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   BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79   

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BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79 (https://dejure.org/1980,79)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1980 - 7 C 92.79 (https://dejure.org/1980,79)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1980 - 7 C 92.79 (https://dejure.org/1980,79)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Verwaltungsakts - Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes wegen Vorbereitung einer Amtshaftungsklage - Berechtigtes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2426
  • DÖV 1980 917
  • DÖV 1980, 917
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1974 - VII C 9.73

    Verpflichtung der Deutschen Bundespost gegenüber einem Postkunden zur Nennung der

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
    Damit fehlt es - wie in anderen Verfahren auch (vgl. z.B. für Ansprüche auf Nennung des Namens von Postbediensteten Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 9.73 - in Buchholz 442.041 PostG Nr. 1 S. 1 [3, 6]; vgl. weiter für Ansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung BVerwGE 42, 115 [117]) - an der Zulässigkeit der Klage.

    Es ist stets Sache des angerufenen Gerichts, die Zulässigkeit der bei ihm anhängig gemachten Klage eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. Urteil vom 29. November 1974 a.a.O.); anderenfalls könnte die bloße Behauptung, die begehrte Feststellung solle einen Amtshaftungsprozeß vorbereiten, zu Sachentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte zwingen, obwohl solche Behauptungen - wie die Erfahrung lehrt - eben wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses nicht selten abwegig sind und nur vorgeschoben werden, um ein anderweit fehlendes berechtigtes Interesse begründen zu können.

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 274.57

    Rechtsschutzbedürfnis eines Klägers beim Übergang von der Anfechtungsklage zum

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
    Die Zivilgerichte können in solchen Fällen wegen der von der (negativen) Feststellung ausgehenden Bindungswirkung für die Beteiligten mit Aussicht auf Erfolg nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. bereits BVerwGE 6, 347 [348]); darauf hat übrigens die Klägerin schon im Berufungsverfahren zutreffend hingewiesen.
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 4.64
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
    Deswegen hat der erkennende Senat auch die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens in einem Fall bejaht, in dem eine Einfuhrgenehmigung mit einer Begründung abgelehnt werden war, die auch für künftige Fälle von Bedeutung sein konnte (Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG 7 C 4.64 - in Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht, Allgemeines Nr. 4 S. 19 [20], insoweit in BVerwGE 21, 187 [188] nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann ein berechtigtes Interesse daran, von welcher Rechtsauffassung die Behörde auszugehen haben wird, nicht verneint werden (so mit Recht Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 1977, § 113 Rn 41 im Anschluß an Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1963 - BVerwG 1 C 113.61 - in DVBl. 1963, 920 [922] - BVerwGE 16, 312 [316]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
    Damit fehlt es - wie in anderen Verfahren auch (vgl. z.B. für Ansprüche auf Nennung des Namens von Postbediensteten Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG 7 C 9.73 - in Buchholz 442.041 PostG Nr. 1 S. 1 [3, 6]; vgl. weiter für Ansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung BVerwGE 42, 115 [117]) - an der Zulässigkeit der Klage.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79
    Der Senat kann offenlassen, ob der Grundsatz der Prozeß Ökonomie die vom Berufungsgericht gezogenen weitgehenden Folgerungen zulassen würde (vgl. Zweifel insoweit bereits im Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - in DVBl. 1968, 220 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 64 [66]).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Ein Anspruch auf den (angeblich) "sachnäheren" Richter besteht nicht (vgl. Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 [26]).

    Für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist vielmehr kennzeichnend, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 [13 f.] unter Hinweis auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 66; ferner Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Offensichtlich aussichtslos ist eine Staatshaftungsklage jedoch, wenn der geltend gemachte Anspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt besteht und dies sich ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (Urteile vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 27, vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 S. 90 und vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 = Buchholz 454.11 WEG Nr. 7).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Offensichtlich aussichtslos ist eine Staatshaftungsklage, wenn der geltend gemachte Anspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt besteht und dies sich ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (Urteile vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 , vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 und vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 = Buchholz 454.11 WEG Nr. 7).
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