Weitere Entscheidung unten: FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008

Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04 B   

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FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04 B (https://dejure.org/2008,8288)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2008 - 7 K 7093/04 B (https://dejure.org/2008,8288)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2008 - 7 K 7093/04 B (https://dejure.org/2008,8288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsvoraussetzungen über einen Abzug von Fahrtkostenaufwendungen und Lernmittelaufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule als Werbungskosten gem. § 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Reichweite von Werbungskosten bei dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule und ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 13; ; EStG § 9; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Abs. 7

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule - Ausbildung muss konkreten Bezug zu einer späteren Berufstätigkeit haben

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
    Daran fehlt es beim Besuch allgemeinbildender Schulen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22.06.2006 VI R 5/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 717 m.w.N.).

    Dieses Urteil ist durch das bereits zitierte Urteil des BFH vom 22.06.2006 VI R 5/04 (BStBl. II 2006, 717) bestätigt worden.

    Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 144/83

    Aufwendungen zur Erlangung der mittleren Reife im Rahmen eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
    Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 15/03

    WK-Abzug: Erststudium eines Zeitsoldaten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
    Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95

    Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
    Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 254/03

    Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit dem Erwerb der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
    In gleicher Weise hat auch das Finanzgericht Bremen (Urteil vom 14.01.2004 2 K 254/03 [1], Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 560) festgestellt, dass der Abschluss der Fachhochschulreife an einer Fachhochschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt und zwar unabhängig von der Ausbildungsrichtung.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04

    Abzugsfähigkeit der Kosten des Besuchs einer Fachoberschule zur Erlangung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04
    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 K 7094/04 B sowie zwei Bände der vom Beklagten für die Kläger unter den Steuernummern ... und ... geführten Einkommensteuerakten vorgelegen.
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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22143
FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04 B (https://dejure.org/2008,22143)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2008 - 7 K 7094/04 B (https://dejure.org/2008,22143)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2008 - 7 K 7094/04 B (https://dejure.org/2008,22143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Abzug von Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule als Werbungskosten; Zusammenhang einer Bildungsmaßnahme mit künftigen steuerbaren Einnahmen; Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung als allgemeinbildende Schule

  • Judicialis

    EStG § 9; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule als Werbungskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kein Werbungskostenabzug bei nebenberuflichem Besuch einer Fachoberschule

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04
    Daran fehlt es beim Besuch allgemeinbildender Schulen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 22.06.2006 VI R 5/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 717 m.w.N.).

    Dieses Urteil ist durch das bereits zitierte Urteil des BFH vom 22.06.2006 VI R 5/04 (BStBl. II 2006, 717) bestätigt worden.

    Dem Kläger ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 144/83

    Aufwendungen zur Erlangung der mittleren Reife im Rahmen eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95

    Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 15/03

    WK-Abzug: Erststudium eines Zeitsoldaten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04
    Dem Kläger ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 254/03

    Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit dem Erwerb der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04
    In gleicher Weise hat auch das Finanzgericht Bremen (Urteil vom 14.01.2004 2 K 254/03 [1], Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 560) festgestellt, dass der Abschluss der Fachhochschulreife an einer Fachhochschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt und zwar unabhängig von der Ausbildungsrichtung.
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04

    Abzugsfähigkeit der Kosten des Besuchs einer Fachoberschule zur Erlangung der

    Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 K 7094/04 B sowie zwei Bände der vom Beklagten für die Kläger unter den Steuernummern ... und ... geführten Einkommensteuerakten vorgelegen.
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