnliche Einrichtungen sind Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08 -, juris, Rn. 15).

    Abzugrenzen ist das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung von der normalen privaten bzw. nicht gewerbsmäßigen Tierhaltung, für die keine Erlaubnispflicht besteht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08, juris, Rn. 16).

    In der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird ausgeführt, dass eine Einrichtung einem Tierheim ähnlich sei, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht der Tierhaltung in einem Tierheim sprechen, bei der Einrichtung in gleicher Weise bestehen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08 -, juris, Rn. 16).

  • VG Darmstadt, 28.03.2011 - 5 L 1/11

    Erlaubnispflicht für die Aufnahme vereinzelter Wildtiere

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, U. v. 23.10.2008 - 7 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 102 ff.).

    Es ist deshalb Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG, im Wege der behördlichen Vorabkontrolle die materiellen Anforderungen (insbesondere nach § 2 TierSchG) unter den besonderen Bedingungen eines Tierheims sicherzustellen (BVerwG, U. v. 23.10.2008 - 7 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 102 ff.).

    Gerade unter den spezifischen Haltungsbedingungen in einem Tierheim, in dem viele Tiere an einem Ort konzentriert gehalten werden, sind jedoch Verstöße gegen die materiellen Anforderungen an das Halten von Tieren zu besorgen, denen durch die Erlaubnispflicht begegnet werden soll (BVerwG, U. v. 23.10.2008 - 7 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 102 ff.).

  • VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10

    Tiertransporte aus dem europäischen Ausland

    In solchen Fällen müssen sowohl die Bußgeldvorschrift als auch die materiellen verwaltungsrechtliche Normen in ihrer Gesamtheit hinsichtlich der Auslegung und Anwendung im Einzelfall den verschärften verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen des Artikels 103 Abs. 2 GG genügen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 7 C 4.09 - NVwZ-RR 2010, 309, 310; Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 102).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer tierheimähnlichen Einrichtung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 - juris Rn. 13) liege kein Tierheim vor, wenn die Tierhaltung Teil der Wohnnutzung sei.

    a) Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2008 - 7 C 9.08 - juris Rn. 15).

    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2008 (a.a.O.) lässt sich im vorliegenden Fall nichts für eine separate Betrachtung der Haltung verschiedener Tiere bzw. Tierarten ableiten.

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2011 - 11 ME 549/10

    Aufnahme von gesunden Tieren rechtfertigt die Annahme einer tierheimähnlichen

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9.08 -, NVwZ-RR 2009, 102).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 11 LA 295/18

    Betreuungsvertrag; Tierarzt; Tierarztpraxis; Tierheim; tierheimähnliche

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08 -, juris, Rn. 16).

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08 -, NVwZ-RR 2009, 102, juris, Rn. 16).

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    Zwar handelt es sich bei Pflegestellen, die vorübergehend für einen Tierschutzverein ein oder einige Fund- und Pflegetiere in ihren Haushalt aufnehmen, nicht um tierheimähnliche Einrichtungen, so dass private Pflegestellen, die im Rahmen einer Wohnnutzung Pflegetiere aufnehmen, grundsätzlich keiner Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TierSchG bedürfen (BVerwG, U.v. 23.10.2008 - 7 C 9.08 - juris Rn. 17 und 19).
  • BVerwG, 25.03.2008 - 7 B 8.08
    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 9.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Regensburg, 21.12.2021 - RN 4 S 21.1842

    Tierheimähnliche Einrichtung, Zuverlässigkeit im Tierschutzrecht, Bestimmtheit

    Dies ist der Fall, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht der Tierhaltung in einem Tierheim sprechen, bei der Einrichtung in gleicher Weise bestehen, wenn also Sinn und Zweck der durch § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG begründeten Erlaubnispflicht auch für die Erlaubnisbedürftigkeit der Einrichtung sprechen (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08, NVwZ-RR 2009, 102, 102).

    Gerade unter den spezifischen Haltungsbedingungen in einem Tierheim, in dem viele Tiere an einem Ort konzentriert gehalten werden, sind jedoch Verstöße gegen die materiellen Anforderungen an das Halten von Tieren zu besorgen, denen durch die Erlaubnispflicht begegnet werden soll (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.2008 - 7 C 9/08, NVwZ-RR 2009, 102, 102).

  • VG Neustadt, 16.01.2024 - 2 L 23/24

    Durchführung einer Tierbörse steht unter dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

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