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   BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94   

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https://dejure.org/1994,839
BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94 (https://dejure.org/1994,839)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 7 KSt 5.94 (https://dejure.org/1994,839)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 7 KSt 5.94 (https://dejure.org/1994,839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Aktueller Verkehrswert des zurückverlangten Vermögensgegenstandes als Streitwert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; VermG §§ 1 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 609
  • ZIP 1994, 1808
  • NVwZ 1995, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.1994 - 7 B 221.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Rückübertragung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 7 KSt 5.94
    Der den Streitwertbeschluß vom 27. Mai 1994 - BVerwG 7 B 221.93 - betreffenden Gegenvorstellung der Klägerin wird nicht abgeholfen.

    Die als Gegenvorstellung zu wertende "Beschwerde" der Klägerin gegen den Streitwertbeschluß des beschließenden Senates vom 27. Mai 1994 - BVerwG 7 B 221.93 - gibt keine Veranlassung zu einer Änderung dieses Beschlusses.

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Das ist nach dem Restitutionsziel des Auftraggebers grundsätzlich nicht zu beanstanden (BVerwG VIZ 1995, 35 = Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 25. April 1995 GA 191/199; siehe außerdem Nr. 47.1.1. und 47.1.2. des Streitwertkatalogs der Verwaltungsrichter vom Januar 1996, abgedruckt z.B. bei Eyermann, VwGO 11. Aufl. Anhang 1).
  • BVerwG, 14.06.1999 - 8 B 7.99

    Einigung, - zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten, Bescheid, -

    Bei Ansprüchen auf Rückübertragung des Eigentums nach dem Vermögensgesetz bestimmt sich der Streitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 GKG grundsätzlich nach dem aktuellen Verkehrswert des zurückverlangten Vermögensgegenstandes (Beschluß vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 7 KSt 5.94 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 82).
  • VG Schwerin, 28.01.1999 - 3 A 1449/94

    Rückübertragung eines Hausgrundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

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