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   VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12   

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VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12 (https://dejure.org/2014,57880)
VG Köln, Entscheidung vom 08.07.2014 - 7 K 4020/12 (https://dejure.org/2014,57880)
VG Köln, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 7 K 4020/12 (https://dejure.org/2014,57880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zur Schmerzbehandlung ist im Einzelfall zulässig

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 22.07.2014)

    Schmerzmedizin: Gericht plädiert für Cannabis-Eigenanbau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken im Einzelfall erlaubt

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Die für den Anbau von Cannabispflanzen geltende Erlaubnispflicht in Verbindung mit der hieran anknüpfenden Strafbarkeit bei Fehlen der Erlaubnis begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern für die Erteilung der Erlaubnis die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - geltenden Kriterien berücksichtigt werden.

    Daraus folgt, dass die Therapierung schwer kranker Menschen nicht nur deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss die Erlaubniserteilung schon bei Bestehen der Möglichkeit einer subjektiv empfundenen Linderung einer schweren Erkrankung möglich sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ; NJW 2005, 2200 ff., juris.

    Damit ist diese Behandlungsalternative für den Kläger nicht verfügbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ; NJW 2005, 2200 ff., juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11

    Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Denn diese Ausnahme bezieht sich nach der Gesetzesbegründung ausschließlich auf die Herstellung von Zubereitungen mit dem Ziel der Herstellung eines Fertigarzneimittels, vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - und Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - juris.

    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - ; vgl. auch Grotenhermen, "Das therapeutische Potential von Cannabis und Cannabinoiden", Deutsches Ärzteblatt 2012, 495, 498.

  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Vor dem Hintergrund der schweren Erkrankung des Klägers, insbesondere seines fortbestehenden ADHS-Syndroms mit gravierenden Auswirkungen auf das soziale Leben des Klägers und seines Umfeldes, kommt - bis auf die im Ermessen der Beklagten liegenden Sicherungsanordnungen - auch eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht, vgl. insoweit die Urteile der Kammer vom 08.07.2014 in den Parallelverfahren 7 K 5217/12, 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Vor dem Hintergrund der schweren Erkrankung des Klägers, insbesondere seines fortbestehenden ADHS-Syndroms mit gravierenden Auswirkungen auf das soziale Leben des Klägers und seines Umfeldes, kommt - bis auf die im Ermessen der Beklagten liegenden Sicherungsanordnungen - auch eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht, vgl. insoweit die Urteile der Kammer vom 08.07.2014 in den Parallelverfahren 7 K 5217/12, 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Vor dem Hintergrund der schweren Erkrankung des Klägers, insbesondere seines fortbestehenden ADHS-Syndroms mit gravierenden Auswirkungen auf das soziale Leben des Klägers und seines Umfeldes, kommt - bis auf die im Ermessen der Beklagten liegenden Sicherungsanordnungen - auch eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht, vgl. insoweit die Urteile der Kammer vom 08.07.2014 in den Parallelverfahren 7 K 5217/12, 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11.
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Da die Beklagte den Widerspruch jedoch durch Widerspruchsbescheid vom 23.05.2012 sachlich beschieden hat, ist die Fristversäumung für das weitere Verfahren unbeachtlich, vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B.: Urteil vom 04.08.1982 - 4 C 42/79 - , NVwZ 1983, 185, juris; abweichend in Fällen des Drittwiderspruchs nach § 80 a VwGO.
  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für

    Auszug aus VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12
    Denn die Gefährlichkeit des Cannabisgenusses ist auch nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen wie Jugendliche, nicht widerlegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 13 B 1199/11 - und VG Köln, Beschluss vom 13.09.2011 - 7 L 1172/11 - ; vgl. auch Grotenhermen, "Das therapeutische Potential von Cannabis und Cannabinoiden", Deutsches Ärzteblatt 2012, 495, 498.
  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

    Hiergegen legte der Prozessbevollmächtigte des Klägers unter Berufung auf die Rechtsprechung des VG Köln (Urteile vom 08.07.2014 - 7 K 4020/12 und 7 K 5203/10 -) am 14.10.2014 Widerspruch ein.
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