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   OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11   

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OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11 (https://dejure.org/2013,4581)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 (https://dejure.org/2013,4581)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2013 - 7 LA 181/11 (https://dejure.org/2013,4581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Gewichtung von schweren Verstößen im Sinne des § 1 Abs. 2 GBZugV a. F. bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit einer zur Führung der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Gewichtung von schweren Verstößen im Sinne des § 1 Abs. 2 GBZugV a. F. bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit einer zur Führung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Gewichtung von schweren Verstößen im Sinne des § 1 Abs. 2 GBZugV a. F. bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit einer zur Führung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 532
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7).

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Bei der Aufstellung der insoweit erforderlichen Prognose ist eine dem angefochtenen Urteil nachfolgende Änderung der Sach-oder Rechtslage mit folgenden Maßgaben zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - BVerwG 7 AV 3.02 -, NVwZ 2003, 490 [491], bzw. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]; Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 - juris, Langtext Rn. 3, und v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 -, OVGE 48, 342 [344]; vgl. auch Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 257): Zum einen setzt die Berücksichtigung voraus, dass es nach dem materiellen Recht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der gerichtlichen Entscheidung ankommt.

    Im Übrigen bleibt dagegen namentlich eine Änderung der Rechtslage unberücksichtigt, weil der Zulassungsantragsteller nicht mit Blick auf eine erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist vorgebrachte und eingetretene Rechtsänderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]) oder neue Rügen erheben (Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 257) kann (Nds. OVG, Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, juris, Langtext Rn. 3).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Zum anderen muss die Änderung der Sach- oder Rechtslage entweder rechtzeitig dargelegt und für die Beurteilung gerade derjenigen Richtigkeitszweifel erheblich sein, die der Zulassungsantragsteller bereits innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ausreichend geltend gemacht hat, oder aber sie muss Bedeutung im Rahmen einer Prüfung des Oberverwaltungsgerichts gewinnen, ob sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den ihr beigegebenen Gründen als richtig darstellt (zum gebotenen Umfang einer solchen Prüfung: BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 f., und Nds. OVG, Beschl. v. 17.6. 2009 - 5 LA 103/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Bei der Aufstellung der insoweit erforderlichen Prognose ist eine dem angefochtenen Urteil nachfolgende Änderung der Sach-oder Rechtslage mit folgenden Maßgaben zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - BVerwG 7 AV 3.02 -, NVwZ 2003, 490 [491], bzw. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]; Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 - juris, Langtext Rn. 3, und v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 -, OVGE 48, 342 [344]; vgl. auch Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 257): Zum einen setzt die Berücksichtigung voraus, dass es nach dem materiellen Recht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der gerichtlichen Entscheidung ankommt.

    Im Übrigen bleibt dagegen namentlich eine Änderung der Rechtslage unberücksichtigt, weil der Zulassungsantragsteller nicht mit Blick auf eine erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist vorgebrachte und eingetretene Rechtsänderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]) oder neue Rügen erheben (Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 257) kann (Nds. OVG, Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, juris, Langtext Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.1999 - B 1 S 63/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Es liegt indessen auf der Hand, dass schwere Verstößen im Sinne des § 1 Abs. 2 GBZugV a. F. nicht beliebig gewichtet werden durften, sondern ihnen schon aufgrund dieser Schwere im Rahmen der gebotenen Betrachtung der Gesamtpersönlichkeit (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 6.7. 1999 - B 1 S 63/99 -, GewArch 1999, 482 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6) besondere Bedeutung zukam.

    Die von der Klägerin formulierte Frage, "ob die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nur dann gegeben ist, wenn die sich an das Insolvenzverfahren anschließende Restschuldbefreiung erteilt worden ist, oder ob das bisherige Verhalten des Gewerbetreibenden für die persönliche Zuverlässigkeit spricht", ist schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil die Beurteilung der hier in Rede stehenden Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden stets ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt und dies bereits durch die vorhandene Rechtsprechung (vgl. etwa OVG LSA Beschl. v. 6.7. 1999 - B 1 S 63/99 -, GewArch 1999, 482 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6, m. w. N.) hinreichend geklärt ist.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Bei der Aufstellung der insoweit erforderlichen Prognose ist eine dem angefochtenen Urteil nachfolgende Änderung der Sach-oder Rechtslage mit folgenden Maßgaben zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - BVerwG 7 AV 3.02 -, NVwZ 2003, 490 [491], bzw. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]; Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 - juris, Langtext Rn. 3, und v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 -, OVGE 48, 342 [344]; vgl. auch Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 257): Zum einen setzt die Berücksichtigung voraus, dass es nach dem materiellen Recht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der gerichtlichen Entscheidung ankommt.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11
    Bei der Aufstellung der insoweit erforderlichen Prognose ist eine dem angefochtenen Urteil nachfolgende Änderung der Sach-oder Rechtslage mit folgenden Maßgaben zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - BVerwG 7 AV 3.02 -, NVwZ 2003, 490 [491], bzw. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744 [745]; Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 - juris, Langtext Rn. 3, und v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 -, OVGE 48, 342 [344]; vgl. auch Seibert, in: Sodan/Ziekow, [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 257): Zum einen setzt die Berücksichtigung voraus, dass es nach dem materiellen Recht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der gerichtlichen Entscheidung ankommt.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

  • VG Ansbach, 21.08.2001 - AN 10 K 01.00107
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12, juris, Langtext Rn. 65 - Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17

    Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 7 LA 65/17

    Enden des Anwendungsbereichs des § 76 VwVfG mit der Fertigstellung des Vorhabens

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 7 LA 15/17

    Rechtsstreit um das Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Rn. 65; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2013 - 7 LA 181/11 -, a. a. O., juris, Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 7 LA 75/13

    Ausschluss eines Fahrgeschäfts vom Kramermarkt

    Sondern es ist auch die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu verneinen, die sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    An der grundsätzlichen Bedeutung der Sache fehlt es regelmäßig, wenn die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, juris, Langtext Rn. 18; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 127, m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14

    Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2016 - 7 LA 74/16

    Achslast; Bekanntmachung; Seitenstreifen; Widmung; Widmungsbeschränkung

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag;

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 7 LA 91/20

    Anlieger; Einfahrt; Entfall; Erschwernis; Wegfall; Zufahrt

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2020 - 7 LA 17/19

    Anerkannte Stelle; Sprachprüfer; Sprachprüfer für Luftfahrtpersonal

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

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