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   VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10   

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VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10 (https://dejure.org/2010,28772)
VG Köln, Entscheidung vom 29.07.2010 - 7 L 534/10 (https://dejure.org/2010,28772)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 7 L 534/10 (https://dejure.org/2010,28772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten des Rauchverbots in einer sich ohne eigene räumliche Abgrenzung auf der Lauffläche eines Einkaufszentrums befindenden Gaststätte; Möglichkeit der Einrichtung einer Rauchergaststätte in einem Einkaufszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 7956/09

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Am 17.12.2009 hat der Antragsteller die Zwangsgeldfestsetzung vom 14.12.2009 in das Klageverfahren 7 K 7956/09 einbezogen und Aufhebung der Verfügung beantragt.

    Ferner hat der Antragsteller am 17.12.2009 im Verfahren 7 L 1925/09 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, in dem er sinngemäß beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 7956/09 gegen die Vollstreckungsverfügungen des Antragsgegners vom 20.11.2009, 23.11.2009 und 14.12.2009 gemäß § 80 Abs. 5 VwGO anzuordnen.

    Vielmehr sei der Antragsgegner ausweislich der Einträge im Formular auf Bl. 16 VV (Beiakte 1 zu 7 K 7956/09), das bei einer Kontrolle am 20.11.2009 ausgefüllt worden sei, selbst von einer ordnungsgemäßen Beschilderung ausgegangen.

    Die Kontrollberichte des Antragsgegners belegten, dass entgegen den Behauptungen des Antragsgegners seit dem 05.12.2009 die Gaststätte ordnungsgemäß als Rauchergaststätte gemäß § 4 Abs. 2 NiSchG gekennzeichnet sei (Bl. 16 und 21 BA 2 zu 7 K 7956/09).

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 K 7956/09, 7 K 593/09 und 7 L 131/09 und die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstige von den Beteiligten vorgelegte Unterlagen Bezug genommen.

    Dies ergibt sich daraus, dass die neuen Schilder den alten Schildern bei oberflächlicher Betrachtung ziemlich ähnlich waren, den Mitarbeitern die vorgeschriebenen Schilder nicht genau bekannt waren und das Aussehen der Schilder aus der rechtlichen Sicht des Antragsgegners nicht relevant war und daher auch nicht Gegenstand des Untersuchungsauftrags war (vgl. Vermerk vom 26.11.2009, Bl. 1 Beiakte 2 zu 7 K 7956/09).

    Den speziellen Hinweis auf § 4 Abs. 2 NiSchG enthielten aber nur die neuen Schilder, die alten Schilder verwiesen auf § 4 NiSchG ohne Angabe des Absatzes (vgl. Bl. 18 Beiakte 1 zu 7 K 7956/09).

  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 593/09
    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 593/09 gegen Ziff. 1 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 15.01.2009 wird ab dem 28.11.2009 wiederhergestellt.

    Hiergegen hat der Antragsteller am 02.02.2009 Klage erhoben (7 K 593/09) und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt (7 L 131/09).

    Ferner hat er u. a. vorsorglich beantragt, unter Abänderung des Beschlusses des OVG NRW vom 11.11.2009 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 593/09 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 15.01.2009 wiederherzustellen bzw. anzuordnen.

    Der Antragsteller beantragt im vorliegenden Verfahren sinngemäß, den Beschluss des OVG NRW gemäß § 80 Abs. 7 VwGO abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 593/09 gegen Ziffer 1 und 3 der Ordnungsverfügung vom 15.01.2009 wiederherzustellen bzw. anzuordnen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 K 7956/09, 7 K 593/09 und 7 L 131/09 und die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstige von den Beteiligten vorgelegte Unterlagen Bezug genommen.

    Im vorliegenden Fall ist die Kammer für die Entscheidung über den Antrag zuständig, da das Hauptsacheverfahren 7 K 593/09 noch in der ersten Instanz anhängig ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09
    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - wird geändert.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners änderte das OVG NRW mit Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag ab.

    Durch Beschluss der Kammer vom 19.04.2010 ist der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO von den Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung abgetrennt und unter dem vorliegenden Aktenzeichen fortgeführt worden.

    Bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung erscheint es überwiegend wahrscheinlich, dass sich die Sachlage seit dem 28.11.2009 geändert hat und die Erfolgsaussichten der Klage daher abweichend von dem Beschluss des OVG NRW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - positiv zu beurteilen sind.

    Dies gilt für Gaststättenbereiche, weil die Gäste sich dort über längere Zeit aufhalten und dort viel und gern geraucht wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - Rn. 27.

  • VG Köln, 23.03.2009 - 7 L 131/09

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Hiergegen hat der Antragsteller am 02.02.2009 Klage erhoben (7 K 593/09) und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt (7 L 131/09).

    Durch Beschluss vom 23.03.2009 gab die erkennende Kammer dem Antrag des Antragstellers im Verfahren 7 L 131/09 statt.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 K 7956/09, 7 K 593/09 und 7 L 131/09 und die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstige von den Beteiligten vorgelegte Unterlagen Bezug genommen.

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 - u. a., NJW 2008, 2409 ff. , die die Grundlage der gesetzlichen Regelung bildet, die sogenannte "Einraumgaststätte" oder "Eckkneipe" vor Augen, also einen gegenüber der Umgebung abgeschlossenen Raum.
  • OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Ein weitergehender Schutz der Passanten eines Einkaufszentrums durch Rauch aus Rauchergaststätten wäre beispielsweise bei einer ausdrücklichen Einbeziehung von Einkaufszentren in die Regelung des generellen Rauchverbots nach § 2 NiSchG möglich, die bereits in einigen Landesgesetzen erfolgt ist, vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1983 - 4 A 2719/81

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Rauchverbot vom 15.01.2009 war daher rückwirkend ab dem 28.11.2009 wiederzustellen bzw. im Hinblick auf die damit verbundene Zwangsgeldandrohung anzuordnen, zur rückwirkenden Anordnung vgl. Kopp, VwGO, 16. Auflage 2009, § 80 Rn. 202; OVG NRW, Urteil vom 16.06.1983 - 4 A 2719/81 - , DÖV 1983, 1025.
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82
    Auszug aus VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Rauchverbot vom 15.01.2009 war daher rückwirkend ab dem 28.11.2009 wiederzustellen bzw. im Hinblick auf die damit verbundene Zwangsgeldandrohung anzuordnen, zur rückwirkenden Anordnung vgl. Kopp, VwGO, 16. Auflage 2009, § 80 Rn. 202; OVG NRW, Urteil vom 16.06.1983 - 4 A 2719/81 - , DÖV 1983, 1025.
  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 593/09

    Rechtmäßigkeit eines Rauchverbots hinsichtlich eines in einem Einkaufszentrum

    Durch Beschluss der Kammer vom 19.04.2010 ist der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO von den Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 L 534/10 fortgeführt worden.

    Durch Beschluss des VG Köln vom 29.07.2010 im Verfahren 7 L 534/10 wurde dem Antrag teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 593/09 gegen die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 15.01.2009 ab dem 28.11.2009 wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 K 7956/09, 7 L 131/09, 7 L 1925/09 und 7 L 534/10 und die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstige von den Beteiligten vorgelegte Unterlagen Bezug genommen.

    Demnach erscheint ein Rauchverbot für Gastflächen auch in Räumen, die in weiteren Teilbereichen für andere Zwecke genutzt werden und keinem Rauchverbot unterliegen, hinreichend sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - ; zustimmend nunmehr VG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 7 L 534/10 - und Urteil vom 27.07.2010 - 7 K 7449/08 - ; ebenso BayVGH, Beschluss vom 11.11.2011 - 22 CS 11.1992 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009 - 11 K 4149/08 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.2011 - 10 S 2533/09 - ; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 - .

    Insbesondere ist die Anwendung von § 4 Abs. 2 NiSchG nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass die Gaststätte des Klägers sich ohne eigene räumliche Abgrenzung durch Wände und eine Decke auf der Lauffläche des Einkaufszentrums befindet, so bereits VG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 7 L 534/10 - ; a. A. OVG NW, Beschluss vom 28.02.2011 - 4 B 1162/10 - .

  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 7956/09

    Begehren einer Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Durch Beschluss der Kammer vom 19.04.2010 ist der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des OVG NW vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO (Antrag zu 4.) von den Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzung der Vollziehung der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (Antrag zu 1.) abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 L 534/10 fortgeführt worden.

    Durch Beschluss des VG Köln vom 29.07.2010 im Verfahren 7 L 534/10 wurde dem Antrag teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 593/09 gegen die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 15.01.2009 ab dem 28.11.2009 wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten in den vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 7 L 1925/09, 7 L 131/09, 7 L 534/10 und die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und sonstige von den Beteiligten vorgelegte Unterlagen Bezug genommen.

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