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   FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09   

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https://dejure.org/2012,49164
FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09 (https://dejure.org/2012,49164)
FG München, Entscheidung vom 05.03.2012 - 7 K 2772/09 (https://dejure.org/2012,49164)
FG München, Entscheidung vom 05. März 2012 - 7 K 2772/09 (https://dejure.org/2012,49164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichteinbeziehung eines Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung in die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. 1 EStG für Altersvorsorgebeiträge zur sogenannten "Riester-Rente"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. EStG (Riester-Rente) für einen Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist nicht verfassungswirdig das gilt auch bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in früheren ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausschluss des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. 1 EStG (Riester-Rente) für einen Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Altersvorsorge von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 367/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Ausschluss selbständig tätiger

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09
    30 4) Die Regelung des § 10 a Abs. 1 Satz 1 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10 a Abs. 1 Satz 1 HS 1 EStG) und gleichgestellten Personen (§ 10 a Abs. 1 Satz 1 HS 2 EStG) eine steuerliche Begünstigung in Gestalt des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge bei der Einkommensteuer gewährt wird, Pflichtversicherte einer berufständischen Versorgungseinrichtung jedoch von dieser Begünstigung ausgeschlossen sind (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Dezember 2002 2 BvR 367/02, DB 2003, 371 und vom 2. Juni 2003 2 BvR 592/03, NVwZ-RR 2003, 671).

    Das Bundesverfassungsgericht sah dies als hinreichenden sachlichen Grund dafür an, diese Personengruppe nicht in die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG einer zusätzlichen freiwilligen privaten Altersvorsorge einzubeziehen (Beschluss BVerfG vom 18. Dezember 2002 2 BvR 367/02, DB 2003, 371).

  • BFH, 17.03.1992 - IX R 55/90

    Zurückgezahlte Vorsteuerbeträge als Werbungskosten (§ 9 b Abs. 2 EStG )

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09
    (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 1992 IX R 55/90, BStBl II 1993, 17).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365).
  • BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 592/03

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Beschränkung der Möglichkeit,

    Auszug aus FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09
    30 4) Die Regelung des § 10 a Abs. 1 Satz 1 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10 a Abs. 1 Satz 1 HS 1 EStG) und gleichgestellten Personen (§ 10 a Abs. 1 Satz 1 HS 2 EStG) eine steuerliche Begünstigung in Gestalt des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge bei der Einkommensteuer gewährt wird, Pflichtversicherte einer berufständischen Versorgungseinrichtung jedoch von dieser Begünstigung ausgeschlossen sind (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Dezember 2002 2 BvR 367/02, DB 2003, 371 und vom 2. Juni 2003 2 BvR 592/03, NVwZ-RR 2003, 671).
  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 5. März 2012  7 K 2772/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12

    Altersvorsorgezulage 2005 bis 2008

    Es handelt sich bei ihnen insbesondere nicht um "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte", da diese Formulierung nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke abzielt [vgl. ausdrücklich Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 14/5150, 35; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 995; ausführlich ferner FG München, Urteil vom 05. März 2012 7 K 2772/09, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DstRE- 2014, 270, nicht rechtskräftig im Hinblick auf die durch den BFH zugelassene Revision X R 11/13; gl.A auch Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10a EStG Anm. 6 (Dokumentstand 246. Ergänzungslieferung Mai 2011); Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage 2014, § 10a EStG Rz. 11].
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