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   VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16   

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VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16 (https://dejure.org/2016,56841)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04.11.2016 - 7 K 550/16 (https://dejure.org/2016,56841)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 04. November 2016 - 7 K 550/16 (https://dejure.org/2016,56841)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16
    Nach wissenschaftlich belegter Einschätzung ist es der durchschnittlich alkoholgewöhnten Bevölkerung nicht möglich, durch eigenes Handeln Blutalkoholkonzentrationen von 1, 6 Promille und mehr zu erreichen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - m. w. N.).

    Auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit kann es aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht geboten sein, die Forderung nach absolutem Alkoholverzicht zu erheben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, BayVGH, Beschluss v. 31.07.2008 - 11 CS 08.1103 - ).

    Dabei wird bei Betroffenen mit besonders großer Giftfestigkeit, d.h. Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille und mehr am Straßenverkehr teilgenommen haben, in der Regel völliger Verzicht auf den Alkohol die notwendige Bedingung für eine positive Verhaltensprognose sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - m. w. N.).

    Jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass das Fahrerlaubnisrecht besonderes Gefahrenabwehrrecht ist (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 03.11.2014 - 16 B 694/14 - NJW 2015, 267-269) und dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dient (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 16 B 694/14

    Fehlende Kraftfahreignung wegen nicht der nicht erfolgten Vorlage eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16
    Jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass das Fahrerlaubnisrecht besonderes Gefahrenabwehrrecht ist (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 03.11.2014 - 16 B 694/14 - NJW 2015, 267-269) und dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dient (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - ).
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16
    Auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit kann es aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht geboten sein, die Forderung nach absolutem Alkoholverzicht zu erheben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, BayVGH, Beschluss v. 31.07.2008 - 11 CS 08.1103 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. November 2016 - 7 K 550/16 - geändert und die der Fahrerlaubnis des Klägers vom 6. November 2015 beigefügte Auflage ""05.08" kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr" des Landratsamts Alb-Donau-Kreis sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 22. Januar 2016 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. November 2016 - 7 K 550/16 - abzuändern und die seiner Fahrerlaubnis vom 6. November 2015 beigefügte Auflage ""05.08" kein Alkohol auch außerhalb Straßenverkehr" des Landratsamts Alb-Donau-Kreis sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 22. Januar 2016 aufzuheben.

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