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   OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06   

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OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06 (https://dejure.org/2006,14208)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.11.2006 - 7 ME 176/06 (https://dejure.org/2006,14208)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. November 2006 - 7 ME 176/06 (https://dejure.org/2006,14208)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 21.06.2005 - 24 CE 05.1607
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06
    Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor, weil - wie ausgeführt - aufgrund des ebenfalls noch ausstehenden Verfahrens vor dem Oberlandesgericht nicht von einer alsbaldigen Vornahme der Eheschließung auszugehen ist (ebenso BayVGH, Beschl. v. 21.06.2005 - 24 CE 05.1607 -).
  • VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika

    Eine Eheschließung steht nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. November 2006 - 7 ME 176/06 - Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 11 M 5561/98 - ) und der gefestigten Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Februar 2007, - 11 B 286/07 -) erst dann unmittelbar bevor, wenn sämtliche für die Eheschließung erforderlichen Urkunden vorgelegt worden sind und ein Termin zur Eheschließung bestimmt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2007 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

    Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 3 S 5.07

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Dies ist nach ganz h. M. durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen, wobei der Umstand, dass dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts alle für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen, hierfür nicht ausreicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2006 - OVG 8 S 118.06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. November 2006 - 7 ME 176/06 - juris; VGH München, Beschluss vom 19. September 2005 - 24 CE 05.2526 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 6 Bs 12/98 - juris).
  • VG Göttingen, 28.08.2009 - 1 B 228/09

    Verdacht auf Scheinehe als Abschiebungsgrund; Rechtsschutzinteresse eines um

    Darüber hinaus steht nach Ziffern 60a.2.3.1 und 30.0.4 der Nds. Vorläufigen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, Stand 31.07.2008, die Eheschließung unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesbeamten sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2006 - 7 ME 176/06 - m.w.N., Juris).
  • VG Freiburg, 12.09.2007 - 1 K 1746/07

    Ausländerrecht; Abschiebung trotz Eheschließungsabsicht; Anforderungen an das

    Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (Hamb. OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 - Juris; Sächs. OVG, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 BS 61/06 - AuAS 2006, 242).
  • VG Oldenburg, 23.03.2007 - 11 B 859/07

    Voraussetzungen für einen Abschiebungsschutz aus Art. 6 GG durch spezifischen

    Denn Art. 6 GG und Art. 8 EMRK schützen auch den hier unmittelbar bevorstehenden Kontakt innerhalb der Familie (für die beabsichtigte Eheschließung vgl. etwa: OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. November 2006 - 7 ME 176/06 -).
  • VG München, 10.08.2011 - M 25 E 11.3199

    Duldung; Verlängerung einer Ausreisefrist; unmittelbar bevorstehende

    Sie hat auch weder vorgetragen, dass der Termin zur Eheschließung von dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt worden wäre, noch von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. NiedersächsOVG v. 7.11.2007, 7 ME 176/06 [Juris]; BayVGH v. 27.2.2008, 19 CS 08.216 [Juris] RdNr. 15).
  • VG München, 29.07.2008 - M 25 E 08.3328

    Duldung für Eheschließung

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.05.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).
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