Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 1010/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Änderungskündigung, Bestimmtheit des Änderungsangebots
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 2 KSchG
Änderungskündigung, Bestimmtheit des Änderungsangebots - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinreichende Bestimmtheit eines Angebots i.R. einer Änderungskündigung; Hinreichende Beschreibung der Wertigkeit von Aufgaben trotz fehlender Erkennbarkeit sonstiger Anhaltspunkte zur Bestimmtheit des Angebots für den Arbeitnehmer
- rabüro.de
Zu den Anforderungen an das Angebot einer Änderungskündigung
- hensche.de
Kündigung: Änderungskündigung, Änderungsangebot
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2 Satz 1
Änderungskündigung; Bestimmtheit des Änderungsangebots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Änderungskündigung: Verständlichkeit des Änderungsangebots
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 1010/09
Sie führen im Ergebnis zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 15.01.2009 - 2 AZR 641/07).Aus Gründen der Rechtssicherheit muss für den Empfänger bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung das Angebot hinreichend klar bestimmt sein (BAG 15.01.2009 - 2 AZR 641/07).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03
Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 1010/09
Das angestrebte Rechtsgeschäft muss vom Empfängerhorizont aus beurteilt in sich verständlich und geschlossen sein (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 628/03).Ist danach das Änderungsangebot nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar, so führt dies zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 628/03).
- LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04
Änderungskündigung - Bestimmtheit - Verhältnismäßigkeit - vorheriges …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 1010/09
Der Arbeitgeber muss dabei nicht sämtliche tatsächlichen Einsatzbedingungen angeben, andernfalls würde das Direktionsrecht des Arbeitgebers stark eingeschränkt bzw. entfallen (vgl. dazu LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 SA 902/04). - BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00
Auslegung einer Kündigungserklärung
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 1010/09
Zur Kündigungserklärung muss als 2. Element ein bestimmtes bzw. bestimmbares, somit den Voraussetzungen des § 155 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (BAG 17.05.2001 - 2 AZR 460/00).