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   BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09   

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BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09 (https://dejure.org/2010,2989)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2010 - 7 C 9.09 (https://dejure.org/2010,2989)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2010 - 7 C 9.09 (https://dejure.org/2010,2989)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    ElektroG § 3 Abs. 11 und 12, § 6 Abs. 2 und 3, §§ 7, 13 Abs. 1, 2 und 3, § 14 Abs. 4 und 5, § 16 Abs. 2 und 3, § 23 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 103 Abs. 2
    Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung; Registrierung; personenbezogen; markenbezogen; geräteartbezogen; Marke; Geräteart; Registrierungsnummer; Kennzeichnung; Vertriebsverbot; Garantienachweis; Mengenmeldung; ...

  • openjur.de

    Elektro- und Elektronikgeräte; Hersteller; Vertreiber; Produktverantwortung; Registrierung; personenbezogen; markenbezogen; geräteartbezogen; Marke; Geräteart; Registrierungsnummer; Kennzeichnung; Vertriebsverbot; Garantienachweis; Mengenmeldung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    ElektroG § 3 Abs. 11 und 12, § 6 Abs. 2 und 3, §§ 7, 13 Abs. 1, 2 und 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 ElektroG, § 6 Abs 3 ElektroG, § 16 Abs 2 ElektroG, § 3 Abs 11 ElektroG, § 3 Abs 12 ElektroG
    Elektro- und Elektronikgeräte: Registrierung; Vertriebsverbot; Herstellerfiktion; Garantienachweis; Mengenmitteilung

  • webshoprecht.de

    Jeweils erneuten Registrierungspflicht bei neuen Marken oder Geräten

  • webshoprecht.de

    Zur Registrierungspflicht beim Vertrieb von Elektroprodukten

  • webshoprecht.de

    Zur Registrierungspflicht beim Vertrieb von Elektroprodukten

  • aufrecht.de

    Marken- und Gerätebezogenheit der Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 S. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); Anbieten von Elektrogeräten zum Verkauf durch den Vertreiber ausschließlich mit eigener Registrierung bzw. Ergänzung der eigenen Registrierung; Verfassungsrechtliche ...

  • rewis.io

    Elektro- und Elektronikgeräte: Registrierung; Vertriebsverbot; Herstellerfiktion; Garantienachweis; Mengenmitteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Elektro- und Elektronikgeräte: Registrierung; Vertriebsverbot; Herstellerfiktion; Garantienachweis; Mengenmitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 S. 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG); Anbieten von Elektrogeräten zum Verkauf durch den Vertreiber ausschließlich mit eigener Registrierung bzw. Ergänzung der eigenen Registrierung; Verfassungsrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Ergänzungsregistrierung beim Inverkehrbringen von Elektrogeräten unter neuem Markennamen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
    In solchen Fällen müssen die Sanktionsnorm und die verwaltungsrechtliche Vorschrift in ihrer Gesamtheit sowie ihrer Auslegung und Anwendung im Einzelfall den (erhöhten) verfassungsrechtlichen Anforderungen des besonderen Bestimmtheitsgebots nach Art. 103 Abs. 2 GG genügen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 - juris).

    Dabei kommt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht der grammatikalischen Auslegung eine herausgehobene Bedeutung zu; hier zieht der Wortsinn einer Vorschrift die unübersteigbare Grenze (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. November 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
    Bei wirtschaftsordnenden Maßnahmen, die den Freiheitsspielraum für die wirtschaftlich tätigen Individuen einengen, steht dem Gesetzgeber hinsichtlich der Auswahl und technischen Gestaltung dieser Maßnahmen ein weiter Ermessensspielraum zu; nicht jeder einzelne Vorzug einer anderen Lösung gegenüber der vom Gesetzgeber gewählten führt schon zu deren Verfassungswidrigkeit (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 u.a. - BVerfGE 30, 292 ).
  • VGH Bayern, 02.10.2008 - 20 BV 08.1023

    Feststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
    - Bayerischer VGH München - 02.10.2008 - AZ: VGH 20 BV 08.1023.
  • BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08

    Abhol- und Bereitstellungspflicht; Verursacherprinzip; Herstellerverantwortung;

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
    Dies entspricht der zentralen Bedeutung, die der Geräteart im Regelungssystem des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. November 2009 - BVerwG 7 C 20.08 - AbfallR 2010, 106) zukommt.
  • Drs-Bund, 19.10.2004 - BT-Drs 15/3930
    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
    Vor diesem Hintergrund greift der Schluss zu kurz, den die Klägerin aus einer Formulierung in der Gesetzesbegründung (BTDrucks 15/3930 S. 23, linke Spalte) ziehen will, wonach die Marke zu den "Informationen" gehört, die der Hersteller seinem Registrierungsantrag beifügen muss.
  • Drs-Bund, 20.10.2004 - BT-Drs 15/3950
    Auszug aus BVerwG, 15.04.2010 - 7 C 9.09
    Vor allem die FDP-Fraktion kritisierte den Markenbezug der Registrierung wegen des zu hohen bürokratischen Aufwands und der damit verbundenen Verminderung von Flexibilität und Praxistauglichkeit des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (BTDrucks 15/3950 S. 2).
  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 12.19

    Präimplantationsdiagnostik bei Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 im

    Auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bestehen gegen die Verwendung unbestimmter Begriffe keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2010 - 7 C 9.09 - juris Rn. 34 und vom 29. Februar 2012 - 9 C 8.11 - BVerwGE 142, 84 Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.2020 - 3 C 6.19

    Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig

    Auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bestehen gegen die Verwendung unbestimmter Begriffe keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2010 - 7 C 9.09 - juris Rn. 34 und vom 29. Februar 2012 - 9 C 8.11 - BVerwGE 142, 84 Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Soweit der Gesetzgeber die Beschreibung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes durch die Verweisung auf eine andere Norm ersetzt hat (sog. Blankettstrafgesetz) müssen die Sanktionsnorm und die verwaltungsrechtliche Vorschrift in ihrer Gesamtheit sowie ihrer Auslegung und Anwendung im Einzelfall den (erhöhten) verfassungsrechtlichen Anforderungen des besonderen Bestimmtheitsgebots nach Art. 103 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.2010 - 7 C 9.09 -, juris Rn. 34 und v. 07.07.2021-8 C 28.20 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 5/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Soweit der Gesetzgeber die Beschreibung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes durch die Verweisung auf eine andere Norm ersetzt hat (sog. Blankettstrafgesetz), müssen die Sanktionsnorm und die verwaltungsrechtliche Vorschrift in ihrer Gesamtheit sowie ihre Auslegung und Anwendung im Einzelfall den (erhöhten) verfassungsrechtlichen Anforderungen des besonderen Bestimmtheitsgebots nach Art. 103 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.04.2010 - 7 C 9.09 -, juris Rn. 34 und v. 07.07.2021- 8 C 28.20 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2517

    Kein Beurteilungsspielraum der KJM

    Art. 103 Abs. 2 GG gilt allerdings nicht nur für Straf-, sondern auch für Bußgeldtatbestände (BVerfG vom 29.11.1989 BVerfGE 81, 132/135, vom 1.12.1992 BVerfGE 87, 399/411 und vom 17.11.2009 NJW 2010, 754; BVerwG vom 17.12.2009 NVwZ-RR 2010, 309 und vom 15.4.2010 Az. 7 C 9.09 RdNr. 34) und enthält ein besonderes Bestimmtheitsgebot.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2014 - 15 U 69/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne dauerhafte

    Die zentrale Regelung, an die alle weiteren Herstellerpflichten und deren Kontrollmöglichkeiten anknüpfen, ist insoweit die Verpflichtung jedes Herstellers zur Registrierung nach § 6 Abs. 2 ElektroG, die durch die Pflicht zur regelmäßigen Mitteilung der in Verkehr gebrachten Gerätemenge gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG ergänzt wird (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drucksache 15/3930, S. 23; BVerwG, Urteil vom 15.04.2010 - 7 C 9/09).
  • OLG München, 04.08.2011 - 6 U 3128/10

    Wettbewerbsverstoß: Verletzung der Geräteregistrierungspflicht durch Verkauf

    Dass das Vertriebsverbot des § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG nach der ratio legis - wie oben, Ziff. ll.1.b.bb., dargelegt - auch bei fehlender Markenregistrierung eingreift, hat das BVerwG in seiner Entscheidung vom 15. April 2010, Az. 7 C 9/09, dort Tz. 18 (zitiert nach juris), ausdrücklich befunden.
  • OLG München, 22.07.2010 - 6 U 3061/09
    Bezüglich des Servo und des Gyro liegt dieser Vertrieb im Sinne von § 3 Nr. 12 ElektroG im Angebot im Internet am 25.6.2008 bzw. am 10.10.2008, bezüglich des Ladegeräts im beklagtenseitig vorgetragenen Angebot im Internet bis Anfang April 2008 (zu § 3 Nr. 12 Satz 2 ElektroG vgl. BVerwG, Urt. v. 15.4. 2010, Az. 7 C 9.09 - Anlage K 24 - , Tz. 49).

    Die Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG bezieht sich auf jede Marke und jede Geräteart; selbst wenn ein Hersteller im Herstellerverzeichnis der Stiftung EAR registriert ist, nicht aber für die Marken und/oder die Gerätearten der angebotenen Geräte, ist er nicht registrierter Hersteller im Sinne von § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG mit der Folge, dass ein Vertreiber wie die Beklagte diese Geräte nicht ohne eigene Registrierung nach Marke und Geräteart vertreiben darf (BVerwG, Urt. v. 15.4. 2010, Az. 7 C 9.09 - Anlage K 24 - , Tz. 48ff); erst recht gilt dies, wenn, wie hier, der Hersteller überhaupt nicht registriert ist.

  • BVerwG, 20.05.2009 - 7 B 56.08

    Prozessuale Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichend konkreten

    BVerwG 7 B 56.08 (7 C 9.09).
  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 4 U 77/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kopfhörern ohne Registrierung gem. § 6

    Hieraus folgt, dass die Registrierungspflicht für jeden Hersteller nicht nur einmal persönlich begründet wird, sondern marken- und geräteartbezogen ist und damit jeweils neu entsteht, wenn eine weitere Marke oder Geräteart in den Verkehr gebracht wird (BVerwG, Urteil vom 15.04.2010 - 7 C 9/09 - ; Senat, Urteil vom 24.07.2014 - 4 U 142/13 -).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 4 U 142/13

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Leuchtmitteln; Begriff des Mitbewerbers

  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2503

    Betriebsschließung eines Kosmetik- und Nagelstudios wegen Corona

  • LG Essen, 04.06.2014 - 42 O 21/14

    Anforderungen an die ausreichende Kennzeichnung eines zum Verkauf in Deutschland

  • VG Ansbach, 19.05.2010 - AN 11 K 10.00173

    Im Einzelfall keine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen

  • LG München I, 06.11.2014 - 17 HKO 15406/14

    Beleuchtungskörper, Unterlassungsanspruch, Retourlogistik, Wettbewerbsverhältnis

  • LG Dortmund, 03.02.2011 - 18 O 17/10

    Verkauf von Fernsehern einer bestimmten Marke im Internet ohne Registrierung bei

  • LG Dortmund, 23.12.2010 - 18 O 63/10

    Verkauf von Fernsehern einer bestimmten Marke im Internet ohne Registrierung bei

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