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   FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06   

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FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06 (https://dejure.org/2008,742)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.04.2008 - 7 K 333/06 (https://dejure.org/2008,742)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. April 2008 - 7 K 333/06 (https://dejure.org/2008,742)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks - Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot - Einheitlichkeit ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 234 Abs. 2 EG ; Art. 401 Mehrwertsteuer-SystemRL
    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrbelastungsverbot durch die Erhebung sowohl der deutschen Grunderwerbsteuer als auch der Umsatzsteuer auf künftige Bauleistungen; Vorlage an den EuGH zum nationalen ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG § 4 Nr. 9a
    Vorlage zum EuGH wegen Unvereinbarkeit der Rechtsprechung zum einheitlichen Vertragswerk mit Art. 401 MWSt-RL

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer/Umsatzsteuer; EuGH-Vorlage zum nationalen "Belastungscocktail" aus Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauleistungen sowie zum europäischen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

  • Betriebs-Berater

    Ist die Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage bei Bauherrenmodellen europarechtswidrig?

  • Judicialis

    EG Art. 234 Abs. 2; ; Mehrwertsteuer-SystemRL Art. 401

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage; Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot - EuGH-Vorlage zum nationalen "Belastungscocktail" aus Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauleistungen sowie zum europäischen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage zum nationalen "Belastungscocktail" aus Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer für Empfänger von Bauleistungen sowie zum europäischen Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- u. Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    "Einheitliches Vertragswerk" auf dem Prüfstand - Keine Grunderwerbsteuer auf das Gebäude bei einem "einheitlichen Vertragswerk"?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer beim Hauskauf vom Bauträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrbelastungsverbot durch die Erhebung sowohl der deutschen Grunderwerbsteuer als auch der Umsatzsteuer auf künftige Bauleistungen; Vorlage an den EuGH zum nationalen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verstößt die Belastung von Bauleistungen mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer gegen Gemeinschaftsrecht?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Doppelbelastung beim Hausbau: Verstoß gegen EU-Recht?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Doppelbelastung beim Hausbau: Verstoß gegen EU-Recht

  • jed.de (Kurzinformation)

    Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen könnte gegen Europarecht verstoßen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hoffnung auf Steuerrabatt beim Hausbau

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 15 (Kurzinformation)

    Doppelbesteuerung vor dem EuGH

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einspruch gegen Grunderwerbsteuerbescheid bei Kauf vom Bauträger einlegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer auf dem europäischen Prüfstand - Niedersächsisches Finanzgericht ruft den Europäischen Gerichtshof an

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Europäischer Gerichtshof - Künftige Bauleistungen: Doppelbelastung mit USt und GrESt ist EU-rechtskonform

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Mehrfachbelastung von Bauleistungen mit USt und GrESt gemeinschaftsrechtswidrig?

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Steuerliche Doppelbelastung beim Hausbau: Verstoß gegen EU-Recht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherrenmodell: Doppelbelastung mit Umsatz- und Grunderwerbsteuer gemeinschaftswidrig? (IMR 2008, 366)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 975
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Die künftigen Bauleistungen werden nach Ansicht des II. BFH-Senats als nicht eigenständiger Teil eines angeblich einheitlichen Leistungsgegenstandes, bestehend aus Grundstückserwerb zuzüglich künftiger Bauleistungen, bewertet (so etwa das Urteil des BFH vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BFHE 189, 550, BStBl. II 2000, 34, das das Urteil des 7. Senats des NFG vom 19. September 1998 aufhob); der BFH führte u.a. aus:.

    (Anweisung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 12. Mai 1999, S 4544 - 227 - StH 563, S 4500 - 171 - StO 243, an verschiedene Finanzämter, wie eingelegte Revisionen zum BFH zu begründen waren); trotz der Anregung der Finanzverwaltung gegenüber dem II. BFH-Senat wegen der Divergenz-Rechtsprechung zwischen dem II. und V. BFH-Senat die Rechtsfrage dem Großen BFH-Senat vorzulegen, ist dies nicht geschehen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BFHE 189, 550, BStBl. II 2000, 34).

  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Diese vom deutschen Bundesverfassungsgericht bisher nicht beanstandete Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl. II 1992, 212) des II. BFH-Senats beherrscht das deutsche Grunderwerbsteuerrecht bis heute, obwohl der EuGH mit seinem Urteil vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85 (HFR 1986, 487, NJW 1986, 3016) und der für Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH (etwaUrteile vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BFHE 164, 482, BStBl. II 1991, 737 undvom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl. II 1993, 316) die Bauleistungen, die zu den vom steuerpflichtigen Verbraucher zu tragenden Baukosten führen, regelmäßig als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung ansehen und folglich die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für Erwerbsvorgänge, die dem deutschen Grunderwerbsteuergesetz unterliegen, nicht auf Bauleistungen (Baukosten) ausdehnen.

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts steht die Entscheidung des EuGH vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85 (HFR 1986, 487, NJW 1986, 3016 - dazu kritisch Fischer in Borruttau, Kommentar zum GrEStG, 16. Auflage 2007, Vorb, Randnummern 133 ff.), wonach - im Rahmen eines Bauherrenmodells - grundsätzlich eine zusätzliche Belastung mit weiteren Verkehrsteuern, wie der Grunderwerbsteuer des deutschen Rechts, möglich ist, dem Vorabentscheidungsersuchen nicht entgegen.

  • BFH, 25.07.1979 - II R 105/77

    Grunderwerbsteuer bei Aufspaltung eines Vertrages in einen"Kaufvertrag" und einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Der II. Senat des BFH sieht das (spätestens) seit seinem Urteil vom 25. Juli 1979 (II R 105/77, BFHE 128, 544, BStBl. II 1980, 11) anders; seitdem nimmt er als einheitliches Vertragswerk auch ein zivilrechtliches Gemisch aus einem Grundstückskaufvertrag und einem Gebäudewerkvertrag mit der beschriebenen grunderwerbsteuerlichen Zusatzbelastung an.
  • BFH, 02.03.2006 - II R 47/04

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    (Urteil vom 2. März 2006, II R 47/04, BFH/NV 2006, 1509, 1511).
  • FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92

    Bauerrichtungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen höchsten deutschen Steuergerichts, des II. BFH-Senats, ist das deutsche Grunderwerbsteuergesetz unter Heranziehung der oben wiedergegeben Einzelvorschriften so anzuwenden, dass in Fällen wie hier, die Grunderwerbsteuer über den Grunderwerb hinaus auf künftige Bauleistungen ausgedehnt wird (dagegen das Urteil des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts - NFG - vom 19. September 1998 VII (III) 371/92 EFG 1999, 443).
  • BFH, 03.08.2006 - II B 153/05

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    hat(Beschluss vom 3. August 2006 II B 153/05, BFH/NV 2006, 2129, 2130).
  • BFH, 13.02.1998 - II B 69/97

    Umsatzsteuer als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Die Mehrfachbelastung der Empfänger von Bauleistungen entsteht erstens durch die anfallende Umsatzsteuer und zum zweiten wegen der gemeinschaftsrechtlich bedenklichen Anwendung des nationalen Grunderwerbsteuergesetzes auf die Bauleistungen durch den in Deutschland allein zuständigen II. Senat des BFH sowie aufgrund der zusätzlich anfallenden "Steuer auf die Steuer" (Grunderwerbsteuer auf die Umsatzsteuer - dazu BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 II B 69/97, BFH/NV 1998, 1256), die der betroffene Verbraucher ebenfalls zu tragen hat.
  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Diese vom deutschen Bundesverfassungsgericht bisher nicht beanstandete Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl. II 1992, 212) des II. BFH-Senats beherrscht das deutsche Grunderwerbsteuerrecht bis heute, obwohl der EuGH mit seinem Urteil vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85 (HFR 1986, 487, NJW 1986, 3016) und der für Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH (etwaUrteile vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BFHE 164, 482, BStBl. II 1991, 737 undvom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl. II 1993, 316) die Bauleistungen, die zu den vom steuerpflichtigen Verbraucher zu tragenden Baukosten führen, regelmäßig als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung ansehen und folglich die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für Erwerbsvorgänge, die dem deutschen Grunderwerbsteuergesetz unterliegen, nicht auf Bauleistungen (Baukosten) ausdehnen.
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Diese vom deutschen Bundesverfassungsgericht bisher nicht beanstandete Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl. II 1992, 212) des II. BFH-Senats beherrscht das deutsche Grunderwerbsteuerrecht bis heute, obwohl der EuGH mit seinem Urteil vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85 (HFR 1986, 487, NJW 1986, 3016) und der für Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH (etwaUrteile vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BFHE 164, 482, BStBl. II 1991, 737 undvom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl. II 1993, 316) die Bauleistungen, die zu den vom steuerpflichtigen Verbraucher zu tragenden Baukosten führen, regelmäßig als eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung ansehen und folglich die deutsche Umsatzsteuerbefreiung für Erwerbsvorgänge, die dem deutschen Grunderwerbsteuergesetz unterliegen, nicht auf Bauleistungen (Baukosten) ausdehnen.
  • BFH, 20.06.1967 - II 73/63

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Steuerprozeß -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06
    Diese Aussage des EuGH entspricht in etwa der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH), wonach auch grunderwerbsteuerlich nur dann von einem einheitlichen Kaufvertrag auszugehen war, wenn für Grundstück und Gebäude die kaufrechtlichen Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 433 ff. BGB) gelten sollten; erfolgte dagegen die Errichtung des Gebäudes nach werkvertraglichen Regelungen (§§ 631 ff. BGB) ging der RFH von zwei selbständigen Verträgen aus, von einem Kaufvertrag für das Grundstück und einem - grunderwerbsteuerlich nicht relevanten - Werkvertrag für das Gebäude (vgl. etwa RFH-Urteil vom 10. November 1931 II A 321/31, RFHE 30, 321, 326; dazu ausführlich Fischer, UR 1986, 283 - er stellt die Leitgedanken des RFH zusammen und verweist darauf, dass der II. Senat des BFH an diesen RFH-Leitgedanken ausdrücklich bis zu seinem Urteil vom 20. Juni 1967, II 73/63, BFHE 90, 82, BStBl. III 1967, 794, festhielt).
  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

  • EuGH, 26.06.1997 - C-370/95

    Careda

  • RFH, 10.11.1931 - II A 321/31
  • FG Niedersachsen, 01.09.1998 - VII 474/97

    Gewährung vollen Rechtsschutzes trotz finanzamtlicher Ausschlussfrist; Schutz der

  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07

    Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher

    Soweit der Kläger auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 2. April 2008 7 K 333/06 (EFG 2008, 975) hinweist, ist die dem EuGH vorgelegte Frage, ob die kumulative Erhebung von Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 03.09.2008 - XI R 54/07

    Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein

    Aufgrund der Vorlage des Niedersächsischen FG vom 2. April 2008 7 K 333/06 (EFG 2008, 975) an den EuGH ist eine Aussetzung des Revisionsverfahrens nach § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 FGO nicht geboten.
  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4414/05

    Die doppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ist

    Den am 21.5.2008 gestellte Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) im Hinblick auf das Vorabentscheidungsgesuch des Niedersächsischen FG an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 2.4.2008 (7 K 333/06; Az. EuGH C-156/08) haben die Kl. in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

    Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO im Hinblick auf das Vorabentscheidungsgesuch des Niedersächsischen FG an den EuGH zur Frage der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit der Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in Fallgestaltungen des einheitlichen Vertragswerks kommt nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Niedersächsischen FG vom 2. April 2008 7 K 333/06, DStR 2008, 869, Az. EuGH C-156/08).

    Hieraus ergibt sich zugleich, dass sich die GrESt - ebenfalls abweichend von der Umsatz-/Mehrwertsteuer - nicht nur auf den geschaffenen Mehrwert der Leistung, sondern auf dessen Gesamtwert erstreckt (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 2. April 2008 II R 53/06, DStR 2008, 1091; a.A. Niedersächsisches FG in DStR 2008, 869).

  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 192/09

    Unterliegen eines im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks

    f) Die enorm steuerverschärfende Rechtsprechung des II. Senats des Bundesfinanzhofs, durch die ein nationaler "Belastungscocktail" aus Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer (= Sonderumsatzsteuer) entsteht, verstößt auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, auch wenn der Gerichtshof der Europäischen Union dies bisher (noch) nicht wahrhaben will (vgl. Beschluss vom 27.11.2008 C-156/08, Vollkommer, UR 2009, S. 136; nach Vorabentscheidungersuchen des Niedersächsischen FG, Beschluss vom 2.4.2008 7 K 333/06, EFG 2008, S. 975).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 223/10

    Vorliegen einer gleichheitssatzwidrigen Mehrfachbelastung künftiger

    Die gesetzeswidrige, enorm steuerverschärfende Rechtsprechung des II. Senats des Bundesfinanzhofs, durch die ein nationaler "Belastungscocktail" aus Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer (= Sonderumsatzsteuer) entsteht, verstößt auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, auch wenn der Gerichtshof der Europäischen Union dies bisher (noch) nicht wahrhaben will (vgl. Beschluss vom 27. November 2008 C-156/08, Vollkommer, UR 2009, S. 136; nach Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen FG, Beschluss vom 2. April 2008, 7 K 333/06, EFG 2008, S. 975).
  • FG Düsseldorf, 02.10.2008 - 7 V 2747/08

    Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerkes bei Abschluss eines

    Eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheides wegen des Vorabentscheidungsgesuchs des Niedersächsischen Finanzgerichts an den EuGH zur Frage der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit der Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in Fallgestaltungen des einheitlichen Vertragswerks (vgl. Beschluss des Niedersächsischen FG vom 2. April 2008, 7 K 333/06, DStR 2008, 869, Az. EuGH C-156/08) kommt nicht in Betracht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - 11 K 1297/03

    Bestimmung der Rechtsgrundlage nach § 1 GrEStG bei Übertragung eines gesamten

    Die Klägerin beruft sich ferner auf das Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02. April 2008 (7 K 333/06) und hält eine Aussetzung des Verfahrens für geboten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2008 - 11 V 11145/08

    Keine gemeinschaftsrechtswidrige Mehrfachbelastung von Bauherren mit

    Der Senat ist an einer Entscheidung nicht gehindert, obwohl das Niedersächsische FG durch Beschluss vom 2. April 2008 (Az.: 7 K 333/06) dem Europäischem Gerichtshof - EuGH - die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob die Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer auf Bauleistungen gegen das europarechtliche Mehrbelastungsverbot verstoße (Deutsches Steuerrecht - DStR - 2008, 869).
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