Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11   

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OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11 (https://dejure.org/2012,20134)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 (https://dejure.org/2012,20134)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 LB 29/11 (https://dejure.org/2012,20134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8a Abs. 1 FStrG; § 20 Abs. 2 NStrG; § 22 NStrG
    Deckung der Anlegung notwendiger Zufahrten von der öffentlichen Straße zu privaten Grundstücken vom Gemeingebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 8a Abs. 1; NStrG § 20 Abs. 2; NStrG § 22
    Deckung der Anlegung notwendiger Zufahrten von der öffentlichen Straße zu privaten Grundstücken vom Gemeingebrauch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusätzliche Grundstückszufahrt: Genehmigungspflichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deckung der Anlegung notwendiger Zufahrten von der öffentlichen Straße zu privaten Grundstücken vom Gemeingebrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 819
  • BauR 2012, 1833
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Spezielle Regelungen für den Anliegergebrauch, der nicht jedermann iSv § 14 Abs. 1 Satz 1 NStrG zusteht, sondern nur dem Straßenanlieger spezifische Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung seines Grundstücks eröffnet und die gerade nicht jeder Straßennutzer für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914), fehlen im Niedersächsischen Straßengesetz weitgehend.

    Die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße wird traditionell als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs angesehen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357), die mit seiner Wegeunterhaltungspflicht korrespondierte (Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass das Recht des privaten Grundstückseigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 aaO; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963, aaO; Meck.-Vorp. OVG, Beschl. v. 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris Rn. 10; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 37).

    Voraussetzung für den Anliegergebrauch ist immer das besondere Angewiesensein des Grundeigentums auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972, aaO).

  • VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91

    Rücknahme der Genehmigung zur Schaffung einer weiteren Grundstückszufahrt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Diese Auffassung habe auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. November 1991 (Az. 2 TH 2280/91, juris) vertreten.

    Auch innerhalb der geschlossenen Ortslage ist mithin nicht schlechthin jedermann unter Berufung auf den Gemeingebrauch berechtigt, eine Zufahrt zu einer Gemeindestraße anzulegen, zu verändern oder dauernd zu benutzen, sondern nur derjenige, der ihrer bedarf, um sein an der Straße gelegenes Grundstück von dieser Straße aus zu erschließen (Hess. VGH, Beschl. v. 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1963 - I A 145/62
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße wird traditionell als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs angesehen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - IV C 112.68 -, NJW 1973, 913, 914; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963 - I A 145/62 -, OVGE MüLü 19, 356, 357), die mit seiner Wegeunterhaltungspflicht korrespondierte (Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 10).

    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass das Recht des privaten Grundstückseigentümers auf Anlage einer Straßenzufahrt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit begrenzt wird und auch im Innenbereich eine Zufahrt unzulässig sein kann, wenn sie zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 aaO; Nds. OVG, Urt. v. 27.06.1963, aaO; Meck.-Vorp. OVG, Beschl. v. 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris Rn. 10; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 37).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundgesetzlich nur noch der Kernbereich der Erschließungsinteressen des Grundstückseigentümers durch Art. 14 GG vor straßenrechtlichen Veränderungen geschützt (BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 4.72

    Anbringung eines Warenautomaten im Straßenraum vor dem eigenen Ladengeschäft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Die Beurteilung der Zulässigkeit einer weiteren Zufahrt kann daher nicht unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden (so noch BVerwG, Urt. v. 18.10.1974 - IV C 4.72 -, juris), sondern ist in Niedersachsen aus einer Abgrenzung der gesetzlichen Regelungen in § 14 NStrG, der den Gemeingebrauch definiert, und § 18 NStrG zu gewinnen, der eine darüber hinausgehende Benutzung der Straße als Sondernutzung qualifiziert.
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Der grundrechtlich geschützte Anliegergebrauch gewährleistet die Zugänglichkeit des Grundstücks, nicht dessen maximale bauliche Ausnutzbarkeit oder die Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098).
  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Das Fernstraßengesetz schließt die Anlegung von Zufahrten von Autobahnen zu privaten Grundstücken aus (BVerwG, Urt. v. 24.09.1982 4 C 36.79 -, NJW 1983, 1747f.; Kodal, aaO, Kap. 26 Rn. 34) und macht sie bei Bundesstraßen außerorts von einer Sondernutzungserlaubnis abhängig (§ 8a FStrG); gleiches gilt für Zufahrten zu Landes- und Kreisstraßen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (§ 20 Abs. 2 NStrG).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Aus diesem Normzusammenhang erschließt sich, dass auch § 20 Abs. 2 Satz 1 NStrG lediglich Zufahrten meint, die nach den Grundsätzen des Anliegergebrauchs zur Erschließung erforderlich sind und nicht weitere zusätzliche Zufahrten zu einem Grundstück, weil es sinnlos wäre, eine Sondernutzungserlaubnis für Zufahrten zu gewähren, die nach § 20 Absatz 7 NStrG wieder geschlossen werden müssten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185 ff.; Wendrich, Niedersächsisches Straßengesetz, 4. Aufl. 2000, § 20 Rn. 4).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Der gegenüber dem schlichten Gemeingebrauch gesteigerte Anliegergebrauch erstreckt sich daher nur auf den notwendigen Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von ihr (BVerwG, Urt. v. 08.09.1993 - 11 C 38.92 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11
    Die Gewährleistung des Anliegergebrauchs, der die Zulässigkeit von Zufahrten von privaten Grundstücken auf öffentliche Straßen betrifft, richtet sich nach den einfachgesetzlichen Bestimmungen des Straßenrechts, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt und dessen Regelungsgehalt das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straße und angrenzenden Grundstücken umfasst (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2008 - 1 L 251/07

    Antrag auf Erteilung von Genehmigungen zur Anlage von zusätzlichen Zufahrten

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 59/10

    Bedeutung der Formulierung "mit ihrem Einvernehmen" in § 72 Abs. 1 S. 2

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 1 A 764/08

    Wiederherstellung/Umverlegung einer Zufahrt; Anliegergebrauch;

  • VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.2267

    Verbot der Zufahrt von einer Ortsstraße zu bauaufsichtlich genehmigten Garagen

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 8 ZB 11.2785

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche einer Gaststätte; Ermessen;

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Der Kernbereich des Anliegergebrauchs reicht daher nur so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums die Verbindung mit der Straße erfordert (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.02.2002 - 5 S 1121/00 -, juris, und vom 23.09.1993 - 5 S 2092/92 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris; Lorenz/Will, Straßengesetz Bad.-Württ., 2. Aufl., § 13 Rn. 45 f.; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, § 17 Rn. 756, 806 ff.).

    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig, wenn auch nicht ausnahmslos, für die erstmalige Anlage einer Zufahrtsmöglichkeit auf eine innerörtliche Straße zu bejahen (OVG Nieders., Urteil vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 A 764/08 -, juris; VG Münster, Urteil vom 14.03.2007 - 8 K 979/04 -, juris), wobei es selbst insoweit weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße noch die Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs gibt (OVG NRW, Beschluss vom 27.09.2005 - 8 A 2947/03 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 15.03.2006 - 8 B 05.1356 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.05.2008 - 14 K 1550/06 -, juris).

    Dieser fundamentale straßenrechtliche Grundsatz begrenzt mit Blick auf die rechtlich geschützten Interessen anderer Anlieger und Straßennutzer und das für das Straßenrecht maßgebliche Ziel der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch die Rechte der Straßenanlieger (BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; OVG Nieders., Beschlüsse vom 10.12.2013 - 7 LA 179/12 -, juris, und vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris; VG München, Beschluss vom 13.04.2012 - M 2 E 12/1504 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 16.08.2011 - 10 L 341/11 -, juris; VG Köln, Urteil vom 21.07.2011 - 18 K 2173/10 -, juris; Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kap. 26 Rn. 28).

    Da vor Grundstücksein- und -ausfahrten gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO nicht geparkt werden darf, geht mit einer zusätzlichen Grundstückszufahrt automatisch die Reduzierung öffentlicher Parkplätze einher; dies wiederum führt zu Parkproblemen für Straßenbenutzer, die nicht über private Stellplätze im umliegenden Bereich verfügen, und in der Folge zu zusätzlichem Verkehr bei der Parkplatzsuche (OVG NRW, Urteil vom 16.06.2014 - 11 A 1097/12 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris).

    Diese mit der Errichtung von Grundstücksein- und -ausfahrten potentiell verbundenen Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des (ruhenden) Verkehrs rechtfertigen es, ihre Errichtung jedenfalls dann als Sondernutzung anzusehen, wenn sie entweder zur Nutzung des Grundstücks nicht erforderlich ist oder wenn sie zu einer konkreten Verkehrsgefährdung führt (OVG Nieders., Beschlüsse vom 10.12.2013 - 7 LA 179/12 -, juris, und vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris; ähnlich auch bereits BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.04.2008 - 1 L 251/07 -, juris).

    Auch im Übrigen ist die Rechtsprechung der Auffassung des VG Würzburg nicht gefolgt, sondern hat diese ausdrücklich abgelehnt (so etwa OVG Nieders., Urteil vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris).

  • VG Braunschweig, 18.06.2014 - 6 A 242/13

    Überhang von Pflanzen auf Straße ist keine Sondernutzung

    Hiervon abzugrenzen ist der Sondergebrauch (Sondernutzung), der insbesondere verkehrsfremde Nutzungen der Straße meint (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3 NStrG) und nach § 18 NStrG erlaubnispflichtig ist (vgl. Nds. OVG, U. v. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 1097/12

    Zugehörigkeit der Anlage einer Zufahrt von einem Anliegergrundstück zu einer

    vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 LB 29/11 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2013 - 7 LA 179/12

    Anspruch auf die Beseitigung eines die Zugänglichkeit eines Grundstücks von und

    Sie ist nach den einfachgesetzlichen Bestimmungen des Straßenrechts zu beantworten, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt und dessen Regelungsgehalt das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straße und angrenzenden Grundstücken umfasst (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, NVwZ 1999, 1341; Senat, Urt. v. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris).

    Aus der dem Anliegergebrauch innewohnenden immanenten Beschränkung des Rechts auf Anlage einer Zufahrt zur Straße im Sinne des "Angewiesenseins" folgt etwa auch, dass ein Grundstückseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt ist, seine Zufahrt über die gesamte Frontbreite seines Grundstücks zur Straße zu erstrecken, wenn hierfür nicht ausnahmsweise spezifische Gründe vorliegen (Senat, Urt. v. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris Rn. 31).

    Der Umfang der Duldungspflicht aus § 32 NStrG ist mangels relevanten Eingriffs in Eigentumsrechte der Klägerin aus Art. 14 GG - wie oben ausgeführt - vorliegend unerheblich; der Gewährleistungsgehalt des Grundrechts im Rahmen des Anliegergebrauchs ist in der angeführten obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. Senatsurteil v. 18.07.2012, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 LC 85/15

    Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, allein die formelle Illegalität einer straßenrechtlichen Nutzung der nachträglichen Erlaubniserteilung nach der Rechtsprechung des Senats nicht entgegensteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris Rn. 36, 38).

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Beklagten geltend macht, dass sich im dortigen Fall "... keine weiteren Einwirkungen auf den Verkehrsraum (ergäben), ist dies - bei aller Unterschiedlichkeit der Fallgestaltungen - nicht zutreffend (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2012, aaO, Rn. 30 /31).

  • VG Trier, 11.09.2014 - 6 L 1605/14

    Beseitigung von mit Sprühkreide im öffentlichen Straßenbereich aufgebrachter

    Diese formelle Illegalität rechtfertigt grundsätzlich den Erlass einer Beseitigungsanordnung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 LB 29/11 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Ob bei bereits bestehender Zufahrt das Anlegen einer weiteren zulässig ist, beurteilt sich deshalb nicht unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (ebenso OVG Nds, Urt. V. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, NordÖR 2012, 463 = NdsVBl 2012, 330 = VerkMitt 2013 Nr. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 90/13

    Vergütung von Mehrkosten für eine Grundstückszufahrt- Abzug von ersparten

    Als Verwirklichung des Gemeingebrauchs in der besonderen Form des Anliegergebrauchs wird traditionell die Anlage von Zufahrten von privaten Grundstücken zur öffentlichen Straße angesehen (NdsOVG, Urt. v. 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, juris RdNr. 26).
  • VG Minden, 03.11.2015 - 1 K 1164/14
    Ungeachtet dessen werde auf die Urteile des OVG Niedersachsen vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 - und des OVG NRW vom 16.06.2014 - 11 A 1097/12 - hingewiesen.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.07.2012 - 7 LB 29/11 -, NdsVBl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

    Die Anlegung weiterer (zweiter, dritter ...) Zufahrten gehört straßenrechtlich nicht mehr ohne Weiteres zum erlaubnisfreien Anliegergebrauch (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.07.2012, 7 LB 28/11, NordÖR 2012, 463 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2012 - 1 LA 40/12

    Naturschutzrecht - erhebliche Beeinträchtigung einer landschaftsprägenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 55/15

    Erstattungspflicht von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2019 - 7 LB 36/18

    Anliegergebrauch; Gehwegabsenkung; Gemeingebrauch; Mehrkostenvergütung;

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 7 LA 91/20

    Anlieger; Einfahrt; Entfall; Erschwernis; Wegfall; Zufahrt

  • VG Neustadt, 25.01.2018 - 4 K 639/17

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Ermöglichung der Zufahrt von einer

  • VG Berlin, 07.12.2012 - 1 L 293.12

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Zustimmung zur Herstellung

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 176/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein in einem Gewerbegebiet befindliches

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