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   VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370, 7 CE 12.572   

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https://dejure.org/2012,10548
VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370, 7 CE 12.572 (https://dejure.org/2012,10548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2012 - 7 CE 12.370, 7 CE 12.572 (https://dejure.org/2012,10548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 7 CE 12.370, 7 CE 12.572 (https://dejure.org/2012,10548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Veröffentlichung der Bezüge eines Geschäftsführers einer GmbH in kommunaler Trägerschaft

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Geschäftsführergehalt der Klinikum Bayreuth GmbH muss der Presse nicht offenbart werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwiegen des persönlichen Interesses des Geschäftsführers einer GmbH in kommunaler Trägerschaft an der Wahrung der Vertraulichkeit der Höhe seiner Bezüge gegenüber dem Informationsinteresse der Presse bei fehlendem Einverständnis der Veröffentlichung dieser

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 4 BayPrG, Art. 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GO, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG
    Presserecht: Keine Auskunft über Geschäftsführerbezüge eines Kommunalunternehmens ohne dessen Zustimmung | Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Veröffentlichung der Bezüge des geschäftsführenden Organs eines ...

  • fragdenstaat.de

    Krankenhaus - persönlche Daten - Gehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwiegen des persönlichen Interesses des Geschäftsführers einer GmbH in kommunaler Trägerschaft an der Wahrung der Vertraulichkeit der Höhe seiner Bezüge gegenüber dem Informationsinteresse der Presse bei fehlendem Einverständnis der Veröffentlichung dieser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu presserechtlichen Auskünften - Geschäftsführergehalt muss nicht offen gelegt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführergehalt der Klinikum Bayreuth GmbH muss der Presse nicht offenbart werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat keinen Auskunftsanspruch auf Geschäftsführergehalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Geschäftsführergehalt der Klinikum Bayreuth GmbH - Persönliche Interesse des Geschäftsführers an Vertraulichkeit haben Vorrang vor öffentlichem Informationsinteresse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 769
  • DVBl 2012, 1037
  • DÖV 2012, 737
  • afp 2012, 495
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Schutz des Einzelnen vor Weitergabe seiner personenbezogenen Daten vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) erfasst ist (grundlegend BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1/43 und vom 12.4.2005 BVerfGE 113, 29/46; vgl. zusammenfassend auch BSG vom 14.2.2007 Az. B 1 A 3/06 R RdNr. 20 ff.).

    Bei den Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, weil Grundrechte vom Staat jeweils nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 23).

    Die gesetzlich geregelte Verpflichtung etwa der Krankenkassen, die Höhe der Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder zu veröffentlichen, hat das Bundessozialgericht in seiner oben genannten Entscheidung vor allem mit der Erwägung des Gesetzgebers gerechtfertigt, im Gesundheitswesen "eine höhere Transparenz" zu schaffen (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 26).

    Es stelle in einem demokratischen Rechtsstaat den Regelfall dar, "dass Bedienstete in öffentlicher Funktion ... die Kontrolle ihrer aus öffentlichen Abgaben finanzierten Gehälter oder Bezüge durch die Öffentlichkeit hinnehmen müssen und deshalb auch deren Publizität zu dulden haben" (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 27).

    Die Finanzierung durch öffentliche Mittel sei grundsätzlich "ein hinreichender Grund dafür, die Höhe der Bezüge öffentlich zu machen" (vgl. BSG vom 14.2.2007 a.a.O. RdNr. 48).

  • VG Bayreuth, 15.02.2012 - B 3 E 11.709

    Auskunftsanspruch eines Redakteurs über das Gehalt eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) wird abgeändert.

    Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat im Eilverfahren dem Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) teilweise entsprochen und den Antragsgegner verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über den gemeinsamen Beschluss der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses des Antragsgegners vom 18. August 2011 zu geben, wonach dem Beigeladenen eine Vertragsverlängerung über weitere fünf Jahre, beginnend ab dem 1. Oktober 2012, mit einem näher bezifferten jährlichen Bruttogehalt, zuzüglich einer leistungsorientierten Prämie, angeboten werde.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Februar 2012 (Az. B 3 E 11.709) aufzuheben und den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (in vollem Umfang) abzulehnen.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Schutz des Einzelnen vor Weitergabe seiner personenbezogenen Daten vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) erfasst ist (grundlegend BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1/43 und vom 12.4.2005 BVerfGE 113, 29/46; vgl. zusammenfassend auch BSG vom 14.2.2007 Az. B 1 A 3/06 R RdNr. 20 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.370
    b) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Schutz des Einzelnen vor Weitergabe seiner personenbezogenen Daten vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) erfasst ist (grundlegend BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1/43 und vom 12.4.2005 BVerfGE 113, 29/46; vgl. zusammenfassend auch BSG vom 14.2.2007 Az. B 1 A 3/06 R RdNr. 20 ff.).
  • VG München, 27.07.2017 - M 22 E 17.1861

    Voraussetzungen einer Beobachtung durch den Verfassungschutz

    Zu dem Hinweis des Antragsgegners darauf, dass die Berichterstattung seinerzeit in Reaktion auf eine Pressenanfrage erfolgt sei - wobei der Antragsteller argwöhnt, dass es sich um eine abgestimmte Inszenierung gehandelt habe - ist abschließend darauf hinzuweisen, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayPrG) seine Grenze an Grundrechtspositionen Dritter, die seitens der Behörde zu beachten sind, findet, insbesondere an dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besonderer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris, Rn. 13 zur Auslegung des Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG).
  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 7 B 16.454

    Kein Auskunftsanspruch über Höhe der Vergütung im Abgeordnetenbüro

    aa) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann im überwiegenden Allgemeininteresse auf gesetzlicher Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar erkennbar ergeben und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, eingeschränkt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - VGH n.F. 65, 93 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 7 CE 14.253

    Schwabinger Kunstfund: kein Auskunftsanspruch der Presse

    Bei den Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, weil Grundrechte vom Staat jeweils nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - NVwZ-RR 2012, 769).
  • VG Würzburg, 13.02.2015 - W 7 E 15.81

    "Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen

    Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs können sich auch daraus ergeben, dass die Beantwortung einer Anfrage Grundrechte Dritter, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), berührt (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 13; B.v. 13.8.2004 - 7 CE 04.1601 - juris; VG Augsburg, B.v. 29.1.2014 - Au 7 E 13.2018 - juris Rn. 82).

    Widerstreitende Grundrechtspositionen sind in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und im vorliegenden Rechtsstreit ist deshalb im Wege praktischer Konkordanz abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse des Antragstellers oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse der Anmelder der "Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen der Vorzug zu geben ist (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 13; VG Augsburg, B.v. 29.1.2014 - Au 7 E 13.2018 - juris Rn. 83; vgl. a. BVerwG, U.v. 1.10.2014 - 6 C 35/13 - juris Rn. 20 ff.; VGH BW, U.v. 11.9.2013 - 1 S 509/13 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 19.2.2004 - 5 A 640/02 - ZUM-RD 2005, 90, 91).

  • VG Osnabrück, 17.12.2021 - 1 B 72/21

    Anzeige Versammlung; Demonstration gegen Corona-Maßnahmen; Grundrecht auf

    (BVerwG, Urteil vom 1.10.2014 - 6 C 35/13, Rn. 20 ff., juris; Bay. VGH, Beschluss vom 8.11.2021, a.a.O., Rn. 11-13, juris; VGH BW, Urteil vom 11.9.2013 - 1 S 509/13, Rn. 26, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 14.5.2012 - 7 CE 12.370, Rn. 13, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 29.1.2014 - Au 7 E 13.2018, Rn. 83, juris).
  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 13.4759

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

    Bei den Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, weil Grundrechte vom Staat jeweils nur insoweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - VGHE 65, 93 - juris Rn. 14 m.w. Hinweisen).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 7 CE 21.1531

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch

    In einem solchen Fall sind die widerstreitenden Grundrechtspositionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse oder dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Vorzug zu geben ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 13; Söder in Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, Stand 1.5.2021, Art. 4 BayPrG Rn. 16).
  • VG Ansbach, 28.06.2016 - AN 5 E 16.01017

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Informationen zu Todesfällen im

    Diese Regelung ist so zu verstehen, dass Verschwiegenheitspflichten nicht nur aus Geheimhaltungsvorschriften folgen, sondern sich Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs auch daraus ergeben können, dass die Beantwortung einer Frage Grundrechte Dritter, etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berührt (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 13; B.v. 13.8.2004 - 7 CE 04.1601 - juris Rn. 17).

    Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, welches aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet wird, steht dem Einzelnen ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu, wodurch er auch vor der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten geschützt wird (BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 14).

  • VG München, 26.04.2021 - M 10 E 21.868

    Unterlassungsanspruch bezüglich künftiger Äußerungen (verneint), Polizeiliche

    Widerstreitende Grundrechtspositionen sind dabei in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (stRspr. des BayVGH, vgl. nur BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - NVwZ-RR 2012, 769 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 7 CE 23.27

    Interessenabwägung bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

    In einem solchen Fall sind die widerstreitenden Grundrechtspositionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und abzuwägen, ob dem verfassungsrechtlich aufgrund der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Informationsinteresse oder den ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen Dritter der Vorzug zu geben ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2012 - 7 CE 12.370 - juris Rn. 13; Söder in Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, Stand 1.5.2021, Art. 4 BayPrG Rn. 16).
  • VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 14.640

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 14 E 20.00435

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen einen Bürgermeister

  • VG Ansbach, 12.10.2016 - AN 5 S 16.01749

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Nennung der im Rahmen eines

  • VG Würzburg, 22.12.2022 - W 9 E 22.1785

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Vorwegnahme der Hauptsache, Glaubhaftmachung

  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 7 CE 12.572

    Auskunftserteilung, Verbandsversammlung, Anordnungsanspruch, Glaubhaftmachung

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