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   VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08.DA (3)   

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VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08.DA (3) (https://dejure.org/2009,14307)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09.07.2009 - 7 K 97/08.DA (3) (https://dejure.org/2009,14307)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3) (https://dejure.org/2009,14307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 21a UStG
    Befreiung von der Umsatzsteuer für eine Musikschule - musikalische Früherziehung als Prüfungsvorbereitung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildungsmaßnahmen "Musikgarten für Babys" und "Musikgarten" als ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung; Vorbereitung auf eine Prüfung als eine der schulischen nahe kommenden und ...

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Umsatzsteuer für eine Musikschule - musikalische Früherziehung als Prüfungsvorbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Auch die musikalische Früherziehung ist umsatzsteuerbefreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Musikgarten für Babys

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Musikalische Früherziehung von Kleinkindern in Musikschulen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Die musikalische Früherziehung von Kleinkindern in Musikschulen unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Die musikalische Früherziehung von Kleinkindern in Musikschulen unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht - Musikalische Früherziehung dient der Ausbildung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Berufsbildende Einrichtungen, Umsatzsteuerbefreiung
    Berufs- oder Prüfungsvorbereitung
    Berufsvorbereitung
    Musikschulen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 1015
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Düsseldorf, 16.02.2005 - 25 K 1742/04

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Inhaberin einer Musikschule auf Erteilung

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe nach einer Beweisaufnahme durch Befragung des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. X zum Thema der Elementaren Musikerziehung I -Musikgarten (Einstiegsalter zwei Jahre) -am 16.02.2005 -Geschäftszeichen 25 K 1742/04 -geurteilt, dass diese Voraussetzungen auch für solche Kurse gegeben seien.

    Die Bestimmung des § 4 Nr. 21 UStG stellt nicht auf die Ziele der Personen ab, welche die Einrichtung besuchen, sondern darauf, ob der Einrichtung generell die Eigenschaft einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung zukommt (BFH, Urt. v. 14.03.1974 -V R 54/73 - Urt. v. 03.05.1989 -V R 83/84 -, juris; VG Hamburg, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2005 -25 K 1742/04 und 4194/04 -, juris).

  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    Vorbereitung auf eine Prüfung ist auch eine Tätigkeit, die der schulischen nahe kommt und sie ergänzt (BVerwG, Urt. v. 03.12.1976 -VII C 73.75 -, BStBl. II 1977, 334).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1976, a. a. O.; VG Stuttgart, Urt. v. 16.11.2006 -1 K 814/06 -, juris).

  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    Die Bestimmung des § 4 Nr. 21 UStG stellt nicht auf die Ziele der Personen ab, welche die Einrichtung besuchen, sondern darauf, ob der Einrichtung generell die Eigenschaft einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung zukommt (BFH, Urt. v. 14.03.1974 -V R 54/73 - Urt. v. 03.05.1989 -V R 83/84 -, juris; VG Hamburg, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2005 -25 K 1742/04 und 4194/04 -, juris).

    Daran fehlt es nur dann, wenn eine Leistung noch nicht direkt auf den Bildungszweck hinzielt -etwa beim bloßen Verkauf von Lehr-und Lernmaterial -, weil erst die Verwendung des Materials dem Zweck unmittelbar dient (BFH, Urt. v. 03.05.1989, a. a. O.; VG Hamburg, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 16.11.2006 - 1 K 814/06

    Bescheinigung der Umsatzsteuerfreiheit einer Ballettschule.

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    Maßgeblich ist vielmehr, ob spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind (vgl. BVerwG Urt. v. 03.12.1976, a. a. O.; VG Stuttgart, Urt. v. 16.11.2006 -1 K 814/06 -, juris).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 84/98

    Befreiung bei Aus- oder Fortbildung

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    Im Hinblick auf den Zweck der Steuerbefreiung, die gleichmäßige umsatzsteuermäßige Belastung von privaten und öffentlichen Ausbildungsträgern zu gewährleisten, reicht es dabei aus, dass die Leistung allein oder zusammen mit den Leistungen anderer Unternehmer die Ausbildung ermöglicht, fördert, ergänzt oder erleichtert (vgl. BFH, Urt. v. 10.06.1999 -V R 84/98 -, juris).
  • BFH, 14.03.1974 - V R 54/73

    Keine Steuerfreiheit für Fahrschulen, die auf die Prüfung zur Erlangung der

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    Die Bestimmung des § 4 Nr. 21 UStG stellt nicht auf die Ziele der Personen ab, welche die Einrichtung besuchen, sondern darauf, ob der Einrichtung generell die Eigenschaft einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung zukommt (BFH, Urt. v. 14.03.1974 -V R 54/73 - Urt. v. 03.05.1989 -V R 83/84 -, juris; VG Hamburg, a. a. O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2005 -25 K 1742/04 und 4194/04 -, juris).
  • VG Würzburg, 29.03.2006 - W 6 K 05.527
    Auszug aus VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08
    So mag auch dem VG Würzburg zuzugestehen sein, dass Kindern in Kursen wie "Reise zum Planeten der Zukunft" und "Erdschützerausbildungsprojekt" zwar Wissen über die Natur vermittelt wird, was für die Allgemeinbildung nützlich sein kann, nicht aber spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten, zum Beispiel als Umweltpädagoge, notwendig sind (Urt. v. 29.03.2006 -W 6 K 05.527 -, juris).
  • VG Schleswig, 27.09.2017 - 4 A 6/15

    Bescheinigungen auf Grund abgaberechtlicher Vorschriften

    Ferner geht auch die überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - ohne dies jedoch näher zu erörtern und trotz teilweise nicht hinreichend präziser Formulierungen - davon aus, dass Gegenstand der materiell-rechtlichen Prüfung die Bescheinigungsfähigkeit der konkreten Leistungen bzw. Kurse des Einrichtungsträgers ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.06.2013 - 9 C 4/12 - juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.05.2012 - OVG 9 B 4.11 - juris; OVG Münster Urt. v. 07.05.2009 - 14 A 2934/07 - juris; VG Darmstadt, Urt. v. 09.07.2009 - 7 K 97/08.DA (3) - juris).

    Schon vor der Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts ging die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung von einer Berufsvorbereitung beispielsweise bei Unterricht von Musik- und Ballettschulen auch für Kleinkinder aus (VG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2005 - 25 K 1742/04 - juris Rn. 22; VG Darmstadt, Urt. v. 09.07.2009 - 7 K 97/08; VG Stuttgart, Urt. v. 16.11.2006 - 1 K 814/06 - juris Rn. 20 ff. m.w.N.), wobei teilweise auf die besonderen Anforderungen an die Ausbildung von Berufstänzern und Berufsmusikern abgestellt wurde (VG Darmstadt, Urt. v. 09.07.2009 - 7 K 97/08; VG Stuttgart, Urt. v. 16.11.2006 - 1 K 814/06 - juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.2005 - 25 K 1742/04 - juris Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11

    Umsatzsteuerrecht; Bescheinigung; Berufsausbildung; Prüfungsvorbereitung; Beruf;

    Abzugrenzen ist die Berufsvorbereitung vielmehr von allgemeiner Wissens- und Fähigkeitsvermittlung, die zwar generell für die kindliche Entwicklung und möglicherweise auch für den späteren Lebens- und Berufsweg förderlich ist, jedoch keinen Bezug zu einer bestimmten Berufsausbildung aufweist (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 9. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3), juris, Rn. 25).

    Dem steht auch nicht die Überlegung entgegen, das es für die Erreichung eines musikalischen Spitzenniveaus möglicherweise unerlässlich ist, das insoweit (ohnehin) unerlässliche besondere Talent früh zu fördern (vgl. hierzu insbesondere VG Darmstadt, Urteil vom 9. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3), Rn. 24 ff., VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2005 - 25 K 4194/04, Rn. 20 ff.; jeweils zit. nach juris).

  • VG Berlin, 12.05.2011 - 20 K 68.10

    Erteilung einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer

    Soweit das Verwaltungsgericht Darmstadt in dem bereits genannten Urteil unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs ausführt, es reiche für eine Berufs- bzw. Prüfungsvorbereitung aus, dass die (Unterrichts-)Leistung - allein oder zusammen mit den Leistungen anderer Unternehmer - die Ausbildung ermögliche, fördere, ergänze oder erleichtere (VG Darmstadt, Urteil vom 9. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3) -, zitiert nach juris, Rdnr. 24; ebenso bereits VG Düsseldorf, Urteile vom 16. Februar 2005 - 25 K 1742/04 - Rdnr. 22, 24 ff. und - 25 K 4194/04 - Rdnr. 20, 22 ff., beide zitiert nach juris), folgt die Kammer dem nicht.
  • VG Köln, 19.09.2012 - 24 K 3778/11

    Rechtliche Ausgestaltung des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Berufsvorbereitung

    Die Klägerin beruft sich vielmehr - wie auch der Prozessbevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung nochmals hervorgehoben hat - auf die Rechtsprechung anderer Gerichte, welche unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, insbesondere Urteil vom 10. Juni 1999 - VR 84/98 -, juris-Dokumentation, Rnr. 23, die Auffassung vertreten, eine ordnungsgemäße Berufsvorbereitung i.S.d. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG liege bereits dann vor, wenn die Leistung allein oder zusammen mit anderen Leistungen anderer Unternehmer die Ausbildung ermögliche, fördere, ergänze oder erleichterte, z.B. VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2005 - 25 K 1742/04-, juris-Dokumentation, Rnr. 22 und Urteil vom 16. Februar 2005 - 25 K 4194/04 - juris-Dokumentation, Rnr. 20; VG Darmstadt, Urteil vom 09. Juli 2009 - 7 K 97/08 -, juris-Dokumentation, Rnr. 24; wohl auch OVG NRW, Urteil vom 07. Mai 2009, a. a. O..
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