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   VGH Bayern, 19.08.2004 - 7 CE 04.2058   

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VGH Bayern, 19.08.2004 - 7 CE 04.2058 (https://dejure.org/2004,27760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2004 - 7 CE 04.2058 (https://dejure.org/2004,27760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2004 - 7 CE 04.2058 (https://dejure.org/2004,27760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Aushändigung eines Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife; Teilweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung; Bewertung einer Facharbeit bei Täuschungsversuch; Vorliegen einer Täuschung beiÜbernahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 254
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    vgl. VG Berlin, Urteil vom 15. April 2009, 12 A 319.08, juris (Rdnr. 21) und BayVGH, Beschluss vom 19. August 2004, 7 CE 04.2058, juris (Rdnr. 18).
  • VG München, 21.07.2015 - M 3 K 15.1366

    Nichtzulassung zum Abitur wegen ungenügender Seminararbeit

    Aufgrund des schweren Ausmaßes des Unterschleifs sei es auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. August 2004 (7 CE 04.2058) nicht geboten, die Sanktion der Nichtzulassung zum Abitur ausnahmsweise abzufedern.

    Sie ist jedoch dann unerlaubt, wenn der Schüler die von ihm verwertete Literatur nicht angibt oder gar fremde Texte wörtlich übernimmt, ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Zitat handelt (BayVGH, B.v. 19.8.2004 - 7 CE 04.2058 - juris Rn. 18; Schindler, a. a. O., zu § 56).

    Maßstäbe sind hier der Grad der Verletzung der "Spielregeln des Wettbewerbs" und das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit (BayVGH, B.v. 19.8.2004, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).

    Zwar ist § 88 GSO nur für die Abiturprüfung selbst, zu der die Seminararbeit nicht zählt, anwendbar; da ein Unterschleif bei der Seminararbeit sich jedoch unmittelbar und gravierend gerade auf die Abiturprüfung auswirkt, erscheint es geboten, auch hier die Wertung des § 88 Abs. 2 GSO heranzuziehen und für die Vergabe von null Punkten einen schweren Unterschleif zu fordern (BayVGH, B.v. 19.8.2004, a. a. O., Rn. 25; Schindler, a. a. O., § 88 Rn. 3).

  • VG München, 09.06.2020 - M 3 E 20.2371

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Abitur, Bewertung der Seminararbeit mit 0

    Sie ist jedoch dann unerlaubt, wenn der Schüler die von ihm verwertete Literatur nicht angibt oder gar fremde Texte wörtlich übernimmt, ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Zitat handelt (BayVGH, B.v. 19.8.2004 - 7 CE 04.2058 - juris Rn. 18).

    Maßstäbe sind hier der Grad der Verletzung der "Spielregeln des Wettbewerbs" und das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit (vgl. zur nahezu gleichen Regelung in der Gymnasialen Schulordnung (GSO): BayVGH, B.v. 19.8.2004, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.).

    Zwar ist § 34 FOBOSO direkt nur für die Abiturprüfung selbst, zu der die Seminararbeit nicht zählt, anwendbar; da ein Unterschleif bei der Seminararbeit sich jedoch unmittelbar und gravierend gerade auf die Abiturprüfung auswirkt, erscheint es geboten, auch hier die Wertung des § 34 Abs. 2 FOBOSO heranzuziehen und für die Vergabe von 0 Punkten einen schweren Unterschleif zu fordern (BayVGH, B.v. 19.8.2004, a.a.O).

  • VG Berlin, 15.04.2009 - 12 A 319.08

    Prüfungsrecht: Täuschung durch Nichtzitieren einer "Zwischenquelle" in einer

    Eine Täuschung liegt vor, wenn wesentliche Passagen der zur Bewertung abgegebenen Prüfungsarbeit nicht vom Prüfungskandidaten selbst, sondern von einem anderen Autor stammen und der Prüfling dies nicht kennzeichnet (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2004- 7 CE 04.2058 -, Juris RdNr. 18).

    Gleichwohl ist die Verwertung von Literatur dann unerlaubt, wenn der Prüfling die von ihm verwerteten Literaturstellen nicht angibt oder sogar fremde Texte wörtlich kopiert, ohne diese Passagen als Zitat kenntlich zu machen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2004- 7 CE 04.2058 -, Juris RdNr. 18).

  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 7 CE 07.1886
    Nur dadurch könne dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen und ein gegen das Übermaßverbot verstoßender Eingriff in Verfassungsrechte vermieden werden (BayVGH vom 19.8.2004 NVwZ-RR 2005, 254).

    Maßstäbe für die Beurteilung der Schwere des Unterschleifs sind der Grad der Verletzung der "Spielregeln des Wettbewerbs" und das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit (vgl. BayVGH vom 19.8.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162

    Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit

    Es ist aber Grundvoraussetzung einer Prüfungsleistung, dass der Prüfling die für den Erfolg maßgeblichen Leistungen persönlich und unverfälscht erbringt (vgl. BayVGH, B.v. 19.8.2004 - 7 CE 04.2058 - NVwZ-RR 2005, 254).
  • VG Schwerin, 09.04.2013 - 3 A 354/12

    Prüfungsumfang des Gerichts beim Täuschungsversuch; Reichweite einer

    Ob eine solche versuchte Täuschung vorliegt, stellt eine Rechtsfrage dar, die das Gericht uneingeschränkt zu überprüfen hat; sie unterliegt nicht dem Bewertungsspielraum des Prüfers (so VG Karlsruhe, Urteil vom 04.03.2013 - 7 K 3335/11 - Rn. 47, und VG Augsburg, Urteil vom 24.04.2009 - Au 3 K 09.10 - Rn. 41, jeweils juris; offen gelassen: VGH München, Beschluss vom 19.08.2004 - 7 CE 04.2058 - Rn. 23, NVwZ-RR 2005, 254; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2006 - 6 B 102/06 -, juris).
  • VG München, 22.04.2008 - M 3 E 08.1703

    Facharbeit; Unterschleif

    Sie ist jedoch dann unerlaubt, wenn der Schüler die von ihm verwertete Literatur nicht angibt oder gar fremde Texte wörtlich übernimmt, ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Zitat handelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.8.2004, Az. 7 CE 04.2058 m.w.N.).

    Angesichts der weitgehenden Übereinstimmungen mit der nicht zitierten Vorlage ist vorliegend von einem schweren Fall des Unterschleifs auszugehen, der auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayVGH (vgl. Beschluss vom 19.8.2004, Az. 7 CE 04.2058 m.w.N) und der von diesem in dieser Entscheidung angestellten Erwägungen zu dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die zugegebenermaßen harte Folge der nicht bestandenen Abiturprüfung rechtfertigt.

  • VG München, 04.05.2009 - M 3 E 09.1776

    Facharbeit; Unterschleif

    Sie ist jedoch dann unerlaubt, wenn der Schüler die von ihm verwertete Literatur nicht angibt oder gar fremde Texte wörtlich übernimmt, ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Zitat handelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.8.2004, Az. 7 CE 04.2058 m.w.N.).

    Angesichts der weitgehenden Übereinstimmungen mit dem bereits vorhandenen Modell ist vorliegend von einem erheblichen Fall des Unterschleifs auszugehen, der auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayVGH (vgl. Beschluss vom 19.8.2004, Az. 7 CE 04.2058 m.w.N) und der von diesem in dieser Entscheidung angestellten Erwägungen zu dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die zugegebenermaßen harte Folge der nicht bestandenen Abiturprüfung rechtfertigt.

  • VG München, 29.06.2021 - M 3 E 21.3300

    Prüfungsausschluss aufgrund mitführen eines Mobiltelefons während der

    Vorliegend hat der Antragsteller im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte fristgebundene Bewerbung für ein Studium und für Praktika einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht (vgl. zu vorläufigen Abiturzeugnis BayVGH, B.v. 19.8.2004 - 7 CE 04.2058 - juris Rn. 15).
  • VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09

    Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung im Fach "Deutsch" i.R.d. Zweiten

  • VG Würzburg, 25.03.2015 - W 2 K 14.228

    Entzug des Grades "Dr. med. dent."; Entziehungsverfahren; offenbare

  • VG Würzburg, 25.03.2015 - W 2 K 13.954

    Entzug des Grades "Dr. med. dent."; Entziehungsverfahren; offenbare

  • VG Würzburg, 29.06.2016 - W 2 K 15.692

    Entziehung des akademischen Grades "Dr. med."

  • VG Kassel, 06.03.2013 - 3 K 129/12

    Durch Täuschung beinflusste Prüfungsleistung

  • VG Düsseldorf, 15.08.2023 - 2 K 8638/21

    Plagiat , Täuschungsversuch, Täuschungsvorsatz , Seminararbeit Bachelorstudium,

  • VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673

    Ausschluss von der Abiturprüfung wegen schweren Unterschleifs

  • VG Düsseldorf, 09.10.2017 - 15 K 2493/16

    Ungültigerklärung der Promotionsleistung und Rücknahme des Doktorgrades

  • VG Berlin, 12.09.2012 - 3 L 192.12

    Antrag auf Zulassung zur weiteren mündlichen Abiturprüfung nach Ausschluss wegen

  • VG Würzburg, 09.03.2016 - W 2 K 15.763

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Entziehung des akademischen Grades "Dr. med.

  • VG München, 16.06.2015 - M 4 K 14.840

    Mogelei bei angehender bayerischen Lehrkraft

  • VG Ansbach, 14.04.2011 - AN 2 E 11.00726

    0 Punkte wegen Unterschleifs

  • VG Berlin, 02.09.2021 - 3 L 248.21

    Anspruch auf vorläufige Neubewertung der Leistungen in der Abiturprüfung

  • VG Augsburg, 24.04.2009 - Au 3 K 09.10

    Magister-Hausarbeit; Internet; Täuschung

  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20

    Informationsanspruch eines Schülers hinsichtlich der Art und Weise der

  • VG Augsburg, 08.02.2007 - Au 3 E 07.4

    Vorerst keine Hauptschule für ,,Aktive Schule Strassberg"

  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 7 CE 06.1197

    Unterschleif (Plagiat) ; Schwere des Unterschleifs; Betrug

  • VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 2 K 20.01089

    Neubewertung einer Abiturprüfung - Plagiat

  • VG Düsseldorf, 12.07.2006 - 18 L 1366/06

    Anordnungsanspruch auf vorläufige Ausstellung eines Abiturzeugnisses im Verfahren

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