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   OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96, 7 L 4622/96   

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OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96, 7 L 4622/96 (https://dejure.org/1998,8990)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.03.1998 - 7 L 4554/96, 7 L 4622/96 (https://dejure.org/1998,8990)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. März 1998 - 7 L 4554/96, 7 L 4622/96 (https://dejure.org/1998,8990)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4622/96

    Prozeßführungsbefugnis; Liquidationsgesellschaft; Immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Mit weiterem Antrag vom 19. Juli 1993 - dieser ist Gegenstand des Verfahrens 7 L 4622/96 - begehrte die Klägerin die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die "Nutzungsänderung: Packstelle - Eierlager in Legehennenstall und Erweiterung des Legehennenstalles Stall 3".

    In dem Berufungsverfahren 7 L 4622/96 hat die Klägerin beantragt,.

    Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren 7 L 4554/96 auf 230.000,-- DM und für das Berufungsverfahren 7 L 4622/96 auf 160.000,-- DM festgesetzt.

    Daraus folgt ein Streitwert (jeweils gerundet) für das Verfahren 7 L 4554/96 in Höhe von 230.000,-- DM und für das Verfahren 7 L 4622/96 - unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Investitionssummen zueinander - in Höhe von 160.000,-- DM.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Unter "Wohnbebauung" versteht der Senat indes in Anlehnung an die Definition unter Nr. 18.371 des nordrhein-westfälischen Durchführungserlasses zur TA Luft (abgedr. u.a. bei Junker u.a., Genehmigungsverfahren und Umweltschutz, Bd. 1, A 2.0.1.1, S. 40 f) eine zusammenhängende Bebauung mit selbständiger Bedeutung für das Wohnen von Menschen; vereinzelte, im Außenbereich liegende Hausgrundstücke fallen nicht hierunter (Urt. v. 18.2.1998 - 7 L 2108/96 -).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Öffentliche Belange, wie die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen, sind als solche privaten Verzichtserklärungen nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, DVBl 1979, 622).
  • RG, 30.09.1899 - V 137/99

    Über die Verpflichtung der Liquidatoren einer aufgelösten eingetragenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Ihnen ist somit jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient unter Beachtung der Gläubigerbefriedigung und des Interesses der Gesellschafter, eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erhalten (vgl. nur RGZ 44, 80; 72, 236; 146, 376; Hohner in: Hachenburg, a.a.O., § 70 Rdnr. 4 ff, insbesondere 22; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 70 Rdnr. 4).
  • RG, 27.10.1909 - I 615/08

    Genossenschaften. Milchlieferung im Liquidationsstadium.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Ihnen ist somit jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient unter Beachtung der Gläubigerbefriedigung und des Interesses der Gesellschafter, eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erhalten (vgl. nur RGZ 44, 80; 72, 236; 146, 376; Hohner in: Hachenburg, a.a.O., § 70 Rdnr. 4 ff, insbesondere 22; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 70 Rdnr. 4).
  • RG, 04.02.1935 - VI 401/34

    1. Welche Geschäfte sind als neue Geschäfte im Sinne des § 49 BGB. anzusehen? 2.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Ihnen ist somit jedes Geschäft gestattet, das der Abwicklung, Verwaltung und Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens dient unter Beachtung der Gläubigerbefriedigung und des Interesses der Gesellschafter, eine möglichst hohe Liquidationsquote zu erhalten (vgl. nur RGZ 44, 80; 72, 236; 146, 376; Hohner in: Hachenburg, a.a.O., § 70 Rdnr. 4 ff, insbesondere 22; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 70 Rdnr. 4).
  • BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Daß die TA Luft mit dieser Funktion auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist, solange ihre Regelungen, Festlegungen und Vorgaben nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.2.1988 - 7 B 219.87 -, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2; Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, Buchholz a.a.O. Nr. 4 = DVBl 1995, 516).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Nach §§ 66, 70 GmbHG können ihre laufenden Geschäfte beendet werden und kann sie auch vor Gericht, vertreten durch den Abwickler und Nachtragsliquidator, weiterhin auftreten (vgl. BGHZ 75, 178; zum Meinungsstand ferner Ulmer in: Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl., § 60 Rdnr. 109 ff; § 60 Anhang, insbesondere Rdnr. 37 ff).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Daß die TA Luft mit dieser Funktion auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist, solange ihre Regelungen, Festlegungen und Vorgaben nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.2.1988 - 7 B 219.87 -, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2; Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, Buchholz a.a.O. Nr. 4 = DVBl 1995, 516).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 7 B 57.90

    Geruchsbelästigung bei Schweinehaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 7 L 4554/96
    Hinsichtlich der vom Beklagten und dem Verwaltungsgericht herangezogenen Regelwerke ist zu beachten, daß die hier einschlägige Nr. 3.3.7.1.1 TA Luft allein im Hinblick auf das Vorsorgegebot des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG festgesetzt worden ist und demzufolge nicht notwendigerweise etwas über die zu beachtende Zumutbarkeitsschwelle aussagt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 8.2.1990, NVwZ-RR 1990, 545 = NuR 1991, 286; BVerwG, Beschl. v. 10.5.1990 - 7 B 57.90 -, UPR 1990, 438 = RdL 1990, 237 = GewArch 1991, 312), während die Abstandsregelungen der VDI-Richtlinie 3472 Aussagen (auch) dazu enthalten, wie dem Schutzgrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG genügt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1990 - 21 A 2535/88

    Konkretisierung; Immissionsschutzrechtliches Vorsorgegebot; Schweinehaltung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21

    Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit;

    vgl. hierzu: OVG M.-V., Beschluss vom 14. Juni 2012 - 1 L 91/11 -, juris Rn. 13; vgl. für den Fall der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Geflügelfarm: Nds. OVG, Urteil vom 6. März 1998 - 7 L 4554/96 -, juris Rn. 39.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2001 - 1 MB 2587/01

    Ammoniak; Baugenehmigung; Baunachbarklage; Geflügelmast; Immission;

    Die einschlägige Nr. 3.3.7.1.1 der TA-Luft ist jedoch allein im Hinblick auf das Vorsorgegebot des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG festgesetzt worden und besagt demzufolge nicht notwendigerweise etwas über die zu beachtende Zumutbarkeitsschwelle bei nicht der Genehmigung nach dem BImSchG unterliegenden Anlagen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. vom 6.3.1998 - 7 L 4554/96 -, NuR 1998, 663).

    Die VDI-Richtlinie 3472 - Tierhaltung Hühner - ist im Regelfall eine brauchbare Entscheidungshilfe für die Beurteilung luftverunreinigender Stoffe aus der Geflügelhaltung (OVG Lüneburg, vom 6.3.1998 - 7 L 4554/96 -, a.a.O.).

    Der Jahresmittelwert von 75 µg NH3/m³ bietet nach der Einschätzung des Länderausschusses für Immissionsschutz, Bewertung von Ammoniak- und Ammonium-Immissionen, Schriftenreihe des LAI, Band 11, 1996, S. 19, - LAI-Bericht -, für den Großteil der Vegetation ausreichenden Schutz vor nachteiligen Wirkungen durch Ammoniak (vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. vom 6.3.1998 - 7 L 4554/96 -, a.a.O.; Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, Anleitung zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung von Anlagen zur Tierhaltung, S. 146 - im folgenden: Anleitung des Landes Brandenburg - vgl. auch das Arbeitspapier zur Neufassung der TA-Luft, Stand: 8.12.2000, Ziff. 4.4.2).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 7 LC 161/03

    Aufhebung der Kühlungsanordnungen für Schlachtabfälle

    Dass die TA Luft mit dieser Funktion auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist, solange ihre Regelungen, Festlegungen und Vorgaben nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.02.1988 - 7 B 219.87 -, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2; Beschl. v. 10.01.1995 - 7 B 112.94 -, Buchholz a.a.O. Nr. 4 = DVBl 1995, 516 ) bereits festgestellt (Nds. OVG, Urt. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96 -, NuR 1998, 663664).

    Die VDI-Richtlinie 2596 "Emissionsminderung Schlachthöfe", die zwar nicht schon kraft ihrer Existenz die Qualität hat, den Stand der Technik abzubilden, und auch keine der TA Luft vergleichbare Bindungskraft für die Verwaltung oder die Gerichte besitzt, sondern nur eine brauchbare Entscheidungshilfe für die Beurteilung der bei der Lagerung von Schlachtabfällen relevanten Vorkehrungen gegen Geruchsemissionen darstellt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96 -, NuR 1998, 663664 zur Relevanz der VDI-Richtlinie 3472), bestimmt in Nr. 2.2.2.5 Abs. 3 S. 1: "Zweckmäßig ist immer eine tägliche Abholung der Abfälle." Hiermit kommt zum Ausdruck, dass die nur einmal täglich erfolgende Abfuhr der Schlachtabfälle nicht geeignet erscheint, um die in Nr. 2.2.2.5 Abs. 2 der VDI Richtlinie 2596 aufgestellte Maßgabe, dass der Lageraum für Schlachtabfälle "gut zu entlüften" und "kühl zu halten" ist, zu kompensieren, sondern nur als additive Vorkehrung zu empfehlen ist.

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 7 LC 162/03

    Kühlungsanordnungen für Schlachtabfälle aufgehoben

    Dass die TA Luft mit dieser Funktion auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist, solange ihre Regelungen, Festlegungen und Vorgaben nicht durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.02.1988 - 7 B 219.87 -, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2; Beschl. v. 10.01.1995 - 7 B 112.94 -, Buchholz a.a.O. Nr. 4 = DVBl 1995, 516 ) bereits festgestellt (Nds. OVG, Urt. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96 -, NuR 1998, 663664).

    Die VDI-Richtlinie 2596 "Emissionsminderung Schlachthöfe", die zwar nicht schon kraft ihrer Existenz die Qualität hat, den Stand der Technik abzubilden, und auch keine der TA Luft vergleichbare Bindungskraft für die Verwaltung oder die Gerichte besitzt, sondern nur eine brauchbare Entscheidungshilfe für die Beurteilung der bei der Lagerung von Schlachtabfällen relevanten Vorkehrungen gegen Geruchsemissionen darstellt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96 -, NuR 1998, 663664 zur Relevanz der VDI-Richtlinie 3472), bestimmt in Nr. 2.2.2.5 Abs. 3 S. 1: "Zweckmäßig ist immer eine tägliche Abholung der Abfälle." Hiermit kommt zum Ausdruck, dass die nur einmal täglich erfolgende Abfuhr der Schlachtabfälle nicht geeignet erscheint, um die in Nr. 2.2.2.5 Abs. 2 der VDI Richtlinie 2596 aufgestellte Maßgabe, dass der Lageraum für Schlachtabfälle "gut zu entlüften" und "kühl zu halten" ist, zu kompensieren, sondern nur als additive Vorkehrung zu empfehlen ist.

  • VG Osnabrück, 28.02.2003 - 2 A 147/01

    Entenmaststall; Geruchsbelästigungen; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; TA

    Denn die TA-Luft (in der seit dem 01.10.2002 geltenden Fassung) regelt ihrem eigenen Geltungsanspruch nach (vgl. Ziff. 1 Abs. 3 - Anwendungsbereich) nicht den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen, sondern lediglich die Vorsorge gegen derartige Umwelteinwirkungen (ebenso zur Vorgängerfassung der TA-Luft: Nds. OVG, U. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96 u.a. - Nds. Rpfl. 1998, 299 m.w.N.); das Vorsorgegebot hat jedoch keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. BVerwG, U. v. 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313).

    Soweit es dabei um die Frage geht, ob die mit dem Betrieb eines Geflügelmaststalles verbundenen (Geruchs-)Immissionen "erheblich" in diesem Sinne und damit für den Nachbarn im Ergebnis nicht mehr zumutbar sind, kann mangels entsprechender normativer Vorgaben regelmäßig auf die Aussagen der VDI-Richtlinie 3472 (Tierhaltung Hühner), insbesondere die darin enthaltenen Abstandsregelungen, zurückgegriffen werden, da diese auf entsprechenden Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deshalb ungeachtet ihres fehlenden Rechtsnormcharakters auch für die Gerichte eine gewichtige, die Erheblichkeitsgrenze des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG gesetzeskonform absteckende Entscheidungshilfe darstellen (vgl. Nds. OVG, U. v. 19.01.1995 - 1 L 166/90 -, BRS 57 Nr. 106; U. v. 18.02.1998 - 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661; U. v. 06.03.1998, aaO; B. v. 06.12.2001 - 1 MA 3356/01 -, RdL 2002, 91).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 1 L 91/11

    Eisenbahnverkehrsrecht - Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit und

    Auch in wirtschaftlicher Hinsicht würde ihr die Wiedererlangung derselben unter dem Blickwinkel der Abwicklung der Gesellschaft und einem dabei anzunehmenden Interesse, auch öffentlich-rechtliche Genehmigungen einer wirtschaftlichen Verwertung zuführen zu können (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96, 7 L 4622/96 - NuR 1998, 663 - zitiert nach juris; VG München, Urt. v. 02.12.2008 - M 16 K 08.1676 - juris), keinen Vorteil bringen.
  • VG Köln, 20.11.2012 - 7 K 703/11

    Anfechtungsklage Feststellungsklage Feststellungsinteresse GCP-Inspektion GmbH

    vgl. Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbH-Gesetz, 19. Auflage 2009, § 60 Rn. 2. Ferner: VG München, Gerichtsbescheid vom 07.07.2008 - M 16 K 08.1040 -, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.03.1998 - 7 L 4554/96 -, NuR 1998, 663-666, die das Rechtsschutzbedürfnis einer über den Liquidationszweck hinausgehenden Klage der Gesellschaft verneinen.
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2807/11

    Klageänderung, Baugebot, Beseitigungsverfügung, Abstandfläche, Giebel,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.1992 - 2 S 2737/90 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 06.03.1998 - 7 L 4554/96, 7 L 4622/96 -, und VG München, Gerichtsbescheid vom 07.07.2008 - M 16 K 08.1040 -, jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1676

    Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 6. März 1998 (Az.: 7 L 4554/96) zu einem ähnlich gelagerten Fall jedoch aus, dass zur Abwicklung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch die Führung eines Rechtsstreits wegen einer ihr dort versagten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehören könne.
  • VG Minden, 09.05.2005 - 11 K 1559/04

    Klagen eines Mastgeflügelbetriebs aus Versmold abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21.6.2001 - 7 C 21.00 -, NVwZ 2001, 1165, und vom 20.12.1999 - 7 C 15.98 -, BVerwGE 110, 216 (218) = NVwZ 2000, 440, sowie Beschlüsse vom 21.3.1996 - 7 B 164.95 -, NVwZ-RR 1996, 498 (499), vom 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 = NVwZ 1995, 994, und vom 15.2.1988 - 7 B 219.87 -, NVwZ 1988, 824 (825); OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2003 - 21 A 2723/01 -, NVwZ 2004, 366; Nds.OVG, Urteil vom 6.3.1998 - 7 L 4554/96 und 7 L 4622/96 -, NuR 1998, 663 (664) im Zusammenhang mit Abstandsregelungen für Geflügelmast zum Wald.
  • VG München, 07.07.2008 - M 16 K 08.1040

    Gerichtsbescheid

  • VG Osnabrück, 14.02.2005 - 2 B 86/04
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