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   BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73   

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https://dejure.org/1974,2593
BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73 (https://dejure.org/1974,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1974 - VII CB 34.73 (https://dejure.org/1974,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1974 - VII CB 34.73 (https://dejure.org/1974,2593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Rechtsschutzes gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des Gutachtens einer medizinisch psychologischen Untersuchungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73
    Der Rechtsschutz eines Klägers, der sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des Gutachtens einer medizinisch psychologischen Untersuchungsstelle wendet, wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Kläger nach Unterliegen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht seine Bereitschaft, sich untersuchen zu lassen, erklärt und die Entziehung der Fahrerlaubnis gleich wohl aufrechterhalten bleibt (im Anschluß an BVerwGE 34, 248 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 18.69]).

    Die Frage, ob begründete Bedenken gegen die Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, die die Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen, kann nicht, wie der Senat im Urteil vom 28. November 1969 (BVerwGE 34, 248 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 18.69]) ausgeführt hat, zum alleinigen Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden, weil die Anordnung der Verwaltungsbehörde nach § 3 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 898) - StVZO - kein anfechtbarer Verwaltungsakt ist.

    Die vom Kläger gerügte Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Senats vom 28. November 1969 (a.a.O.) besteht danach nicht.

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73
    Bestehen begründete Bedenken gegen die Eignung eines Inhabers der Fahrerlaubnis, so kann die Behörde, wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt hat (Urteil vom 2. Dezember 1960 in BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - BVerwG VII C 43/59] [275]), aus der Nichtbeibringung des Gutachtens folgern, daß er einen seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehenden Mangel verbergen will.
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1974 - VII CB 34.73
    Auch weicht das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) ab.
  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

    Demgemäß hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Gericht nicht verpflichtet ist, das im Verwaltungsverfahren verweigerte Sachverständigengutachten einzuholen, selbst wenn sich der Kläger im gerichtlichen Anfechtungsprozeß nunmehr bereit erklärt, sich untersuchen zu lassen (Beschlüsse vom 30. November 1976 - BVerwG 7 B 103.76 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 45 und vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 39).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

    Diese Risikoverteilung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 39).
  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 B 216.81

    Anforderungen an die Erstattung von Kosten im Widerspruchverfahren - Anordnung

    Das hat der Senat für gleichliegende Fälle wiederholt ausgesprochen (BVerwGE 34, 248 [250]; Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 - in DAR 1974, 111).
  • BVerwG, 31.08.1978 - 7 B 110.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Das hat der Senat bereits in einer anderen Sache (Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 39) zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 30.11.1981 - 7 B 222.81

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis - Zulässigkeit und

    Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht die Weigerung des Klägers, bestehende Bedenken gegen seine Eignung als Kraftfahrer durch Beibringung eines Gutachtens auszuräumen, bei seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt hat (BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]; 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]; Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 -, VRS 46, 233;Beschluß vom 19. Februar 1975 - BVerwG 7 B 9.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 40).
  • BVerwG, 19.02.1975 - 7 B 9.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Ob die im Berufungsurteil auf S. 16 zum Ausdruck gekommene Auffassung des Berufungsgerichts von dem in der Beschwerdeschrift weiter aufgeführten Beschluß des beschließenden Senats vom 7. Januar 1974 - BVerwG VII CB 34.73 - (DAR 1974, S. 111) abweicht, kann offenbleiben; in der Tat mag allerdings manches dafür sprechen, daß das Berufungsgericht diesen Beschluß mißverstanden hat.
  • BVerwG, 02.05.1984 - 7 B 81.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufforderung zur Beibringung

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die an den Inhaber einer Fahrerlaubnis gerichtete Aufforderung, das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchtungsstelle über seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen, kein anfechtbarer Verwaltungsakt ist und nicht zum Gegenstand einer Klage - auch nicht einer Feststellungsklage - gemacht werden kann, weil sie keinen eigenen Regelungsgehalt hat, sondern, wie § 15 b Abs. 2 StVZO ausdrücklich ausspricht, der Vorbereitung einer - regelnden - Entscheidung, nämlich der Entscheidung über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen dient und erst diese Entscheidung ergibt, ob der Betroffene beschwert ist (BVerwGE 34, 248; Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 39 sowie Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 7 B 22.78).
  • BVerwG, 09.02.1978 - 7 B 20.78

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Verweigerung einer angeordneten Untersuchung

    Diese Auffassung liegt z.B. dem Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) sowie den Beschlüssen vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 CB 34.73 - (Buchholz a.a.O. Nr. 39) und vom 30. November 1976 - BVerwG 7 B 103.76 - (Buchholz a.a.O. Nr. 45) zugrunde.
  • BVerwG, 19.04.1995 - 11 B 196.94
    Im Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG VII CB 34.73 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 39) weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, daß der Kraftfahrer sich darüber schlüssig werden müsse, ob er der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachkommen wolle oder nicht.
  • VG Berlin, 03.04.2000 - 27 F 83.99

    Entscheidung einer Sache als Einzelrichter bei Übertragung der Sache durch die

    Eine solche behördliche Verfahrenshandlung stellt die von der Klägerin angefochtene Aufforderung dar, sich einer polizeiärztlichen Untersuchung zu unterziehen (ebenso Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 1999, VG 16 F 59.99; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 1992, 6 B 33/92, NVwZ-RR 1993, S. 252 [Anordnung der Attestvorlage gegenüber einem Prüfungskandidaten] sowie Beschluss vom 7. Januar 1974, 7 CB 34.73, Buchh. 442.10 § 4 Nr. 39 [Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachten gegenüber einem Fahrerlaubnisinhaber]).
  • OVG Bremen, 15.09.1978 - II T 17/78

    Voraussetzungen für die ausnahmsweise sofortige Vollziehung der Entziehung der

  • BVerwG, 10.02.1978 - 7 B 22.78

    Beibringung eines Gutachtens über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen -

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