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VG Gelsenkirchen, 26.06.2007 - 7 K 1387/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Fahrerlaubnis, Gutachten
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Fahrerlaubnis, Gutachten
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Rechtliche Einordnung der Anordnung der Beibringung eines Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Gelsenkirchen, 04.07.2006 - 7 L 631/06
Vorbeugender Rechtsschutz, Anfechtbarkeit einer Anordnung
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.06.2007 - 7 K 1387/06
Diesen lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 4. Juli 2006 (7 L 631/06) ab, da die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt sei; sie sei auch in der Sache zu Recht erfolgt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich des Verfahrens 7 L 631/06 und der Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe des Beschlusses des Gerichts vom 4. Juli 2006 im zugehörigen Eilverfahren 7 L 631/06 und der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 22. Dezember 2006 (16 B 1674/06) verwiesen, denen nichts hinzuzufügen ist.
- VG Gelsenkirchen, 05.01.2009 - 7 K 1138/08
Herzrythmusstörungen, Gehbehinderung, Gutachtenaufforderung, Entziehung, …
Auch die gleichzeitig mit dem Eilantrag erhobene Klage gegen die Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens wies das erkennende Gericht mit Urteil vom 26. Juni 2007 (Az.: 7 K 1387/06) ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 7 L 631/06, 7 K 1387/06 und 7 L 270/08 sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Der Antragsteller hat sich selbst zuletzt in seiner von seinem Prozessbevollmächtigten abgegebenen Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht E. im Schriftsatz vom 6. April 2006 im Rahmen des dortigen Strafverfahrens 104 Js 128/06 als 100 % schwer- und außergewöhnlich gehbehindert" bezeichnet (vgl. Gerichtsakte 7 K 1387/06, Blatt 57).
- VG Gelsenkirchen, 04.07.2006 - 7 L 631/06 Der Antragsteller hat sich selbst zuletzt in seiner von seinem Prozessbevollmächtigten abgegebenen Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht E. im Schriftsatz vom 6. April 2006 im Rahmen des dortigen Strafverfahrens 104 Js 128/06 als 100 % schwer- und außergewöhnlich gehbehindert" bezeichnet (vgl. Gerichtsakte 7 K 1387/06, Blatt 57).