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   FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 3130/18 Kg   

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https://dejure.org/2019,10742
FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 3130/18 Kg (https://dejure.org/2019,10742)
FG Münster, Entscheidung vom 20.03.2019 - 7 K 3130/18 Kg (https://dejure.org/2019,10742)
FG Münster, Entscheidung vom 20. März 2019 - 7 K 3130/18 Kg (https://dejure.org/2019,10742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld - Aufrechnung, Nachweis der Hilfsbedürftigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 3130/18
    Bei einer Aufrechnungserklärung handelt es sich vielmehr lediglich um die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts (BFH-Urteil vom 31.8.1995 VII R 58/94, BStBl. II 1996, 55; BFH-Beschluss vom 29.11.2012 VII B 88/12, BFH/NV 2013, 508 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 29.11.2012 - VII B 88/12

    Aufrechnungserklärung des FA erfordert keine Bekanntgabe

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2019 - 7 K 3130/18
    Bei einer Aufrechnungserklärung handelt es sich vielmehr lediglich um die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts (BFH-Urteil vom 31.8.1995 VII R 58/94, BStBl. II 1996, 55; BFH-Beschluss vom 29.11.2012 VII B 88/12, BFH/NV 2013, 508 jeweils m. w. N.).
  • SG Berlin, 11.10.2019 - S 37 AS 6694/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Der Vorrang des Erstattungsverfahrens nach § 104 SGB 10 gilt in jedem Fall für Kindergeld, das die Familienkasse vor Kenntnis der Hilfebedürftigkeit aufgerechnet hat; insoweit ist ein Anspruch auf Rückerstattung aufgerechneten Kindergeldes noch ungeklärt (vgl FG Münster vom 20.3.2019 - 7 K 3130/18 Kg).

    Außerdem ist noch nicht abschließend geklärt, ob der eine Aufrechnung nach § 75 EStG ausschließende Nachweis der Hilfebedürftigkeit im Falle einer beratungsbedingt verzögerten Reaktion auch rückwirkend mit der Folge einer Erstattung der einbehaltenen Kindergeldbeträge erbracht werden kann (s. dazu FG Münster vom 20.3.2019 - 7 K 3130/18 Kg).

  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19

    Kindergeld/Verfahrensrecht - Zur teilweisen Aufrechnung von Kindergeldansprüchen,

    Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 EStG gelten auch dann, wenn der Leistungsberechtigte bereits hilfebedürftig gewesen ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 20.3.2019 7 K 3130/18 Kg, juris; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 75 EStG, Rn. 5).
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