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   OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 7 M 786/99   

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https://dejure.org/1999,4838
OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 7 M 786/99 (https://dejure.org/1999,4838)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.04.1999 - 7 M 786/99 (https://dejure.org/1999,4838)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. April 1999 - 7 M 786/99 (https://dejure.org/1999,4838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 2 § 13 Abs. 3
    Straßenverkehrsrecht: Besitzstandsschutz im Personenbeförderungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 16.66

    Genehmigung für einen Linienberufsverkehr mit Privatbussen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 7 M 786/99
    Dies ist nicht in Bezug auf BVerwGE 30, 242 (245) der Fall.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Der dagegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Beschwerde blieb erfolglos (Beschl. des Senats v. 28.4.1999 - 7 M 786/99 -, GewArch 2000, 337).

    Zur weiteren Begründung hat das Verwaltungsgericht insoweit auf die Beschlüsse des Senats vom 28. April 1999 - 7 M 786/99 - und vom 26. Januar 2000 - 7 M 230/00 - Bezug genommen.

    Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 28. April 1999 (7 M 786/96, GewArch 2000, 337) und vom 26. Januar 2000 (7 M 230/00) vertreten; daran ist auch nach erneuter Prüfung festzuhalten.

    Freilich hat sie im Klageverfahren unter Bezugnahme auf ihren Antragsschriftsatz im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 99/98//7 M 786/99) die Auffassung vertreten, ihr Antrag sei in vielen Punkten vorteilhafter, dieses Vorbringen bezog sich aber lediglich auf den Genehmigungsantrag der Beigeladenen in der ursprünglichen Gestalt.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - Kart 19/04

    Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß § 36 Abs. 1 GWB wegen der

    Ziel dieser Klausel ist es, Bewährtem einen besonderen Stellenwert einzuräumen und Investitionen des Altunternehmers durch die Zulassung eines neuen Verkehrsunternehmens für den jeweiligen Beförderungsverkehr nicht ohne weiteres zu entwerten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2000, 337; Bidinger, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, B § 13 Rn. 72 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im

    Ziel dieser Klausel ist es, Bewährtem einen besonderen Stellenwert einzuräumen und Investitionen des Altunternehmers durch die Zulassung eines neuen Verkehrsunternehmens für den jeweiligen Beförderungsverkehr nicht ohne weiteres zu entwerten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2000, 337; Bidinger, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, B § 13 Rn. 72 ff.).
  • VG Sigmaringen, 23.02.2005 - 5 K 910/04

    Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung

    Sie schützt nämlich die im Hinblick auf den bedienten Verkehr getroffenen Investitionen, die durch die Zulassung eines neuen Unternehmers für den jeweiligen Beförderungsverkehr nicht ohne Weiteres entwertet sein sollen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.04.1999 - 7 M 786/99 -, GewArch 2000, 337; Bidinger, a.a.O., § 13 PBefG, Anm. 74 f); die bloße Gewinnerwartung des vorhandenen Unternehmers ist hingegen nicht Schutzgegenstand des § 13 Abs. 3 PBefG.

    Der in § 13 Abs. 3 PBefG normierte Besitzstandsschutz ist demgemäß genehmigungsbezogen und begünstigt nur den Unternehmer, dem die Genehmigung erteilt ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.04.1999, a.a.O.; Bidinger, a.a.O., § 13 PBefG Anm. 76; vgl. zur fehlenden Unternehmereigenschaft eines Subunternehmers im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes auch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI (Kart) 1/04

    Kartellrechtliche Fusionskontrolle beim Zusammenschluss von Verkehrsbetrieben

    Ziel dieser Klausel ist es, Bewährtem einen besonderen Stellenwert einzuräumen und Investitionen des Altunternehmers durch die Zulassung eines neuen Verkehrsunternehmens für den jeweiligen Beförderungsverkehr nicht ohne weiteres zu entwerten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2000, 337 ; Bidinger, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, B § 13 Rn. 72 ff.).
  • VK Niedersachsen, 15.11.1999 - 203-VgK-12/99

    Voraussetzung für die Nachprüfung der Vergabe eines Auftrags zur Durchführung von

    Danach ist der Betriebsführer also nicht Unternehmer i. S. des PBefG, auch wenn er den Verkehr nach dem Gesetz ebenfalls "im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreibt" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.1999, 7 M 786/99; Biedinger, Personenbeförderungsrecht, § 2 Anm. 13 e).
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