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   OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16   

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https://dejure.org/2016,34422
OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16 (https://dejure.org/2016,34422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.2016 - 7 ME 99/16 (https://dejure.org/2016,34422)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 7 ME 99/16 (https://dejure.org/2016,34422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 266
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Chemnitz, 09.11.2009 - 4 K 935/07

    Entziehung der Fahrlehrererlaubnis bei zweimaliger Versäumung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16
    Ein zweiter Verstoß gegen die Fortbildungspflicht liegt nicht erst nach dem Ablauf von weiteren vier Jahren vor (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 22.05.2007 - 2 UE 2799/06 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 09.11.2009 - 4 K 935/07 -, juris).

    Die in § 8 Abs. 4 FahrlG normierte Folgeregelung, wonach nach Rücknahme oder Widerruf der Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerschein unverzüglich der Erlaubnisbehörde zurückzugeben ist, greift erst ab Unanfechtbarkeit oder zumindest ab der sofortigen Vollziehbarkeit des tatbestandlich vorausgesetzten Widerrufs (vgl. VG Chemnitz, Urteil vom 09.11.2009 - 4 K 935/07 -, juris, m. w. N.; Bouska/May/Weibrecht, Fahrlehrer Recht, 9. Auflage, § 8 FahrlG, Ziffer 10 für den Fall der Widerspruchseinlegung).

  • VGH Hessen, 22.05.2007 - 2 UE 2799/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16
    Ein zweiter Verstoß gegen die Fortbildungspflicht liegt nicht erst nach dem Ablauf von weiteren vier Jahren vor (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 22.05.2007 - 2 UE 2799/06 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 09.11.2009 - 4 K 935/07 -, juris).

    Dieser Auslegung, die durch die Gesetzesmaterialien gestützt wird, steht die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 2007 (Az. 2 UE 2799/06) nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2020 - 12 OA 31/20

    Fahrlehrerlaubnis; Kostenbescheid; Streitwert; Widerruf, Fahrlehrerlaubnis

    Wie aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.10.2016 - 7 ME 99/16 -, NVwZ-RR 2017, 266 f., hier zitiert nach juris, Tenor und Rn. 11; Beschl. v. 17.1.2013 - 7 LB 115/11 - und v. 5.2.2013 - 7 LB 115/11 -), aber auch der Rechtsprechung anderer Obergerichte (OVG NRW, Beschl. v. 28.4.2008 - 8 B 457/08 -, juris, Rnrn. 20 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 9.1.2012 - 6 B 11340/11 -, juris, Tenor und Rn. 20) gefolgert werden kann, beträgt der Streitwert in einem Hauptsacheverfahren, in dem um den Widerruf (oder die Erteilung) einer Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, in entsprechender Anwendung der Vorschläge unter den Nrn. 36.3 und 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) mindestens 15.000,- EUR.
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