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   OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 781/97   

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OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 781/97 (https://dejure.org/1998,14490)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.1998 - 7 L 781/97 (https://dejure.org/1998,14490)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 7 L 781/97 (https://dejure.org/1998,14490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 7 A 3705/96
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 781/97
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 18.03.1985 - 8 OE 136/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 781/97
    Auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung besteht ein Anspruch, wenn die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen sind oder Gefährdungen im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (wie VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/83 -, NJW 1986, S. 83).

    Eine Wiedergestattung kommt daneben auch in Betracht, wenn Gefährdungen im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit der (fortbestehenden) Untersagung mangelt (VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/83 -, NJW 1986, S. 83; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 174 zu § 35).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2014 - 7 LB 93/13

    Wiedergestattung einer Gewerbeausübung hinsichtlich Zuverlässigkeit eines

    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. Urteil des Senats vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2012 - 7 LA 186/11

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung

    Auf die Wiederges tattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen iSv § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; HessVGH, Urt. v. 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 176; Tettinger/Wank, GewO, § 35 Rn. 206).
  • VG Schleswig, 02.10.2014 - 12 A 291/13

    Wiedergestattung eines Gewerbes; Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher

    Auf die Wiedergestattung besteht daher ein Rechtsanspruch, wenn etwa die den Untersagungsbescheid tragenden Gründe inzwischen entfallen oder Gefährdungen i.S.d. § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr zu befürchten sind oder es inzwischen an der Verhältnismäßigkeit des Fortbestehens der Untersagung mangelt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.1.1998 - 7 L 781/97 -, juris; Beschluss vom 6.1.2012, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 28.5.1990 - 8 UE 878/89 -, GewArch 1990, 326; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: März 2014, § 35 Rn. 174).
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