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   VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13   

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https://dejure.org/2013,9560
VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13 (https://dejure.org/2013,9560)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 7 E 1487/13 (https://dejure.org/2013,9560)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 7 E 1487/13 (https://dejure.org/2013,9560)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Wohnunterkunft auf dem Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht genutzt werden

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Wohnunterkunft auf dem Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht genutzt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterkunft von Asylbewerbern auf dem früheren Recyclinghof Offakamp

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13
    Die Befreiung darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999, NVwZ 1999, S. 1110 mwN.; so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13
    Die Befreiung darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999, NVwZ 1999, S. 1110 mwN.; so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13
    Abgesehen davon, dass die von der Beigeladenen zur Berücksichtigung eines hypothetischen Willens des Plangebers angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1990 (8 C 76/88) und vom 29. Januar 2009 (4 C 16/07) den Begriff der "Grundzüge der Planung" nicht im Zusammenhang von § 31 Abs. 2 BauGB, sondern im Zusammenhang von § 125 Abs. 3 BauGB bzw. § 13 Abs. 1 BauGB behandeln, was die Frage der Übertragbarkeit der dort.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13
    Abgesehen davon, dass die von der Beigeladenen zur Berücksichtigung eines hypothetischen Willens des Plangebers angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1990 (8 C 76/88) und vom 29. Januar 2009 (4 C 16/07) den Begriff der "Grundzüge der Planung" nicht im Zusammenhang von § 31 Abs. 2 BauGB, sondern im Zusammenhang von § 125 Abs. 3 BauGB bzw. § 13 Abs. 1 BauGB behandeln, was die Frage der Übertragbarkeit der dort.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 7 E 1487/13
    Folglich werden Rechte des Nachbarn auch dann verletzt, wenn von einer Gebietsfestsetzung in objektiv rechtswidriger Weise eine Befreiung erteilt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, 4 C 13/94, juris, Rn. 63).
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