Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4830
OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13 (https://dejure.org/2013,4830)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2013 - 7 N 91.13 (https://dejure.org/2013,4830)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2013 - 7 N 91.13 (https://dejure.org/2013,4830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 AufenthG, § 63 AufenthG, § 71 Abs 6 AufenthG
    Beförderungsverbot für Ausländer mit nicht unterschriebenen Pässen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 117 Abs 1 S 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 3 Abs 1 AufenthG, § 63 AufenthG, § 71 Abs 6 AufenthG
    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Untersagungsverfügung; Verstoß; Pass; Anforderung an Pässe; Unterschrift des Inhabers; fehlende Unterschrift; Urteil; richterliche Unterschrift; Verhinderungsvermerk

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 63 Abs. 1
    Beförderungsverbot, unerlaubte Beförderung, Passpflicht, erforderlicher Aufenthaltstitel, Visum, Visumspflicht, Beförderungsunternehmer, Beförderungsunternehmen, persönliche Unterschrift, Identität, Unterschrift, identitätsstiftendes Merkmal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13
    Damit knüpft die Bestimmung zwar daran an, was für die Einreise des Ausländers gilt; diese generellen Anforderungen müssen indessen von den allein den Pflichtenkreis des Ausländers, also der beförderten Person, betreffenden konkreten Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung im Anschluss an eine - gemessen an den zu beachtenden Anforderungen - unerlaubte Beförderung streng getrennt werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsverbot infolge der Trennung der Rechtskreise des Beförderungsunternehmers und der beförderten Person im Hinblick auf die Asylgewährleistung in Art. 16a Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55 u. 56/92 -, BVerfGE 97, 49; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 9.99 -, Buchholz 402.240 § 74 AuslG Nr. 1).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13
    Das Urteil wird nicht durch eine schlüssige Gegenargumentation in einer tatsächlichen Feststellung oder zu einem tragenden Rechtssatz in Frage gestellt (vgl. zum Maßstab ernstlicher Richtigkeitszweifel: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rz. 15 ).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13
    Ein formal fehlerhafter Verhinderungsvermerk dürfte jedenfalls dann, wenn - wie hier - alle nach dem Gesetz erforderlichen Elemente vorhanden sind und die Urheberschaft des Vorsitzenden nicht in Frage steht, vor dem Hintergrund des Zwecks des Unterschriftserfordernisses nach § 117 Abs. 1 Satz 2 VwGO, die Wiedergabe des Beratungsergebnisses zu verantworten, nicht ohne weiteres dazu führen, dass eine nicht mit Gründen versehene Entscheidung im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO vorliegt (so für den Fall des Fehlens einer Unterschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - 4 B 173.95 -, NVwZ-RR 1996, 299), denn die Möglichkeit von Verhinderungsvermerken zeigt gerade, dass für diese Prüffunktion nicht die Unterschrift aller Berufsrichter erforderlich ist, sie äußerstenfalls sogar nur durch einen von ihnen wahrgenommen werden kann.
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 9.99

    Beförderung asylsuchender Ausländer durch Fluggesellschaften

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13
    Damit knüpft die Bestimmung zwar daran an, was für die Einreise des Ausländers gilt; diese generellen Anforderungen müssen indessen von den allein den Pflichtenkreis des Ausländers, also der beförderten Person, betreffenden konkreten Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung im Anschluss an eine - gemessen an den zu beachtenden Anforderungen - unerlaubte Beförderung streng getrennt werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Beförderungsverbot infolge der Trennung der Rechtskreise des Beförderungsunternehmers und der beförderten Person im Hinblick auf die Asylgewährleistung in Art. 16a Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1997 - 2 BvL 55 u. 56/92 -, BVerfGE 97, 49; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 9.99 -, Buchholz 402.240 § 74 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13
    Die Klägerin geht selbst - und in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung - zutreffend davon aus, dass das Beförderungsverbot gemäß § 63 Abs. 1 AufenthG den Zweck verfolgt, die Einhaltung der Pass- und Visumpflicht bei der Einreise sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 -, BVerwGE 117, 332, juris Rn. 18).
  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

    Die Anerkennung eines Passes ist ein souveräner Akt des anerkennenden Staates (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.3.2013, OVG 7 N 91.13, juris Rn. 12; Urt. v. 17.3.2016, OVG 7 B 24.15, juris Rn. 31; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 3 AufenthG Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Die Klagen gegen die Untersagungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung blieben ohne Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 und VG 8 K 340/12 - und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2013 - OVG 7 N 90.13 und OVG 7 N 91.13 - juris).

    Damit ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, wonach sich die Anerkennung richtet; es leuchtet aber unter Berücksichtigung von § 71 Abs. 6 AufenthG ohne Weiteres ein, dass die Anerkennung ein Akt innerstaatlicher Stellen ist und es insoweit um die Geltung des Passes nach hiesigen Vorstellungen geht, die durch Sinn und Zweck der Passpflicht determiniert werden (vgl. Beschluss des Senats vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 - juris Rn. 12).

  • KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17

    Geburtseintrag der Kindesmutter: Anerkennung eines Document de Voyage pour les

    Die persönliche Unterschrift des Passinhabers ist ein identitätsstiftendes Merkmal, weil sie - grundsätzlich reproduzierbar - von der Person stammt, ihre Zugehörigkeit zu dem Ausweispapier bekräftigt sowie je nach Art der Herstellung des Ausweispapiers und des Ausstellungsverfahrens auch ein Merkmal für die Echtheit des Ausweises ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 - bei juris, dort Rdn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 29.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Die Klagen gegen die Untersagungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung blieben ohne Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 und VG 8 K 340/12 - und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2013 - OVG 7 N 90.13 und OVG 7 N 91.13 - juris).

    Damit ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, wonach sich die Anerkennung richtet; es leuchtet aber unter Berücksichtigung von § 71 Abs. 6 AufenthG ohne Weiteres ein, dass die Anerkennung ein Akt innerstaatlicher Stellen ist und es insoweit um die Geltung des Passes nach hiesigen Vorstellungen geht, die durch Sinn und Zweck der Passpflicht determiniert werden (vgl. Beschluss des Senats vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen;

    Mit dieser Verfügung wurde der Klägerin auf der Grundlage der wegen der im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. April 2007 festgestellten Verstöße gegen das Verbot der Beförderung von Ausländern in das Bundesgebiet ohne den erforderlichen Pass und den erforderlichen Aufenthaltstitel erlassenen, im Verfahren VG Potsdam 8 K 2306/08 - OVG 7 N 91.13 - gesondert angefochtenen Untersagungsverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz vom 25. Juni 2007 gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz AufenthG ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro für jeden ohne die zur Einreise erforderlichen Papiere beförderten Ausländer angedroht.

    Insoweit kann der Senat auf seine Ausführungen in dem die Untersagungsverfügung betreffenden Verfahren (OVG 7 N 91.13) verweisen.

  • VG Potsdam, 18.09.2013 - 8 K 2841/12

    Ausländerrecht

    Die Kammer hat bereits wiederholt entschieden, dass die Unterschrift des Passinhabers in der Regel Gültigkeitsvoraussetzung für das bei der Beförderung genutzte Reisedokument ist; die deutsche Praxis, Pässe nur als gültig anzuerkennen, wenn sie den international üblichen Inhalt aufwiesen, zu dem in der Regel auch die Unterschrift des Passinhabers gehöre, entspreche der international üblichen Praxis und sei völkerrechtlich nicht zu beanstanden (Urteile vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 - und vom 19. September 2012 - VG 8 K 498/10 -, jew. rechtskräftig; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2013 - OVG 7 N 91.13 -, juris, Rz. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht