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   AG Viechtach, 22.02.2007 - 7 II OWi 289/07   

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https://dejure.org/2007,37337
AG Viechtach, 22.02.2007 - 7 II OWi 289/07 (https://dejure.org/2007,37337)
AG Viechtach, Entscheidung vom 22.02.2007 - 7 II OWi 289/07 (https://dejure.org/2007,37337)
AG Viechtach, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 (https://dejure.org/2007,37337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parallelvollzug mehrerer Fahrverbote bei zeitlicher Überschneidung der Rechtskraft der Urteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Vollstreckung mehrerer "gemischter Fahrverbote"

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 4/10

    Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote in sog. Mischfällen

    Bei den sogenannten Mischfällen, also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25ir Abs. 24.1 StVG und § 25 Abs. 2 S. 1 StVG , gilt folglich aufgrund der gesetzlichen Regelungssystematik, dass § 25 Abs. 2a 5.2 StVO keine Anwendung findet und der Parallelvollzug zulässig ist (AG Münster DAR 2007, 409; AG Viechtach DAR 2007, 411 ; AG Herford, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 11 a OWi 1639/07; AG Cottbus, Beschluss vom 14.07.2009, Az, 83 OWi 562/09).
  • AG Bielefeld, 25.03.2011 - 10 OWi 468/11

    Keine Einschränkung des § 25 Abs. 2a S. 2 Straßenverkehrsgesetz ( StVG )

    Gegen diese Auslegung wird vorgebracht, dass es im Ergebnis fragwürdig erschiene, wenn der bisher nicht durch ein Fahrverbot Vorgewarnte die gegen ihn verhängten Fahrverbote hintereinander zu absolvieren hätte, während der schon zumindest einmal erheblich einschlägig in Erscheinung Getretene sie gleichzeitig verbüßen könnte (vgl. AG Bremen, NZV 2011, 50; AG Viechtach, DAR 2007, 411 ).
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