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   VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08.F   

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VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08.F (https://dejure.org/2008,22081)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.07.2008 - 7 L 1398/08.F (https://dejure.org/2008,22081)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F (https://dejure.org/2008,22081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 43 EGV, Art 49 EGV, Art 56 EGV
    Rechtsschutz gegen staatliches Glücksspielmonopol

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT; einstweiliger Rechtsschutz; gesetzlich angeordneter Sofortvollzug; NIEDERLASSUNGSFREIHEIT; Sportwetten; Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen staatliches Glücksspielmonopol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    An dieser Rechtsprechung hat die Kammer jedoch nach Ergehen des Urteils des EuGH vom 06.03.2007 in der Rechtssache Placanica (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 m.w.Nachw.) nicht mehr festgehalten und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der generelle Ausschluss der in einem anderen EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstößt, da dies eine unverhältnismäßige und nicht zwingend notwendige Maßnahme zur proklamierten Bekämpfung der Spielsucht darstellt.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.03.2007 in der Rechtssache Placanica (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 m.w.Nachw.) erneut dargelegt, ein Ausschluss einer bestimmten Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern von den Ausschreibungen für die Zuteilung bestehender Konzessionen (hier zur Teilnahme am Wettmarkt) erfordere, dass das innerstaatliche Recht auch für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Staaten nicht diskriminierende Verfahrensvorschriften vorzusehen habe, die zum einen den Schutz der den Wirtschaftsteilnehmern aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten (Äquivalenzgrundsatz) und zum anderen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz).

    Denkbar und mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren wäre auch die Vergabe einer beschränkten, allerdings angemessenen Zahl von Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von EU-Sportwetten (vgl. EuGH, Urteil vom 06.03.2007, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 - Placanica).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Allerdings ist eines der Argumente des OVG Saarlouis, dass die bislang im Saarland ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht der vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geforderten kohärenten und systematischen Begrenzung von Wetttätigkeiten, um ein nationales Sportwettenmonopol vor dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 6.11.2003 - C-243/01, NJW 2004, 139 - Gambelli), nicht ausreichten.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 06.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (Rs. C-243/01, NJW 2004, 139, Rdnr. 65) ausgeführt, dass aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gebotene Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht über das hinausgehen dürften, was zum Erreichen des legitimen Ziels erforderlich sei.

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).

    Dieser Wert ist mit Rücksicht auf den vorläufigen Charakter des Eilverfahrens auf die Hälfte zu vermindern (HessVGH, Beschluss vom 25.07.2006 - 11 TG 1465/06).

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (zur Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht vgl. auch VGH München, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102; anders für das Saarland jedoch bereits für die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718 sowie zum Berliner Landesrecht unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2008 - VG 35 A 108/08).

    10 Das OVG Saarlouis ist in mehreren den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens bekannten Eilbeschlüssen vom 04.04.2007 (u.a. 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718) zu dem Ergebnis gelangt, es spreche zumindest viel dafür, dass das ordnungsbehördliche Einschreiten gegen Vermittler von Sportwetten der durch Art. 49 EG gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit zuwiderläuft (Bl. 4 der Beschlussabschrift).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (zur Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht vgl. auch VGH München, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102; anders für das Saarland jedoch bereits für die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718 sowie zum Berliner Landesrecht unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2008 - VG 35 A 108/08).

    "Das von der Klägerin angestrebte Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den Bestand eines Staatsmonopols für Sportwetten weiter zu verdeutlichen und die Rechtsfolgen einer etwaigen Unvereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht für die grenzüberschreitende Tätigkeit eines privaten Vermittlers, ggf. für die Zeit bis zum Inkrafttreten und Umsetzen der Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 einerseits und für die Zeit danach andererseits mit unterschiedlichen Ergebnissen, zu klären.".

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    In seinem im Verfahren 6 B 89/06 ergangenen Beschluss vom 29.11.2006 (juris), mit dem es die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.07.2006 (22 BV 05.457) wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen hat, führt es aus:.
  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Im Übrigen weist das OVG Saarlouis in seinen Beschlüssen vom 4.4.2007 zutreffend darauf hin, dass die Aufrechterhaltung eines nationalen staatlichen Glücksspielmonopols nur dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen ist, wenn für den gesamten Glückspielssektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt wird (so auch VG Gießen, Vorlagebeschluss vom 07.05.2007 - 10 E 13/07).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wiederholt entschieden, dass Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Veranstalters von Glücksspielen, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und diese Dienstleistungen dort rechtmäßig erbringt, zu unterbinden oder zu behindern, zu einer Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dieses Dienstleistenden führen können (vgl. HessVGH, Beschluss vom 25.7.2006 - 11 TG 1465/06 - unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02 - , Randnummern 19, 20 und 25, vom 6. November 2003 - C-243/01 - , Randnummern 44 ff., vom 21. Oktober 1999 - C-67/98 - , Randnummern 14 ff. und vom 21. September 1999 - C-124/99 - , Randnummern 13 ff.).
  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - 7 L 1398/08
    Die Kammer sieht auch nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand noch keinen Anlass anzunehmen, dass die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01, NJW 2006, 1261) vorgegebenen Beschränkungsmaßnahmen, um die Spielsucht einzudämmen, von Seiten der öffentlichen Lotterieveranstalter nicht in der gebotenen Weise ergriffen worden sind (zur Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht vgl. auch VGH München, Beschluss vom 02.06.2008 - 10 CS 08.1102; anders für das Saarland jedoch bereits für die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit OVG Saarlouis, u.a. Beschluss vom 04.04.2007 - 3 W 18/06, NVwZ 2007, 718 sowie zum Berliner Landesrecht unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2008 - VG 35 A 108/08).
  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06

    Einstellung des Verfahrens (fehlendes öffentliches Interesse an der

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe auch ergänzend Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; siehe auch ergänzend VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb]; ferner VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe auch ergänzend Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; siehe auch ergänzend VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb]; ferner VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse; und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe auch ergänzend Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; siehe auch ergänzend VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; sowie ebenfalls ergänzend Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.1.a] bb]; ferner VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Bei der Prüfung, ob die derzeitige gesetzliche Ausprägung des sog. staatlichen Sportwettenmonopols des Landes Berlin verfassungskonform ist, kann nur eingeschränkt auf gerichtliche Entscheidungen, die auf der Sach- und Rechtslage bis zum 31. Dezember 2007 basieren, zurückgegriffen werden ( a.A. wohl VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 7 G 4107/07 - siehe jedoch auch Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; ferner VG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2008 - 10 K 4239/06 -, zitiert nach juris, Rn. 58, sowie Beschluss vom 17. März 2008 - 4 K 456/08 -, zitiert nach juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Mai 2008 - B 1 S 08.445 -, S. 9 f. des Umdrucks).

    OVG, Beschluss vom 25. März 2008 - 4 Bs 5/08 -, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; diesem folgend VG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2008 - 4 E 971/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; ferner VG Frankfurt, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 7 L 1398/08.F -, zitiert nach juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 35 ff.; VG Stade, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 6 B 364/08 -, zitiert nach juris, Rn. 33 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 B 256/08 -, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff., und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 18 ff.; diesem folgend VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. April 2008 - 7 L 179/08 -, zitiert nach juris, Rn. 12, und weitere Beschlüsse, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 26 ff., und weitere Beschlüsse; VG Chemnitz, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 3 K 995/07 -, S. 7 ff. des Umdrucks; so auch Diegmann, ZRP 2007, 126 [129]).

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