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   FG Baden-Württemberg, 12.06.2009 - 7 K 65/06   

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https://dejure.org/2009,17008
FG Baden-Württemberg, 12.06.2009 - 7 K 65/06 (https://dejure.org/2009,17008)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2009 - 7 K 65/06 (https://dejure.org/2009,17008)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 7 K 65/06 (https://dejure.org/2009,17008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung bei fehlerhafter Anführung der Ehefrau im Adressfeld der Aufstellung der Steuerrückstände

  • Judicialis

    AO § 124 Abs. 1; ; AO § 249 Abs. 1; ; AO § 254 Abs. 1; ; AO § 309 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Pfändungsverfügung bei fehlerhafter Aufstellung der Steuerrückstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit der Pfändungsverfügung bei fehlerhafter Aufstellung der Steuerrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1710
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.06.2009 - 7 K 65/06
    Ein unwirksamer Verwaltungsakt entfaltet keine Rechtswirkungen, insbesondere nicht die, dass eine Leistung geschuldet wird, die vollstreckt werden könnte (s. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00 (BStBl II 2003, 109, m.w.N.).

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist eine Pfändungsverfügung, der ein mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordener Steuerbescheid und damit kein wirksamer Vollstreckungstitel und kein Leistungsgebot zugrunde liegt, nicht nichtig, sondern lediglich (anfechtbar) rechtswidrig (s. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2002 VII R 56/00, BFH/NV 2003, 221, m.w.N.).

  • BFH, 18.07.2000 - VII R 101/98

    Steuergeheimnis bei Forderungspfändung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.06.2009 - 7 K 65/06
    Für die Rechtmäßigkeit der Pfändungsverfügung ist insoweit erforderlich (s. BFH-Urteil vom 18. Juli 2000 VII R 101/98, BStBl II 2001, 5, m.w.N.) und ausreichend, dass in der Pfändungsverfügung selbst der beizutreibende Geldbetrag in einer Summe und ohne Angabe der Steuerarten und der Zeiträume, für die er geschuldet wird, bezeichnet ist (vgl. § 309 Abs. 2 Satz 2 AO 1977).
  • BFH, 16.09.2004 - VII B 20/04

    Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.06.2009 - 7 K 65/06
    Eine (neuerliche) Anfechtungsklage wäre daher nach § 72 Abs. 2 Satz 1 FGO nicht mehr zulässig und dieser Einwand könnte auch für die -bei Geltendmachung von Bekanntgabemängeln- neben der Anfechtungsklage grundsätzlich wahlweise statthafte Feststellungsklage gelten (vgl. BFH-Beschluss vom 16. September 2004 VII B 20/04, BFH/NV 2005, 231, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - 9 N 57.12

    Nichtigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei unwirksamem

    Nach dieser Maßgabe hält die neuere Rechtsprechung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, der ein mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordener Steuerbescheid und damit kein wirksamer Vollstreckungstitel und kein Leistungsgebot zugrunde liegt, nicht für nichtig, sondern lediglich für rechtswidrig (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - VII R 56/00 -, juris, Rn. 16; ebenso FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2009 - 7 K 65/06 -, juris, Rn. 17, jeweils zu § 125 Abs. 1 AO).
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