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   VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12   

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VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12 (https://dejure.org/2013,2090)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28.01.2013 - 7 L 1516/12 (https://dejure.org/2013,2090)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 7 L 1516/12 (https://dejure.org/2013,2090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Gutachtenaufforderung, Anforderungen an Begründung der Aufforderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Keine Anwendbarkeit des Punktesystems nach § 4 Abs. 1 S. 2 StVG

  • bussgeldsiegen.de

    MPU-Anordnung anstelle der in § 4 Abs. 3 StVG vorgesehenen Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unmittelbarer Entzug der Fahrerlaubnis bei ungewöhnlich vielen, schwerwiegenden Verkehrsverstößen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 16 B 1392/10

    Zulässigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12
    Allerdings ist Folgendes zu beachten: Wird die Beibringung einer MPU anstelle der in § 4 Abs. 3 StVG vorgesehenen Maßnahmen nach dem Punktesystem angeordnet, muss sich aus dieser Anordnung grundsätzlich ergeben, warum die Behörde ausnahmsweise von den Maßnahmen des Punktesystems abweicht (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG), damit der Adressat prüfen kann, ob er die nicht eigenständig angreifbare Anordnung befolgen muss oder sie außer Acht lassen kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, juris.

    Bei einem Fahrerlaubnisinhaber, der sich innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums eine so erhebliche Anzahl von Verstößen zuschulden kommen lässt wie der Antragsteller, kann schwerlich erwartet werden, dass die milderen Maßnahmen nach dem Punktesystem bei ihm zukünftig zu einem ordnungsgemäßen Fahrverhalten führen werden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2012 - 16 B 241/12 - Beschluss vom 10. Dezember 2010 -16 B 1392/10 -, juris, Rdnr. 11.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12
    Daher kann diese Auswechslung auch durch das Gericht vorgenommen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 9 C 53/97 -, juris, Rdnr. 14 f.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12
    Allerdings ist Folgendes zu beachten: Wird die Beibringung einer MPU anstelle der in § 4 Abs. 3 StVG vorgesehenen Maßnahmen nach dem Punktesystem angeordnet, muss sich aus dieser Anordnung grundsätzlich ergeben, warum die Behörde ausnahmsweise von den Maßnahmen des Punktesystems abweicht (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG), damit der Adressat prüfen kann, ob er die nicht eigenständig angreifbare Anordnung befolgen muss oder sie außer Acht lassen kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 16 B 1392/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, juris.
  • VG Berlin, 31.01.2002 - 11 A 286.02

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten; Punkterabatt vor

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - 7 L 1516/12
    Die wiederholten Geschwindigkeitsverstöße lassen schließlich den Rückschluss zu, dass dem Antragsteller hinsichtlich der Gefährlichkeit von zu schnellem Fahren die nötige Einsicht fehlt, vgl. VG München, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - M1 S 06.4357 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 11 A 286.02 -, juris.
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 6 S 13.1279

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach 18 Punkten

    Ob darüber hinaus gegebenenfalls sogar die Voraussetzungen des § 11 Abs. 7 FeV vorliegen und unmittelbar auf die Nichteignung des Antragstellers geschlossen werden könnte, braucht vorliegend nicht vertieft zu werden (vgl. dazu OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - NJW 2011, 2985; VG Gelsenkirchen, B.v. 28.1.2013 - 7 L 1516/12 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - KommunalPraxis BY 2012, 145).
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