Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8005
FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04 E (https://dejure.org/2005,8005)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2005 - 7 K 6939/04 E (https://dejure.org/2005,8005)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 7 K 6939/04 E (https://dejure.org/2005,8005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusage wiederkehrender Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als spezialgesetzliche Sonderausgaben; Erwerb einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit; Abzinsung unverzinslicher Forderungen

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 1; ; BewG § 12 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher Zusammenhang; Wiederkehrende Leistung; Ertrag; Abzinsung der Kaufpreisforderung; Existenzsichernde Wirtschaftseinheit - Kein Abzug eines Bar-Altenteils als dauernde Last aufgrund eines ...

  • rechtsportal.de

    Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher Zusammenhang; Wiederkehrende Leistung; Ertrag; Abzinsung der Kaufpreisforderung; Existenzsichernde Wirtschaftseinheit - Kein Abzug eines Bar-Altenteils als dauernde Last aufgrund eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Abzug eines Bar-Altenteils als dauernde Last aufgrund eines Übergabevertrages bei nachträglicher Umschichtung (Aufgabe der Bewirtschaftung eines Grundstücks zugunsten der Veräußerung seiner Kiesvorkommen)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Abzug einer dauernden Last bei Veräußerung der im Weg der vorweggenommenen Erbfolge erhaltenen Wirtschaftseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 772
  • EFG 2007, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17.06.1998 X R 104/94 BStBl II 2002, 646 m.w.N.) weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet; sie sind mit ihrem vollen Betrag als dauernde Last abziehbar, wenn sie abänderbar sind.

    Nach dem Urteil des X. Senats vom 17.06.1998 (aaO.) kommt die weitere Zuordnung der wiederkehrenden Leistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen nicht mehr in Betracht, wenn die übertragene Wirtschaftseinheit veräußert und dadurch der Zusammenhang der in der Folgezeit gezahlten wiederkehrenden Leistungen mit der übertragenen Wirtschaftseinheit beendet wird.

    Auch wenn zunächst existenzsicherndes Vermögen übertragen wird, die wiederkehrenden Leistungen aber wegen einer beabsichtigten Veräußerung letztlich nur aus dem Veräußerungserlös zu bezahlen sind, steht dieser Sachverhalt der Geldübergabe näher als der Übergabe eines Hofes oder Betriebes; dies gilt auch, wenn die Veräußerung der Vermögensübertragung nicht unmittelbar nachfolgt, sondern wenn der Übernehmer die übergebene Wirtschaftseinheit zunächst weiterbewirtschaftet hat, sie aber zu einem späteren Zeitpunkt veräußert (BFH Urteil vom 17.06.1998 X R 104/94 BStBl II 2002, 646 m.w.N.).

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 45/96

    Zur Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen gegenüber Großeltern, die Kinder im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
    Die steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermögensübergabevertrages zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 45/96, BFHE 182, 539, BStBl II 1997, 458 m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
    Unverzinsliche Forderungen, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, sind daher nach § 12 Abs. 3 BewG grundsätzlich abzuzinsen, d.h. in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufzuteilen und zwar auch dann, wenn die Vertragsparteien Zinsen nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen haben (BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 26.02.2002 X R 4/00 BFH/NV 2002, 1140 m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 12.05.2001 (GrS 1/00 BFHE 202, 464 BStBl II 2004, 95) ausdrücklich offen gelassen, ob er dieser Ansicht folgt.
  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709) ist die Übergabe eines Geldbetrages keine der Hof- und Betriebsübergabe steuerrechtlich gleichzustellende Vermögensübergabe.
  • BFH, 26.02.2002 - X R 4/00

    Postulationsfähigkeit des Behördenvertreters; Wohneigentumsförderung nach § 10 e

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04
    Unverzinsliche Forderungen, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, sind daher nach § 12 Abs. 3 BewG grundsätzlich abzuzinsen, d.h. in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufzuteilen und zwar auch dann, wenn die Vertragsparteien Zinsen nicht vereinbart oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen haben (BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922; vom 26.02.2002 X R 4/00 BFH/NV 2002, 1140 m.w.N.).
  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Das FG hat die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 253 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 09.05.2012 - 7 K 4177/11

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen - Vermögensübergabe gegen

    Zwischen dem Kläger und dem Beklagten kam es zu einem Rechtsstreit darüber, ob die erhöhten Altenteilleistungen als dauernde Last abzugsfähig seien (Az. 7 K 6939/04 E).

    Ihre Beiladung zum finanzgerichtlichen Verfahren des Klägers 7 K 6939/04 E ist mangels entsprechenden Antrags des Finanzamtes nicht erfolgt.

    Mit dem Tod seiner Mutter ist der Kläger, der Beteiligter des Verfahrens 7 K 6939/04 E war, bezüglich der steuerlichen Verpflichtungen der Verstorbenen in eigener Person Steuerschuldner geworden; er ist verfahrens - und materiell-rechtlich in ihre abgabenrechtliche Stellung eingetreten, § 45 AO.

    Unerheblich ist insoweit, dass der Bruder des Klägers als dessen Miterbe und weiterer Rechtsnachfolger nach Frau B weder am Verfahren 7 K 6939/04 E beteiligt war noch zu diesem Verfahren hinzugezogen wurde.

  • FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09

    Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtmäßig?

    Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht