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   OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20   

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https://dejure.org/2020,9810
OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20 (https://dejure.org/2020,9810)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2020 - 7 ME 37/20 (https://dejure.org/2020,9810)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 7 ME 37/20 (https://dejure.org/2020,9810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 Abs 1 GG; § 22 StrG ND
    Anliegergebrauch; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Sondernutzung; Straßenbenutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf unverdecktes Schaufenster in der Fußgängerzone?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20
    Auf der Grundlage der Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - beschränkt ist, ist eine Änderung der angefochtenen Entscheidung nicht geboten.Das Beschwerdegericht hat dabei - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.03.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251).

    Es besteht keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts in Bezug auf die Gründe, die für die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004, a. a. O.).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20
    Art. 14 Abs. 1 GG räumt dem Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf gerade diejenigen Nutzungsmöglichkeiten ein, die ihm den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 345; Antoni in: Hömig/Wolff, GG, 12. Aufl., Art. 14 Rn. 4; Papier/Shirvani in: Maunz/Dürig, GG, 89. EL Okt. 2019, Art. 14 Rn. 200 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20
    Auf der Grundlage der Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - beschränkt ist, ist eine Änderung der angefochtenen Entscheidung nicht geboten.Das Beschwerdegericht hat dabei - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.03.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20
    Insoweit ist zu berücksichtigen, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, dass bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder wie hier bei einem Einschreiten wegen einer unerlaubten Sondernutzung grundsätzlich straßenbezogene Belange zu berücksichtigen sind, zu denen die Grenzabstandsvorschriften nach der Niedersächsischen Bauordnung nicht gehören (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2006 - 11 A 2642/04 -, juris; Sauthoff, a. a. O., § 8 Rn. 361, 372).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20
    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerde auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.01.1957 - III ZR 141/55 -, BGHZ 23, 157).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20
    Auf der Grundlage der Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - beschränkt ist, ist eine Änderung der angefochtenen Entscheidung nicht geboten.Das Beschwerdegericht hat dabei - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.03.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251).
  • VG Berlin, 07.09.2021 - 1 L 370.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Sondernutzungserlaubnis

    aa) Anlieger können im Rahmen der gewerblichen Nutzung ihres Grundstücks zwar einen sogenannten "Kontakt nach außen" beanspruchen (vgl. Beschluss der Kammer vom 17. November 2014 - 1 L 301.14, a.a.O. Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 7 ME 37/20, juris Rn. 7; VG Augsburg, Urteil vom 23. Mai 2012 - Au 6 K 12.317, a.a.O. Rn. 28ff.; BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 15.75, a.a.O. Rn. 17; Sauthoff, a.a.O., Rn. 370).

    Zum geschützten Kern des Anliegergebrauchs gehört nicht die Attraktivität einer bestimmten Straßensituation (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Mai 2020 - 7 ME 37/20, a.a.O. Rn. 7).

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