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   OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13 (https://dejure.org/2013,32023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2013 - 7 ME 82/13 (https://dejure.org/2013,32023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2013 - 7 ME 82/13 (https://dejure.org/2013,32023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines bloßen Betreiberwechsels nach dem maßgeblichen Stichtag

  • vdai.de PDF

    Übergangsregelung nach § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV ist spielhallenbezogen, nicht betreiberbezogen; Betreiberwechsel nach Stichtag führt nicht zur Kappung der Übergangsfrist.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 29 Abs. 4 S. 2
    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines bloßen Betreiberwechsels nach dem maßgeblichen Stichtag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines bloßen Betreiberwechsels nach dem maßgeblichen Stichtag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 130
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618f.), selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme erlaubt nicht notwendig die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris).

    Der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kommt die Aufgabe zu, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris; u.v. 08.04.2010, aaO).

  • VG Freiburg, 13.12.2012 - 3 K 2074/12

    Versagung einer Spielhallenkonzession auf der Grundlage der Glücksspielgesetze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
    Damit wird rechtserheblich, ob für die Anwendung der - kurzen - einjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV im Falle eines zwischenzeitlichen Inhaberwechsels auf die Erteilung der Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO an den neuen Betreiber abzustellen ist, wie der Antragsgegner es unter Hinweis auf die Entscheidung des VG Freiburg vom 13. Dezember 2012 (Az. 3 K 2074/12, juris) vertritt, oder ob die letzte - vor dem Stichtag erfolgte - Erteilung der Erlaubnis für die Spielhalle an die Betriebsvorgängerin, die den zuletzt unter altem Recht genehmigten legalen Zustand reflektiert, und deren (verbleibende) Geltungsdauer maßgeblich ist.

    Das VG Freiburg ist im Übrigen von seiner bisherigen Rechtsauffassung zur Aussetzung des Sofortvollzuges aus dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 (aaO), auf die der Antragsgegner sich noch stützt, inzwischen abgerückt (vgl. Beschl. v. 10.10.2013 - 5 K 1260/13 -, juris).

  • VG Freiburg, 10.10.2013 - 5 K 1260/13

    Überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse an Fortführung einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
    Das VG Freiburg ist im Übrigen von seiner bisherigen Rechtsauffassung zur Aussetzung des Sofortvollzuges aus dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 (aaO), auf die der Antragsgegner sich noch stützt, inzwischen abgerückt (vgl. Beschl. v. 10.10.2013 - 5 K 1260/13 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
    Der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kommt die Aufgabe zu, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris; u.v. 08.04.2010, aaO).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618f.), selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme erlaubt nicht notwendig die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Entgegen der teilweise auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht (OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. April 2014 -1 M 21/14 - juris Rn. 5 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 5. September 2014 - 8 B 1036/14 - juris Rn. 14 ff.) des Beklagten ist bei einem Betreiberwechsel nach dem Stichtag die fünfjährige Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV anzuwenden (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8. November 2013 - 7 ME 82/13 - juris Rn. 7 ff. und vom 18. Januar 2017 - 7 ME 3/17 - juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 29. Februar 2016 - 4 A 809/15 - juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Die Beteiligten haben das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes übereinstimmend hinsichtlich der Spielhalle I für erledigt erklärt, nachdem der Antragsgegner die entsprechende Schließungsverfügung aufgehoben hat (vgl. Bl. 109, 110 und 115 GA), da die Vorinstanz ihm mitgeteilt hatte, ihres Erachtens unterfalle die Spielhalle I der Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 f. - hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7 f.).

    Dementsprechend kann die Klausel in den Fällen des § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV keine Anwendung finden (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 6).

    Zwar sind in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärten Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung zu unterziehen und erlaubt selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht notwendig die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 7 ME 3/17

    Betreiberwechsel; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Übergangsregelung; Verzicht

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV ist spielhallen- und nicht betreiberbezogen auszulegen, um einen Betreiberwechsel innerhalb der fünfjährigen Übergangsfrist zu ermöglichen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 08.11.2013 - 7 ME 82/13 -).

    Dass diese Erlaubnisse nach § 33i GewO vor dem Stichtag nicht an die Antragstellerin, sondern an die Vorbetreiberin, die E. GmbH, erteilt worden sind, ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 08.11.2013 - 7 ME 82/13 -, juris) unschädlich.

    Der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 08.11.2013, a. a. O.), die sich allein auf einen "klassischen" Betreiberwechsel innerhalb der Übergangsfrist bezog, lässt sich Gegenteiliges für den vorliegenden Fall nicht entnehmen.

    Eine rein betreiberbezogene Interpretation der Übergangsreglung würde sich für die Inhaber bestehender Erlaubnisse praktisch als absolutes Veräußerungshindernis auswirken (vgl. Beschluss des Senats vom 08.11.2013, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

    aa) Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass das Verwaltungsgericht die Begründung (§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO) der Anordnung der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Untersagungsverfügung für ausreichend gehalten hat, indem sie geltend macht, die Vorinstanz habe verkannt, dass der angefochtene Bescheid keine Ermessenserwägungen enthalte, und indem sie sich auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats bezieht, nach der gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärte Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden müssen (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 - juris Langtext Rn. 3).

    ii) Die Antragstellerin verweist zwar zutreffend darauf, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärten Eingriffe in grundrechtlich gewährleistete Freiheiten noch einmal einer gesonderten - über die Beurteilung der zugrunde liegenden Verfügung hinausgehenden - Verhältnismäßigkeitsüberprüfung unterzogen werden müssen und selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht notwendig die Anordnung ihrer sofortigen Vollziehung erlaubt (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, juris, Langtext Rn. 3, m. w. N.).

  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

    Im Gegensatz zur gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33i GewO dürfte die glücksspielrechtliche Erlaubnis des § 24 Abs. 1 GlüStV bei einem Betreiberwechsel daher beispielsweise grundsätzlich auch übertragbar sein (vgl. zur Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV: Nds. OVG, B. v. 08.11.2013, 7 ME 82/13, juris Rn. 8).

    In diesem Zusammenhang ist bisher lediglich geklärt, dass die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV spielhallenbezogen und nicht betreiberbezogen in dem Sinne ist, dass ein Betreiberwechsel nach dem Stichtag (28.10.2011) unschädlich in Hinblick auf die Fortführung während des fünfjährigen Übergangszeitraums ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.11.2013, 7 ME 82/13, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17

    Bestandsschutz; betreiberbezogen; Betreiberwechsel; gewerberechtliche Erlaubnis;

    Nach der Rechtsprechung des für Gewerberecht zuständigen Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist der Betreiberwechsel zwar unschädlich, wenn die übrigen Voraussetzungen der Übergangsvorschrift vorliegen (Nds. OVG, Beschl. v. 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, juris, Rn. 7).

    Die Klägerin macht geltend, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, a.a.O., abweiche.

    Die Fallgestaltung, die dem Beschluss vom 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, a.a.O., zugrunde lag, ist mit dem Sachverhalt, über den hier zu entscheiden ist, nicht vergleichbar.

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    Auch sollte mit der Übergangsregelung vermieden werden, dass Erlaubnisse "auf Vorrat" eingeholt werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, juris Rn. 6 ff. unter Heranziehung der Begründung des dortigen Zustimmungsgesetzes).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 1 M 21/14

    Betreiberwechsel für bestehende Spielhalle nach Stichtag

    Auch das mit der Stichtagsregelung in § 29 Abs. 4 Satz 3 Erster GlüÄndStV, § 11 Abs. 1 Satz 3 SpielhG LSA verfolgte Ziel der Verhinderung von "Vorratserlaubnissen" in Kenntnis der beabsichtigten Änderung der Rechtslage spricht nicht dagegen, die fünfjährige Übergangsregelung nur auf "Alt-Betreiber" einer bestehenden Spielhalle und nicht auch auf deren "Neu-Betreiber" anzuwenden (a. A., OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, juris).

    Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 8. November 2013 (- 7 ME 82/13 -, juris) stellt indes weder eine höchstrichterliche Klärung einer umstrittenen Rechtsfrage dar, noch kann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eines anderen Bundeslandes als nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder als Klärung einer, die Auslegung von Landesrecht betreffenden Rechtsfrage angesehen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 4 B 1333/18

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Spielhalle bei Fehlen einer

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 = juris, Rn. 5 ff.; BVerwG, Urteil vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -, ZfWG 2017, 394 = juris, Rn. 42 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 162/16

    Schließungsverfügung; Spielhalle; juristische Person; Geschäftsführer; Wechsel;

    So im Ergebnis auch Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2013 - 7 ME 82/13 -, GewArch 2014, 30 = juris, Rn. 8; unklar dagegen Hess. VGH, Beschluss vom 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, LKRZ 2015, 23 = juris, Rn. 14 a. E.
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

  • VG Halle, 31.01.2014 - 4 B 334/13

    Schließung einer Spielhalle bei Vorliegen einer Genehmigungsfiktion

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • VG Greifswald, 17.03.2015 - 4 A 721/13

    Gültigkeit der Übergangsfrist des § 29 Abs 4 S 2 GlüStV (juris: GlüStVtr MV) nur

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 4 B 1332/18

    Notwendigkeit einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 4 A 824/15

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Erteilung einer neuen befristeten

  • VG Schwerin, 25.06.2014 - 7 B 872/13

    Rechtmäßige Untersagung des Betriebs einer Spielhalle nach Auslaufen

  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221

    Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 685/13

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

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