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   OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13   

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OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13 (https://dejure.org/2014,7897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 (https://dejure.org/2014,7897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 (https://dejure.org/2014,7897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 4 S. 3 GlüStV; § 25 Abs. 2 GlüStV; § 15 Abs. 2 GewO; § 33i GewO
    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähigen Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähigen Spielhalle

  • vdai.de PDF

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähigen Spielhalle. Die mit dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten gesetzgeberischen Ziele der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähigen Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Typisierende Argumentationsmuster bei Vollziehungsanordnung von Schließungsverfügung einer Spielhalle sind für Fallgruppen möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Damit zielt er erkennbar auf eine beschleunigte Schließung solcher Spielhallen ab, die von den begünstigenden Übergangsbestimmungen des Glückspielstaatsvertrages nicht weiter profitieren sollen (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 43).

    a) Dem gedanklichen Ansatz, dass sich die Gesetzgebungskompetenz der Länder ausschließlich auf den Bereich erstrecke, der zuvor von § 33i GewO erfasst gewesen sei, ist der Senat im Übrigen bereits in seinem Beschluss vom 7. Januar 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 20, entgegengetreten (ebenso Dietlein, in: Dietlein/Hecker/ Ruttig, a. a. O., Einführung, Rn. 13).

    Normative regionale Differenzierungen hinsichtlich der Abstände, die zwischen Spielhallen einzuhalten sind, haben Sinn und sind in sachgerechter Weise möglich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext, Rn. 25).

    Die tatbestandliche Einbeziehung bereits ins Werk gesetzter Sachverhalte in eine neue gesetzliche Regelung wiegt umso weniger schwer, wenn diese Betroffenen konkret mit der Gesetzesänderung rechnen mussten (Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, a. .a. O., juris, Langtext Rn. 96) - was hier seit dem 28. Oktober 2011 der Fall war (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext, Rn. 39).

    Auch dieser Argumentation der Beschwerde ist nicht zu folgen (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext, Rnrn. 37 und 38; OVG Saarland, Beschl. v. 3.2. 2014 - 1 B 479/13 -, juris, Langtext, Rn. 34 ff.).

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers - auch hinsichtlich der mangelnden Vorzugswürdigkeit alternativer Maßnahmen - sind nämlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; die Justiz kann nicht eigene Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (Nds. OVG, Beschl. v. 19.7. 2013 - 7 ME 48/13 - und v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 31; Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris, Langtext Rn. 106).

    Aus dem Kohärenzgebot lässt sich freilich unter anderem ableiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.6. 2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 35; Nds. OVG, Beschl. v. 7.1.2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 24), dass die Regelungen in beiden Rechtsbereichen einander nicht konterkarieren dürfen.

    Es muss die Fähigkeit des demokratischen Gesetzgebers erhalten bleiben, gesellschaftlichen Fehlentwicklungen wie der Spielsucht in der Weise normativ entgegenzutreten, dass die zum Schutz der Gefährdeten beschlossenen Rechtsänderungen kurzfristig faktische Wirkungen entfalten, und zwar auch gegen den Willen einzelner von den Gegenmaßnahmen nachteilig betroffener Gruppen (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 44).

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Mit der Einbeziehung der Spielhallen in das Gesamtregelungskonzept des Glücksspielstaatsvertrages sollte daher eine kohärente Regelung für alle Bereiche des Glücksspiels geschaffen werden, fokussiert auf die Bekämpfung der Spielsucht (Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, NVwZ 2014, 141 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 82; Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 18).

    Die Antragstellerin beanstandet, dass sich das Verwaltungsgericht, soweit es Grundrechtsverletzungen verneine, wiederholt auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof (v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, a. a. O.) über einer Popularklage berufen und damit einen dieser Entscheidung zugrunde liegenden unzutreffenden rechtlichen Prüfungsmaßstab übernommen habe.

    Vorschriften über die Berufsausübung können zwar als Eingriff in die Berufswahl beurteilt werden, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und damit nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf auszuüben (Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 100).

    Die tatbestandliche Einbeziehung bereits ins Werk gesetzter Sachverhalte in eine neue gesetzliche Regelung wiegt umso weniger schwer, wenn diese Betroffenen konkret mit der Gesetzesänderung rechnen mussten (Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, a. .a. O., juris, Langtext Rn. 96) - was hier seit dem 28. Oktober 2011 der Fall war (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext, Rn. 39).

    Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, detaillierte Vorgaben in das Gesetz aufzunehmen, um eine nach Ablauf der Übergangsfristen gegebenenfalls auftretende Konkurrenzsituation zwischen mehreren Bewerbern um eine Erlaubnis nach § 24 GlüStV zu regeln, besteht nicht (Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 89).

    Fachbezogene Erwägungen des Gesetzgebers - auch hinsichtlich der mangelnden Vorzugswürdigkeit alternativer Maßnahmen - sind nämlich nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind; die Justiz kann nicht eigene Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (Nds. OVG, Beschl. v. 19.7. 2013 - 7 ME 48/13 - und v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext Rn. 31; Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, juris, Langtext Rn. 106).

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1534

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Mit der Einbeziehung der Spielhallen in das Gesamtregelungskonzept des Glücksspielstaatsvertrages sollte daher eine kohärente Regelung für alle Bereiche des Glücksspiels geschaffen werden, fokussiert auf die Bekämpfung der Spielsucht (Bay. VerfGH, Entsch. v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u. a. -, NVwZ 2014, 141 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 82; Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 18).

    Die Frage, ob sich die Investitionen der Betreiber bereits amortisiert haben, stellt bereits nicht den maßgeblichen Vergleichspunkt dar, auf den der Gesetzgeber für die Ausgestaltung der Übergangsregelung abgehoben hat und - wie im Folgenden unter II. 5. weiter ausgeführt wird - angesichts seines breiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris, Langtext Rn. 34) abheben durfte (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 16 ff.).

    Er durfte insbesondere demjenigen, der im Vorgriff auf die Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i GewO trotz der hinlänglich bekannten öffentlichen Diskussion über Rechtsänderungen auf eigenes unternehmerisches Risiko Investitionen getätigte hatte, zumuten dass sich diese Investitionen nicht mehr amortisieren, wenn erst nach dem 28. Oktober 2011 die Erlaubnis erteilt wurde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 31).

    Denn abgesehen davon, dass, wie oben bereits ausgeführt wurde, dem Gesetzgeber bei der Festlegung von Stichtagen ein weiter Gesetzgebungsspielraum zusteht, sprechen gewichtige sachliche Gesichtspunkte für das Abstellen auf den Zeitpunkt der Erlaubniserteilung (Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 24 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 3.2. 2014 - 1 B 479/13 -, juris, Langtext, Rn. 33): Erst mit der (gewerberechtlichen) Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle darf der Spielhallenbetreiber die Spielhalle legal betreiben und erlangt eine Rechtsposition, die geeignet ist, einen weiterreichenden Vertrauenstatbestand zu eröffnen, als dies während des Laufs des Antragsverfahrens der Fall sein kann.

    Eine vergleichbare Rückbewirkung von belastenden Rechtsfolgen wird jedoch durch die §§ 24 Abs. 1 GlüStV, 4 NGlüSpG und die Regelungen der §§ 25 Abs. 1 und 2 GlüStV, 10 Abs. 2 Satz 1 NGlüSpG nicht angeordnet (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 22).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13

    Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO - Verfassungsmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Die gerichtliche Prüfung dieser Abwägung ist darauf beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris, Langtext Rn. 34; OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 15).

    Hiernach ist es nicht aus den seitens der Antragstellerin geltend gemachten Beschwerdegründen zu beanstanden, dass § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV zur Vermeidung von "Vorratserlaubnissen" auf einen Zeitpunkt abhebt, zu dem die von der beabsichtigten Rechtsänderung Betroffenen bereits mit hinreichender Gewissheit Kenntnis von der beabsichtigten Rechtsänderung erlangen konnten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 14).

    Dies entspricht auch anderweitig in der Rechtsprechung getroffenen Feststellungen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Die Beteiligten haben das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes übereinstimmend hinsichtlich der Spielhalle I für erledigt erklärt, nachdem der Antragsgegner die entsprechende Schließungsverfügung aufgehoben hat (vgl. Bl. 109, 110 und 115 GA), da die Vorinstanz ihm mitgeteilt hatte, ihres Erachtens unterfalle die Spielhalle I der Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 f. - hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7 f.).

    Dementsprechend kann die Klausel in den Fällen des § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV keine Anwendung finden (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6).

    Zwar sind in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärten Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung zu unterziehen und erlaubt selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht notwendig die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Die Antragstellerin beruft sich in diesem Zusammenhang auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Grenzen zulässiger Rückwirkung bei der Änderung einkommensteuerlicher Vorschriften betrifft (BVerfG, Beschl. v. 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 [261], = juris, Langtext Rn. 136).

    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich die zitierten Ausführungen des Bundesverfassungsgericht in einem Kontext finden, in dem es um die Beurteilung einer belastenden (Teil-)Regelung ging, die sowohl eine tatbestandliche Rückanknüpfung enthielt als auch eine (typischerweise nachteilige) Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, a. a. O., S. 255 ff. = juris, Langtext Rn. 123 ff.).

  • OVG Saarland, 03.02.2014 - 1 B 479/13

    Neue glücksspielrechte Anforderungen an Spielhallen; Vereinbarkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Denn abgesehen davon, dass, wie oben bereits ausgeführt wurde, dem Gesetzgeber bei der Festlegung von Stichtagen ein weiter Gesetzgebungsspielraum zusteht, sprechen gewichtige sachliche Gesichtspunkte für das Abstellen auf den Zeitpunkt der Erlaubniserteilung (Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 24 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 3.2. 2014 - 1 B 479/13 -, juris, Langtext, Rn. 33): Erst mit der (gewerberechtlichen) Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle darf der Spielhallenbetreiber die Spielhalle legal betreiben und erlangt eine Rechtsposition, die geeignet ist, einen weiterreichenden Vertrauenstatbestand zu eröffnen, als dies während des Laufs des Antragsverfahrens der Fall sein kann.

    Auch dieser Argumentation der Beschwerde ist nicht zu folgen (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1. 2014 - 7 ME 90/13 -, juris, Langtext, Rnrn. 37 und 38; OVG Saarland, Beschl. v. 3.2. 2014 - 1 B 479/13 -, juris, Langtext, Rn. 34 ff.).

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Die Frage, ob sich die Investitionen der Betreiber bereits amortisiert haben, stellt bereits nicht den maßgeblichen Vergleichspunkt dar, auf den der Gesetzgeber für die Ausgestaltung der Übergangsregelung abgehoben hat und - wie im Folgenden unter II. 5. weiter ausgeführt wird - angesichts seines breiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris, Langtext Rn. 34) abheben durfte (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.9. 2013 - 10 CE 13.1534 -, juris, Langtext Rn. 16 ff.).

    Die gerichtliche Prüfung dieser Abwägung ist darauf beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris, Langtext Rn. 34; OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    Vielmehr muss regelmäßig bereits der darlegungsbelastete Beschwerdeführer den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - die Vorzugswürdigkeit dieser Gegenargumente darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Langtext, Rn. 26).

    Es liegt aber auf der Hand, dass dies dem gesetzgeberischen Ziel, "Mitnahmeeffekten" durch eine klare und damit notwendig schematische Regelung vorzubeugen, zuwider gelaufen wäre (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Langtext Rn. 32).

  • VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13

    Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
    c) Die Antragstellerin beanstandet unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 24. September 2013 - 1 B 36/13 - (juris), die Anknüpfung der Stichtagsregelung an den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 sei verfassungsrechtlich unzulässig.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 3 S 106.07

    Einstweiliger Rechtsschutz: Nachholen der schriftlichen Begründung des besonderen

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2001 - 11 MA 2457/01

    Zulässige Nachholung einer Begründung für Anordnung des Sofortvollzugs im

  • OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13

    Spielhallenschließung - Anforderungen an die Begründung der Anordnung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2013 - 1 M 19/13

    Formelle Anforderungen an Vollziehungsanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 8 ME 87/03

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Bodenabbaugenehmigung; Anforderungen

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG; BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 59; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, juris, Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, juris, Rn. 183; VG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, juris, Rn. 26).
  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

    Auch sie verfolgen vielmehr das ausschließliche Ziel, die Spielsucht zu bekämpfen (vgl. hierzu eingehend BayVerfGH, Entsch. v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 82; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 43; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.4.2014, 6 S 1795/13, juris Rn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 22).

    Vielmehr kann er im Rahmen des ihm insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums grundsätzlich unabhängig vom Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und ohne Bindung an feste formale Kriterien jeden als geeignet erscheinenden Zeitpunkt aus der Vergangenheit zur Bestimmung einer Zumutbarkeitsgrenze heranziehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 56; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, ZfWG 2014, 124, juris Rn. 23 ff.).

    Die Erlaubniserteilung eignet sich als Anknüpfungspunkt hierfür deshalb, weil der Betreiber einer Spielhalle auch nach altem Recht nicht darauf vertrauen konnte, eine bestimmte Spielhalle betreiben zu können, bevor ihm eine Erlaubnis erteilt worden war (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 52; OVG Saarlouis, a.a.O., juris Rn. 22; VGH München, Beschl. v. 30.9.2013, ZfWG 2014, 151, juris Rn. 24).

    Die sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung von Inhabern gewerberechtlicher Spielhallenerlaubnisse ergibt sich aus dem gesetzgeberischen Ziel der Vermeidung von "Vorratserlaubnissen" bzw. von "Mitnahmeeffekten" und der nur eingeschränkten Schutzwürdigkeit der Betreiber einer Spielhalle, für die erst nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 eine Erlaubnis nach § 33i GewO erteilt wurde (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 48; Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 39).

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Auch sie verfolgen vielmehr das ausschließliche Ziel, die Spielsucht zu bekämpfen (vgl. hierzu eingehend BayVerfGH, Entsch. v. 28.6.2013, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 82; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 43; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.4.2014, 6 S 1795/13, juris Rn. 7 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 22).

    Vielmehr kann er im Rahmen des ihm insoweit zustehenden weiten Gestaltungsspielraums grundsätzlich unabhängig vom Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens und ohne Bindung an feste formale Kriterien jeden als geeignet erscheinenden Zeitpunkt aus der Vergangenheit zur Bestimmung einer Zumutbarkeitsgrenze heranziehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 56; OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.2.2014, ZfWG 2014, 124, juris Rn. 23 ff.).

    Die Erlaubniserteilung eignet sich als Anknüpfungspunkt hierfür deshalb, weil der Betreiber einer Spielhalle auch nach altem Recht nicht darauf vertrauen konnte, eine bestimmte Spielhalle betreiben zu können, bevor ihm eine Erlaubnis erteilt worden war (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 52; OVG Saarlouis, a.a.O., juris Rn. 22; VGH München, Beschl. v. 30.9.2013, ZfWG 2014, 151, juris Rn. 24).

    Die sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung von Inhabern gewerberechtlicher Spielhallenerlaubnisse ergibt sich aus dem gesetzgeberischen Ziel der Vermeidung von "Vorratserlaubnissen" bzw. von "Mitnahmeeffekten" und der nur eingeschränkten Schutzwürdigkeit der Betreiber einer Spielhalle, für die erst nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 eine Erlaubnis nach § 33i GewO erteilt wurde (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.4.2014, 7 ME 121/13, juris Rn. 48; Beschl. v. 7.1.2014, ZfWG 2014, 115, juris Rn. 39).

    Die erkennende Kammer schließt sich diesen Ausführungen an (vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 - juris; Beschluss vom 07.01.2014 - 7 ME 90/13 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 05.09.2014, a.a.O.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 6. November 2014 - 1 K 1077/13 - juris).

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