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   VG Köln, 30.10.2012 - 7 K 2624/11   

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VG Köln, 30.10.2012 - 7 K 2624/11 (https://dejure.org/2012,36912)
VG Köln, Entscheidung vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 (https://dejure.org/2012,36912)
VG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 7 K 2624/11 (https://dejure.org/2012,36912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bio-Siegel Kennzeichnung weitere Angaben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AMG § 10 Abs. 1 Satz 5; AMG § 28 Abs. 2; GG Art. 12
    Bio-Siegel Kennzeichnung weitere Angaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Firmeneigene "Bio-Siegel" als nach § 10 Abs. 1 S. 5 AMG zulässige weitere Angaben auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Firmeneigenes Bio-Siegel zählt nicht zu den zulässigen weiteren Angaben für einen Arzneitee

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Keine firmeneigenen Biosiegel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Firmeneigenes Bio-Siegel zählt nicht zu den zulässigen weiteren Angaben für einen Arzneitee

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 28.07.2008 - 3 BS 399/07

    Öko-Kennzeichen; Arzneimittel; Lebensmittel

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2012 - 7 K 2624/11
    Arzneimittel dürfen keine Lebensmittel-Bio-Siegel tragen [OVG Sachsen, Beschl. Vom 28.7.2008 - 3 BS 399/07; Lit.: PharmR 8/2009, S. 404)].

    Auch aus der Entscheidung des OVG Sachen vom 28.07.2008 -3 BS 399/07- ergebe sich nichts für die Haltung des BfArM.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des VG Köln vom 12.05.2006 - 18 K 9251/03 -, vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2008 - 3 BS 399/07 -, PharmR 2009, 404-413.

  • VG Köln, 12.05.2006 - 18 K 9251/03
    Auszug aus VG Köln, 30.10.2012 - 7 K 2624/11
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des VG Köln vom 12.05.2006 - 18 K 9251/03 -, vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2008 - 3 BS 399/07 -, PharmR 2009, 404-413.
  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7259/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7237/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7242/12

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels

    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7258/12

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf

    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7244/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • VG Köln, 11.11.2014 - 7 K 7249/12

    Untersagung der Verwendung eines firmeneigenen Biosiegels auf der äußeren

    Insoweit werde auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - zum identischen Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. Bezug genommen, in dem die Rechtmäßigkeit einer ähnlichen Auflage bestätigt worden sei.

    Sie beruft sich auf das Urteil des VG Köln vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - sowie den Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - , mit dem die Unzulässigkeit des von der Klägerin verwendeten Biosiegels bereits obergerichtlich festgestellt worden sei.

    Einer richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG bedürfe es nicht, da diese Regelung im Rahmen des Umsetzungsspielraums des nationalen Gesetzgebers liege (vgl VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - ).

    Dies hat die Kammer bereits in der Entscheidung über das identische Biosiegel des Mutterunternehmens T. -I. vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ausführlich begründet.

    Denn der Wortlaut der Vorschrift im Arzneimittelgesetz hält sich im Rahmen des Auslegungsspielraums, den die Richtlinienbestimmung des Art. 62 bei der Umsetzung bietet und weicht somit nicht von der unionsrechtlichen Arzneimittelrichtlinie ab, vgl. VG Köln, Urteile vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - nicht rechtskräftig; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - .

    Es dient dem Ziel, den Absatz des Produkts zu fördern, indem es dieses durch besondere Eigenschaften, nämlich seine "biologische" Erzeugung, gegenüber anderen Arzneimitteln heraushebt, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 01.10.2013 - 7 K 5776/11 - zu werbenden Hinweisen bei pflanzlichen Arzneimitteln.

    Der Eingriff ist auch nicht übermäßig schwerwiegend, weil die Klägerin durch das Verbot der Verwendung des Biosiegels auf der Verpackung nicht grundsätzlich an einer Arzneimittelwerbung mit der Rohstoffgewinnung aus ökologischem Landbau in anderen Medien oder an der Werbung mit dem Biosiegel auf anderen Produkten (Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln) gehindert ist, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - .

  • VG Köln, 01.10.2013 - 7 K 5776/11

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Auflagen zur Kennzeichnung eines

    Ergänzend werde auf die neueste Rechtsprechung des VG Köln im Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - , bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - hingewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Köln hat zur Auslegung dieser Bestimmung im Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - das Folgende ausgeführt:.

    Werbeaussagen sind daher solche Angaben, bei denen die gesundheitliche Aufklärung in den Hintergrund tritt und die stattdessen das Arzneimittel gegenüber anderen Produkten mit dem Ziel der Absatzförderung hervorheben, vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - ; OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2007 - 3 U 219/06 - .

  • VG Köln, 04.10.2022 - 7 K 5423/20
    In diesem Zusammenhang verwies die Behörde auf die Rechtsprechung der Kammer zum sog. Bio-Siegel bei Arzneimitteln (Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 -).

    Auch aus der Rechtsprechung der Kammer wie des OVG NRW zur Verwendung eines sog. "Bio-Siegels" auf der Verpackung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels, VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 -, juris mit Anm. GRURPrax 2013, 99 und OVG NRW, Beschluss vom 05.08.2013 - 13 A 2862/12 -, juris und PharmR 2013, 463 f.; vgl. nunmehr auch OVG NRW, Urteil vom 30.08.2022 - 9 A 1027/22 -, A+R 2022, 272 ("ohne Alkohol", "ohne Zuckerzusatz"), folgt nichts für die Rechtsauffassung der Beklagten.

  • VG Köln, 28.09.2021 - 7 K 5222/18
    vgl. VG Köln, Urteil vom 30.10.2012 - 7 K 2624/11 - juris, Rn. 35.
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