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   BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62   

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BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62 (https://dejure.org/1962,2075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1962 - VII ER 420.62 (https://dejure.org/1962,2075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1962 - VII ER 420.62 (https://dejure.org/1962,2075)
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Wird zitiert von ... (54)

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Für die Anfechtungsklage gegen die Festsetzung von Ausgleichszahlungen ist vielmehr der ausschließliche Gerichtsstand des § 52 Nr. 1 VwGO gegeben, weil bei der Fehlbelegungsabgabe ein ortsbezogenes Recht Gegenstand des Streites ist (vgl. zum Begriff des ortsbezogenen Rechts: Beschlüsse vom 24. Juli 1962 - BVerwG VII ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 1 f. und vom 30. Januar 1964 - BVerwG II ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 [BVerwG 30.01.1964 - II ER 402/63]).
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    II 1. Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 VwGO als nächsthöheres Gericht zuständig, weil Gerichtsstände verschiedener Länder in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2, vom 20. Januar 1978 - 7 ER 401.77 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 11 S. 6 und vom 29. Mai 2017 - 3 AV 3.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 2.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2); ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).

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